Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart worden. 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Thiet GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen. 3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet bei Rückgabe oder Abholung der Mietsache. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe der anfallenden Wochenmiete an Thiet zu zahlen. 4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, anzeigt. Auch die Freimeldung, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Samples: Mietvertrag
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH Xxxxxx und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tageeinen Tag, außer, es sei denn es ist individuelle gibt eine abweichende Mietzeit vereinbart wordenandere schriftliche Vereinbarung.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Thiet GmbH Xxxxxx nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Die Thiet GmbH Xxxxxx ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei Rückgabe oder Abholung der MietsacheAnmie- tung schriftlich fest vereinbart wurde. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurchhierdurch nicht. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH Xxxxxx berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe der anfallenden Wochenmiete einer Tagesmiete an Thiet Xxxxxx zu zahlen. Etwaige Vergünstigungen nach der Staffelmietpreisliste von gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, Textform anzeigt. Auch die Freimeldung, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung bevor- stehenden Rückgabe läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH Xxxxxx gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Samples: Mietbedingungen
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH Xxxxxx Xxxxx und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart wordenzwei Arbeitsstunde/Tag (=Stundenzähler). Bei Geräten ohne Stundenzähler beträgt die Mindestmietdauer einen Tag.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Thiet GmbH Xxxxxx Xxxxx nach Maßgabe der gesetzlichen gesetzliK chen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei Rückgabe oder Abholung der MietsacheAnmieK tung schriftlich fest vereinbart wurde. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurchhierdurch nicht. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH Xxxxxx Xxxxx berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen angeK fangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung ein Entgelt in Höhe der anfallenden Wochenmiete einer Tagesmiete an Thiet Xxxxxx Xxxxx zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiK teren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH Xxxxxx Xxxxx die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens minK destens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, Textform anzeigt. Auch Für Xxxxxx Xxxxx gilt die FreimeldunggesetzliK che Kündigungsfrist, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht KündigungsK recht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.. Stand: Juni 2017 Seite 2
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Samples: Mietbedingungen
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart wordenMietdauer wird im Mietvertrag festgelegt.
2. Die Mietdauer beginnt mit der Abholung bzw. mit der Abfahrt oder dem Verladebeginn auf dem Betriebshof des Vermieters (je nach Mietgerät). Verbringt der Vermieter vereinbarungsgemäß selbst das Gerät zum Einsatzort, so beginnt die Mietdauer mit Abfahrt vom Betriebshof des Vermieters, spätestens jedoch mit dem bei der Bestellung festgelegten Mietbeginn.
3. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr aus dem Betrieb des Gerätes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes an.
4. Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Beweislast für den Grund des Ausfalls liegt beim Mieter.
5. Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters.
6. Soweit keine feste Mietzeit vereinbart ist, muss der Mieter das Ende der Mietzeit mindestens 2 Arbeitstage vorher dem Vermieter schriftlich mitteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung endet das Mietverhältnis mit Abholung des Gerätes, spätestens jedoch 2 Arbeitstage nachdem der Xxxxxx dem Vermieter schriftlich angezeigt hat das Gerät nicht mehr benötigt.
7. Sollte sich eine feste Mietzeit verkürzen oder verlängern, ist der Vermieter spätestens 2 Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmen. Bei Mietzeitkürzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnen, sofern keine Ersatzvermietung möglich ist.
8. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der vereinbarten Tag Mietzeit (unter Beachtung von Abs. II Nr. 6 und zur vereinbarten 7) dem Vermieter zurückzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit abzunehmenvermerkt. Nimmt der Der Gefahrenübergang auf den Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Thiet GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch endet erst mit sofortiger Wirkung – kündigen ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und den Mietgegenstand anderweitig vermietenUnterzeichnung des Rückgabeprotokolls.
9. Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet bei Rückgabe oder Abholung der Mietsache. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe der anfallenden Wochenmiete an Thiet zu zahlen.
4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, anzeigt. Auch die Freimeldung, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeort. Ohne vorherige Anzeige Die Rücknahme erfolgt durch den Vermieter außerhalb der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH gelten die gesetzlichen Vorschriftenüblichen Geschäftszeiten nur dann, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührtwenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
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Samples: Vermietung Von Arbeitsbühnen
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH BVS und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tageeinen Tag; bei Raumsystemen (z. B. Container, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart wordenBauwagen, Bauzäune) und Verbau beträgt die Mindestmietzeit 30 Kalendertage.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter an dem vereinbarten Tag den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Thiet GmbH BVS nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet bei Rückgabe oder Abholung mit dem Ablauf der Mietsache. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe der anfallenden Wochenmiete an Thiet zu zahlen.
4vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien die Dauer der keine Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH Mieter, BVS die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage vorher schriftlich anzeigt („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, anzeigt). Auch Bei Raumsystemen beträgt die Freimeldung, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der RückgabefristRückgabefrist zehn Werktage. Für Kündigungen durch BVS gilt die Thiet GmbH gelten gesetzliche Kündigungsfrist, die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort (nachfolgend: „Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Der Mieter ist für diesen Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe eines Tagesmietzinses an BVS zu zahlen. Etwaige Vergünstigungen nach der Staffelmietpreisliste von BVS gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht. Dem Mieter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass BVS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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Samples: Mietbedingungen
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH TC Equipment e.K. und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart wordeneinen Arbeitstag.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Thiet GmbH TC Equipment e.K. nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet bei Rückgabe oder Abholung mit dem Ablauf der Mietsache. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe der anfallenden Wochenmiete an Thiet zu zahlen.
4vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien die Dauer der keine Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH TC Equipment e.K die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage 24 Stunden („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, schriftlich anzeigt. Auch Für TC Equipment e.K gilt die Freimeldunggesetzliche Kündigungsfrist, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort oder wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben bzw. zur Rückgabe angemeldet (nachfolgend: „Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Der Mieter ist für diesen Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe eines Tagesmietzinses an TC Equipment e.K zu zahlen. Etwaige Vergünstigungen nach der Staffelmietpreisliste von TC Equipment e.K gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht. Dem Mieter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass TC Equipment e.K kein oder ein geringerer Schaden als das vom Mieter zu zahlende Nutzungsentgelt entstanden ist. Bei der Abrechnung von Tagen wird von dem Vermieter eine Fünf-Tage-Nutzung ohne Samstage, Sonn- und Feiertage angenommen. Im Zweifel gelten die Aufzeichnungen des bordeigenen Aufzeichnungsgerätes.
5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zur Mietzeitermittlung, aber auch aus Sicherheitsgründen zur Maschinenortung und zur Überwachung des sog. Überlastschalters, geeignete Datenerfassungsgeräte in die Mietgeräte einzubauen und mit diesen Geräten die personenbezogenen Daten der Kategorie Nutzungszeit und -ort zu erheben und verarbeiten. Diese Aufzeichnungen kann der Vermieter als Grundlage für die Abrechnung des Mietzinses und im Streitfall zur Beweiserleichterung der tatsächlichen Nutzung verwenden. Nähere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen sowie den Aufbewahrungszeiten, sind der Datenschutzerklärung des Vermieters zu entnehmen.
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Samples: Mietbedingungen
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH Firma AK und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart wordeneinen Tag.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Thiet GmbH Firma AK nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei Rückgabe oder Abholung der MietsacheAnmietung schriftlich fest vereinbart wurde. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurchhierdurch nicht. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH Firma AK berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung ein Entgelt in Höhe der anfallenden Wochenmiete einer Tagesmiete an Thiet die Firma AK zu zahlen.. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH Firma AK die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, Textform anzeigt. Auch Für die FreimeldungFirma AK gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Samples: Mietbedingungen
Mietdauer. 12.1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart wordenSchließfächer werden jeweils bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres vermietet.
22.2. Der Mieter ist verpflichtetMietvertrag gilt jeweils als für ein weiteres Kalenderjahr verlängert, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmenwenn er nicht spätestens 14 Tage vor Ende des laufenden Kalenderjahres gekündigt wird.
2.3. Nimmt Ferner tritt eine Verlängerung ein, wenn der Mieter zwar rechtzeitig gekündigt, jedoch den Mietgegenstand Schlüssel nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt abAblauf des Kalenderjahres zurückgestellt hat.
2.4. Darüber hinaus ist der Mieter, kann der die Thiet GmbH nach Maßgabe Miete für das laufende Kalenderjahr bezahlt hat, zur jederzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses durch formlose Aufkündigung und Rückgabe des Schließfachschlüssels berechtigt. Eine Rückvergütung anteiliger Mietbeträge findet nicht statt.
2.5. Weiters ist auch ein Dritter, dem der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw(die) Schlüssel von dem/den Mieter/n ausgehändigt wurde(n) berechtigt, gegen Rückgabe aller Schließfach-Schlüssel das Mietverhältnis für diese(n) aufzulösen.
2.6. den Vertrag – auch Das Kreditinstitut hat das Recht, das Mietverhältnis aus sachlich gerechtfertigten Gründen mit sofortiger Wirkung – kündigen oder mit Fristsetzung gegen Rückerstattung des anteiligen Mietbetrages aufzulösen.
2.7. Kommt der Mieter oder sein Rechtsnachfolger bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einer schriftlichen Aufforderung des Kreditinstitutes zur Rückgabe des Schlüssels und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Die Thiet GmbH zur Begleichung etwa rückständiger Ansprüche des Kreditinstitutes aus dem Vertragsverhältnis nicht binnen 1 Monat nach, ist das Kreditinstitut berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden ohne Zustimmung des Mieters das Sparbuchschließfach öffnen zu verlangen, die lassen und sich am Inhalt des Sparbuchschließfaches wegen aller Ansprüche aus dem Verzug Schließfachvertrag schadlos zu halten. Nicht veräußerte Gegenstände sowie einen verbleibenden Überschuss kann das Kreditinstitut anderweitig gesichert aufbewahren oder zur gerichtlichen Verwahrung übergeben. Das Recht zum gewaltsamen Öffnen des Sparbuchschließfaches auf Kosten des Mieters entstehen.
3. Die Nutzungsberechtigung und auf Befriedigung aus dem Inhalt des Mieters endet bei Rückgabe oder Abholung der Mietsache. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes Sparbuchschließfaches wird auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe der anfallenden Wochenmiete an Thiet zu zahlen.
4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textformdadurch beeinträchtigt, dass heißt schriftlich, anzeigt. Auch die Freimeldung, dass das Gerät etwa infolge Zufalls oder höherer Gewalt der Schlüssel nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührtzurückgestellt werden kann.
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Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart worden30 Kalendertage.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Thiet GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet bei Rückgabe oder Abholung mit dem Ablauf der Mietsachevereinbarten Mietzeit. Setzt Gibt der Mieter den Gebrauch Mietgegenstand vor deren Ablauf zurück, schuldet er dennoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte Miete. Dies gilt auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich Mieters vor Ablauf der Mietvertrag hierdurch. Hat der vereinbarten Mietzeit beim Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe der anfallenden Wochenmiete an Thiet zu zahlenabholt.
43. Haben die Parteien die Dauer der keine Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des MietgegenstandesMietgegen- standes, sofern der Mieter der Thiet GmbH HKL die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage 14 Kalendertage („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, anzeigt. Auch die Freimeldung, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der RückgabefristTextform angezeigt hat. Für Kündigungen durch HKL gilt die Thiet GmbH gelten gesetzliche Kündigungsfrist, die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch je- doch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender Xxxxxx 1 möglich. Gibt der Mieter den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt der Rückgabe an noch für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeige. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholt.
4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührtunberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beenden.
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Samples: Sonder Mietbedingungen
Mietdauer. 13.1 Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer („Grundmietzeit“). Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben Miettage. Die Grundmietzeit beträgt bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzw. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit die jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. Wochen. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag und endet mit Ablauf der Thiet GmbH und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart wordenMietzeit.
2. 3.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur am vereinbarten Uhrzeit abzunehmenOrt zu übernehmen. Nimmt der Erfolgt die Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter den Mietgegenstand nicht zum am vereinbarten Zeitpunkt abTag, kann beginnt dennoch an diesem Tag die Thiet GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Mietzeit. Wir sind in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurücktreten Mietvertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag – auch Mietvertrag mit sofortiger Wirkung – zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Hiervon bleiben Ansprüche aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die aus dem Verzug des Mieters entstehenVermietung mobiler Heizgeräte.
33.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden.
3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet bei Rückgabe oder Abholung mit Ablauf der Mietsachevereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind die Parteien berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzufordern.
3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werden. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten Mietpreises.
3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung Nutzungs- berechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH berechtigt, aber führt dies nicht verpflichtet, das Mietobjekt abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort einer Verlängerung des Mietgegenstands zu betretenMietvertrages. Der Mieter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung ein Nutzungsentgelt in Höhe der anfallenden Wochenmiete des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffer 3.7 an Thiet uns zu zahlen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. keine Zugangsgewährung, keine Person zur Übergabe anwesend), eine vereinbarte Abholung des Mietgegenstan- des vom Vermieter nicht durchgeführt werden kann.
43.7 Bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der jeweils vereinbarten Mietzeit erfolgt bis zum Tage der Abho- lung des Mietgegenstandes beim Mieter eine taggenaue Abrechnung gemäß den im Angebot angegebenen Mietpreisen. Haben In Ermangelung der Angabe eines entsprechenden Tarifes hinsichtlich einer Mietzeitverlängerung im Angebot erfolgt die Parteien Abrechnung nach Tagespreis entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Hinsichtlich mitvermieteten Zubehö- res, wie insbesondere Anbindeleitungen, Schalldämpfer, Schläuche, Fernüberwachung, Kabel und Stellmotor, erfolgt die Dauer Abrechnung in Form einer Wochenpauschale basierend auf dem ursprünglich vereinbarten Monatsgrundmietpreis.
3.8 Eine Verlängerung der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern vereinbarten Mietdauer bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der Thiet GmbH die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes vereinbarten Mietdauer, ist uns dies mindestens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, anzeigt. Auch die Freimeldung, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit 3 Arbeitstage vor Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührtvereinbarten Mietzeit mitzuteilen.
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Samples: Rental Agreement