Verspätungen Musterklauseln

Verspätungen. Die mit dem Vermieter vereinbarten Ab- und Rückgabezeiten können sich seitens des Mieters wegen der Anfahrt an den Abhol-/Rückgabestandort verschieben. Sollte sich der Ab- und Rückgabezeitenpunkt mehr als 15 Minuten verzögern, ist der Vermieter SelfieAlarm umgehend vom Mieter zu informieren.
Verspätungen. Bei einer Verspätung verkürzt sich die Ihre Beratungszeit entsprechend. Die Kosten sind jedoch in voller Höhe der Buchung zu entrichten und werden in Rechnung gestellt.
Verspätungen. Sofern die Xxxx des EVU mit mehr als 30 Minuten Ankunftsverspätung im vereinbarten Leistungsstartbahnhof eintreffen, kann die Bereitstellung der Traktionsdienstleistung auf Grund der stringenten Umlaufplanung der E-TFZ nur im Rahmen der jeweils noch vorhandenen Ressourcen erbracht werden. Für den Fall, dass das EVU die Leistung nicht storniert, sondern ein neuer Zeitpunkt für den Leistungsbeginn für diese Traktionsdienstleistung vereinbart wird, wird eine Pauschale in der Höhe einer Einheit gemäß Nr. 1.5.2 der Entgelttabelle verrechnet. Erreicht der Zug des EVU den vereinbarten Leistungsendbahnhof mit einer Ankunftsverspätung von mehr als 30 Minuten, wird für jede begonnene halbe Stunde ein zusätzliches Entgelt gemäß Nr. 1.5.2 der Entgelttabelle verrechnet, maximal jedoch 302,34 €.
Verspätungen. 11. 1 Kann der in einer Buchung angeführte Rückgabezeitpunkt vom Kunden oder einem Fahrtenberech- tigten nicht eingehalten werden, ist der Kunde bzw. der Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, die Buchungsdauer vor Ablauf des ursprünglichen Rückgabezeitpunkts zu verlängern. Ist eine Verlänge- rung wegen einer unmittelbar darauffolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit vom Kunden tatsächlich nicht eingehalten werden, ist tim berechtigt, die über den ursprünglichen Buchungszeitraum hinausgehende Zeit dem Kunden in Rechnung zu stellen. 11. 2 Davon unbeschadet ist tim bei einer verspäteten Rückgabe dazu berechtigt, zusätzlich zu den tatsächlich entstandenen Kosten der Fahrzeugmiete und des entstandenen Schadens eine Schadenpauschale gemäß der Gebührenpreisliste zu erheben.
Verspätungen. Kann der KUNDE den in der Buchung vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine solche wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit beanspruchte Zeit in Rechnung zu stellen. Zudem kann der Anbieter anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäss Gebührenliste erheben, soweit der KUNDE ihm nicht nachweist, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Verspätungen. Sollten Sie sich verspäten, so verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden in Rechnung gestellt, die Rechnungshöhe entspricht dem Honorar (Behandlungskosten).
Verspätungen. 1. Im Falle einer verspäteten Ankunft in den Campingplatz, ist jedoch der Tarif des reservierten und nicht verwendeten Tages verpflichtlich. Dem Kunden ist eine Verspätung in dem Zeitpunkt, von nicht mehr als 12:00 Uhr am zweiten Tag nach dem Zeitpunkt zulässig, wenn der Kunde nicht im Lager und in der Abwesenheit der Mitteilung, einschließlich Telefon angekommen ist, wird Tiliguerta wieder die Verfügbarkeit der Unterkünfte haben.
Verspätungen. 6.1. Verspätungen von Zügen der AG müssen in jedem Fall der AN über den Webshop bekannt gegeben werden.
Verspätungen. Auch bei einer sorgfältigen Organisation können wir die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantieren (zb auch bei Zugsreisen in Sri Lanka). Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommen, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen. An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Veranstaltungen, Ausflüge und Besichtigungen etc. zu buchen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns angeboten (ausgenommen die von uns angebotenen optionalen Ausflüge). Ihre Reiseleitung oder der lokale Vertreter vor Ort vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote und nimmt auch die Buchung dafür vor, sofern gewünscht und möglich. Beachten Sie, dass Lanka Reisen hier nur als Vermittler von lokalen Veranstaltern auftritt. Es gelten ausschliesslich deren Bestimmungen. Lanka Reisen kann deshalb dafür keine Haftung übernehmen. Es liegt also in Ihrer eigenen Verantwortung, solche Ausflüge und Veranstaltungen zu machen. Der Reiseveranstalter haftet weder für die korrekte Vertragserfüllung noch bei Schädigungen. Die Lanka Reisen übernimmt keine Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von der Lanka Reisen GmbH oder einem von Lanka Reisen GmbH beauftragten Unternehmen (Hotels, etc.) nicht schuldhaft verursacht wurden. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw. ) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Lanka Reisen ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, vor der Buchung den Veranstalter zu informieren und sich über die Transportbedingungen der Airlines und Redereien zu erkundigen. Wird Ihnen der Transport / die Einschiffung infolge Schwangerschaft verweigert, wird jegliche Haftung abgelehnt. Eine Beförderung im internationalen Luftverkehr kann dem Montrealer Übereinkommen unterliegen, sofern sowohl der vereinbarte Abgangs- als auch der Bestimmungsort im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaate...
Verspätungen. Die Nutzung eines Fahrzeugs außerhalb des gebuchten Zeitraums ist nicht erlaubt. Jede Überschreitung des Buchungszeitraums muss dreißig Minuten vor Ablauf der Buchung durch eine Verlängerung über die BuchungsApp, der Internetseite oder die Buchungszentrale durchgeführt werden. Sofern sich keine Überschneidungen mit anderen Buchungen ergeben, wird die Verlängerung zum Normaltarif abgerechnet. Kommt es im Falle einer Verlängerung bzw. Überziehung der Buchungsdauer zu einer Überschneidung mit Buchungen anderer Fahrberechtigter, wird diese als Verspätung angesehen und eine Strafgebühr gemäß der gültigen Preis- bzw. Gebührenliste erhoben. In besonders schwerwiegenden Fällen (z.B. der Nutzung eines Fahrzeugs ohne Buchung) behält sich Stadtteilauto weitergehend vor, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen, ggf. Anzeige sowie Strafantrag zu stellen. (Siehe auch § 5.6) Steht dem Fahrberechtigten zu Beginn seiner gebuchten Nutzungsdauer das entsprechende Fahrzeug nicht zur Verfügung (z.B. auf Grund einer Panne oder der Verspätung des Vorgängers), greift die Ausfallgarantie. In diesem Fall kann der Fahrberechtigte seine Fahrt kostenfrei auf ein anderes Fahrzeug umbuchen lassen. Falls in der entsprechenden Fahrzeugklasse kein Ersatz angeboten werden kann, darf auf jedes andere verfügbare Fahrzeug ausgewichen werden. Das nicht verfügbare Fahrzeug wird dabei kostenfrei storniert. Bei Inanspruchnahme von Zubring- oder Ersatzfahrleistung (z.B. Taxifahrten) werden die Leistungen gemäß gültiger Preisliste erstattet. Der Betroffene hat Anrecht auf eine Ausgleichszahlung, falls für den Zeitraum kein Ersatzfahrzeug von Stadtteilauto gestellt werden kann.