Mietsache. 7.1. Der Mieter wird die Gegenstände in sorgfältiger Art und Weise gebrauchen, sie vor Überbeanspruchung schützen und alle Rechtsvorschriften, insbesondere die gesetzlichen Vor- schriften der §§ 553 ff. BGB, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung der Ge- genstände verbunden sind, beachten und für die Wartung, Pflege und Unterhalt sorgen.
7.2. Der Mieter hat auf seine Kosten die Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und insbesondere alle Ersatzteile, die dazu notwendig sind, auf seine Kosten neu zu beschaffen und auszuwechseln/einzubauen. Notwendige Instandsetzungsarbeiten sind sofort sach-und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen.
7.3. Der Mieter ist verpflichtet, - das gemietete Gerät nur bestimmungsgemäß zu nutzen, - für Wartung und Pflege, sowie einsatzbedingte Prüfung nach den Unfallverhütungsvor- schriften (UVV) des Gerätes Sorge zu tragen, - eventuell anfallende Prüfungen ( BGV A3) durchzuführen, - notwendige Reparaturen, die auf Grund unsachgemäßer Behandlung sowie durch technische Veränderungen verursacht werden, auf seine Kosten durch Fachpersonal vornehmen zu lassen. - die Regenrohre und Dächer der gemieteten Gegenstände von Laub, Schneelast und sonsti- gem Schmutz frei zu halten.
7.4. Änderungen, zusätzliche Einbauten usw. darf der Mieter an den Mietgegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin vornehmen.
7.5. Der Mieter verpflichtet sich, das an den Mietgegenständen gut sichtbar angebrachte Mietschild aus welchem das Eigentum der Vermieterin hervorgeht, nicht zu entfernen, zu verdecken oder in sonstiger Weise unleserlich zu machen.
7.6. Der Mietgegenstand ist an dem zwischen Mieter und Vermieterin vereinbarten Standort aufzustellen. Der Mieter darf den Gegenstand oder Teile davon nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin vom vereinbarten Standort zu einem anderen verlegen. Die Gefahr für den Standortwechsel trägt der Mieter.
7.7. Die Vermieterin hat das Recht, während der normalen Geschäftszeit die Gegenstände zu besichtigen, um deren Verwendung und Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen.
7.8. Wird der Gegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.
7.9. Ist der Gegenstand...
Mietsache. 1. Der Mieter darf die Mietsachen ausschließlich zum vertragsmäßigen Zweck benutzen. Insbesondere dürfen Wohnräume nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
2. Die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände sind in einem Inventarverzeichnis aufgeführt, das beim Einzug sowohl vom Mieter wie auch vom beauftragten Mitarbeiter des Vermieters unterschrieben wird.
3. Mitbenutzt werden dürfen, entsprechend ihrer jeweiligen Zweckbestimmung, die zur gemeinschaft- lichen Nutzung vorhandenen Räume und Einrichtungen; das Mitbenutzungsrecht an nicht notwendi- gen Räumen und Einrichtungen kann vom Vermieter jederzeit widerrufen werden.
4. Der Vermieter hat zum Teil behindertengerechte Wohneinheiten geschaffen, die auch an Nichtbe- hinderte vermietet werden können. Sollte plötzlich Bedarf durch einen behinderten Studierenden entstehen, so ist der bisherige Mieter verpflichtet, zum benötigten Zeitpunkt in ein anderes, vom Vermieter bereitgestelltes Zimmer umzuziehen.
Mietsache. (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter zur Nutzung durch folgende Person(en)
1. xxxxx xxxxx
2. Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxx
3. Kind 1
(2) Das Mietobjekt ist voll möbliert und komplett eingerichtet.
(3) Bei Wohnungsübergabe werden dem Mieter folgende Schlüssel ausgehändigt:
1. Rental property
(1) The landlord rents to the tenant for temporary use on behalf of the following person(s)
1. xxxxx xxxxx
2. Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxx
3. Child 1
(2) The rental property is entirely furnished and completely equipped.
(3) When the apartment is handed over, the following keys are provided to the tenant:
Mietsache. Im Rahmen der Vermietungsgeschäfte vermietet Ungar Service diverse Arten von Containern, unter anderem modulare Gebäude in Form von Einzelcontainern oder Containeranlagen, Büro-, Wohn-, Bau- oder andere Container, die für verschiedene Zwecke eingesetzt werden können ("Mietsache"). Die genaue Art und Anzahl der Mietsachen wird mit dem Mieter einzelvertraglich festgelegt.
Mietsache. Das Fotostudio an der Seestrasse 14 Nord in 0000 Xxxx. In der Miete inbegriffen ist die Nutzung des gesamten Studios inklusive dessen Einrichtung, ausschließlich für die dafür vorgesehenen Verwendung. Ausgenommen davon sind die Schränke, Boxen & Regale welche mit “Privat” beschriftet sind. Es gelten die detaillierten Bedingungen im Anschluss des Vertrages.
Mietsache. 1.1 Bauliche Veränderungen an der Mietsache durch den Mieter sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Um- und Einbauten, Installationen, Vergitterung von Fenstern und das Anbringen von Werbung.
1.2 Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen vornehmen, die zur Erhaltung des Lagergebäudes oder der Mietsache sowie zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden. Der Vermieter benachrichtigt den Mieter über die Maßnahme möglichst vor deren Beginn über die voraussichtliche Dauer, in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen entsprechend der jeweiligen Regelung (Modernisierungsmaßnahmen).
Mietsache. 1.1 Bauliche Veränderungen an der Mietsache durch den Mie- ter sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Um- und Einbauten, Installationen, Vergitterung von Fenstern und das Anbringen von Werbung.
1.2 Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Verände- rungen auf eigene Kosten vornehmen, die zur Erhaltung der Mietsache sowie zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden (Erhaltungs- maßnahmen und Instandhaltung). Der Vermieter benach- richtigt den Mieter in Textform über Maßnahmen im Sinne von Satz 1 und über die voraussichtliche Dauer, spätestens eine Woche vor deren Beginn. Gesetzlich vorgeschriebene Moder- nisierungsmaßnahmen werden spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform angekündigt.
Mietsache. 1. Vermietet werden auf dem GrundstOck Xxxxxx-Xxxxxxx-XxxxXx 0-0 Xx 00000 XxxXxxxxxxx zurn Betrieb elnes Kros folgencle R6urne -. 2. ObergeschoB, FICigel A+B mit insgesamt 803,19 qrn
2. Tiefgaragen-Abstellpt6tze: InsgesOmt 11 StCjck (Nr. 3 vor dern Geb6ude, 136-142, 168-und 183+184 im 2. GarcigengeschoB N1 2 )
3. Dern Mleter werden vom Vermieter fCjr die Mletzeit folgende SchlOssel ausge-hdndigt: siehe 9chlCisselprotokoll 15
4. Folgencle IVIdna-el wurden bei der Ot)argabe festgestellt (soweit ein besonderes Obe bep oll angetertigt wurde, '0'0' gilt dieses), 'ieh'29bergabprotokoll
Mietsache. Vermietet wird …………………….. in ………………………………… . [genaue Bezeichnung der Mietsache: Wohnung, Eigentumswohnung, Appartement, Einfamilienhaus; bestehend aus Anzahl der Zimmer, Küche/Kochnische, Abstellraum, WC, Bad/Dusche, Balkon/Loggia/Terrasse, Diele/Flur, Keller(räume). Ggf. mitvermieteter Garten/Gartenanteil zur alleinigen Nutzung/ Mitbenutzung; ggf. Waschküche, Trockenboden/Trockenplatz, Hof, Fahrradabstellraum Aufzug…]
Mietsache. Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die folgende Wohnung (Anschrift, Wohnungsnummer, Geschossbezeichnung, Lagebezeichnung): Anzahl der Wohnräume (z.B. 3 Zimmer, Küche, Bad, Diele, GWC, Balkon) und Wohnungsgröße: Folgende Zusatzräume und -flächen können mitbenutzt werden (z.B. Abstellraum, Garage, PKW-Stellplatz, Kellerräume, Sauna, Speicher, Gartennutzung):