Mietdauer. 5.1 Die Mindestmietdauer beträgt 180 (hundertachtzig) Tage, sofern nicht anders angegeben. Die Mietzeit beginnt mit dem Datum, an dem das erste Teil der vermieteten Ware den Hauptsitz des Vermieters verlässt, und endet mit dem Datum, an dem die gesamte vermietete Ware an den Hauptsitz des Vermieters zurückgegeben wird, sofern die vermietete Ware sauber und in funktionsfähigem Zustand zurückgegeben wird (einschließlich aller zugehörigen Teile). Normaler Verschleiß wird akzeptiert. Voraussetzung für die tatsächliche Lieferung der vermieteten Ware ist jedoch der Erhalt der Anzahlung (falls vereinbart) und des Akkreditivs. 5.2 Die vermietete Xxxx gilt als retourniert, wenn alle Teile sauber und in gutem Zustand beim Vermieter eingegangen sind. Wird die vermietete Xxxx während der Mindestmietdauer zurückgegeben, wird der Mietpreis bis zum Ende der Mindestmietdauer verrechnet. 5.3 Liefert der Vermieter die vermietete Xxxx nicht zum vertraglich vereinbarten Liefertermin an den Mieter und liegt der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Mieters, beginnt die Mindestmietdauer zum vertraglich vereinbarten Liefertermin. In diesem Fall verlängert sich die Mindestmietdauer automatisch um jene Anzahl der Tage, die ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bis zur tatsächlichen Lieferung der vermieteten Ware vom Vermieter an den Mieter anfallen. Darüber hinaus verrechnet der Vermieter den Mietpreis vollumfänglich ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin. Der Mieter bestätigt den Erhalt der vermieteten Ware ab Werk des Vermieters in Österreich. 5.4 Wenn der Vermieter die vermieteten Waren zum vereinbarten Liefertermin nicht an den Mieter liefert und der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, beginnt die Mindestmietdauer mit der tatsächlichen Lieferung der vermieteten Waren vom Vermieter an den Mieter. 5.5 Wird die ursprünglich vereinbarte Mietdauer zwischen den Parteien schriftlich auf Wunsch des Mieters verlängert, wird die Vermietung zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen fortgesetzt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer Überschreitung der Mietdauer ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters verrechnet der Vermieter den täglichen Mietpreis zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen oder holt die vermieteten Waren ab und verrechnet dem Mieter alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Kosten für Folgeschäden. In Fall der Abholung haftet der Vermieter nicht für Schäden die dem Mieter dadurch entstehen. Andere Rechte des Vermieters bleiben davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietdauer. 5.1 Die Mindestmietdauer beträgt 180 (hundertachtzig) Tage2.1. Das Mietverhältnis beginnt am vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietsache zur Übergabe an den Mieter bzw. am vereinbarten Tag des Versandes an den Mieter. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Lieferverzug, sofern nicht anders angegebenkann der Mieter nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Verzicht auf Schadenersatz vom Mietvertrag zurücktreten.
2.2. Mit der Abholung/Absendung der Mietsache geht die Gefahr bis zur ordnungsgemäßen Rückstellung auf den Mieter über.
2.3. Wird von uns ein Gerät als Vorführgerät zur Ansicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt, so erfolgt dies für maximal fünf Arbeitstage. Jedenfalls ab dem sechsten Arbeitstag wandelt sich diese Zurverfügungstellung in einen Mietvertrag und es wird ein Mietentgelt gemäß Punkt 4. verrechnet.
2.4. Die Mietzeit beginnt mit dem Datum, endet an dem das erste Teil der vermieteten Ware den Hauptsitz des Vermieters verlässt, und endet mit dem Datumjenem Tag, an dem die gesamte vermietete Ware an den Hauptsitz des Vermieters zurückgegeben wirdMietsache wieder in unsere Verfügungsgewalt gelangt, sofern die vermietete Ware sauber und in funktionsfähigem Zustand zurückgegeben wird (einschließlich aller zugehörigen Teile). Normaler Verschleiß wird akzeptiert. Voraussetzung für die tatsächliche Lieferung frühestens jedoch mit Ablauf der vermieteten Ware ist jedoch der Erhalt der Anzahlung (falls vereinbart) und des Akkreditivs.
5.2 Die vermietete Xxxx gilt als retourniert, wenn alle Teile sauber und in gutem Zustand beim Vermieter eingegangen sindvereinbarten Mietzeit. Wird die vermietete Xxxx während der Mindestmietdauer Mietsache nicht zum vereinbarten Mietende zurückgegeben, wird der Mietpreis bis zum Ende der Mindestmietdauer verrechnet.
5.3 Liefert der Vermieter die vermietete Xxxx nicht zum vertraglich vereinbarten Liefertermin an den Mieter und liegt der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Mieters, beginnt die Mindestmietdauer zum vertraglich vereinbarten Liefertermin. In diesem Fall verlängert sich die Mindestmietdauer automatisch um jene Anzahl der Tage, die ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin Mietdauer bis zur tatsächlichen Lieferung Rückstellung.
2.5. Gerät der vermieteten Ware vom Vermieter an Mieter mit der Abholung oder dem Abruf der Mietsache in Verzug, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Miete zu verrechnen, sowie den Mieter anfallen. Darüber hinaus verrechnet der Vermieter zur Abholung aufzufordern und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Mietpreis vollumfänglich ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin. Der Mieter bestätigt den Erhalt der vermieteten Ware ab Werk des Vermieters in ÖsterreichVertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5.4 Wenn 2.6. Ist die Abholung der Vermieter Mietsache durch uns vereinbart worden, hat der Mieter die vermieteten Waren genaue Übergabezeit mit uns abzustimmen. Kann die Abholung aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so verlängert sich die Mietzeit bis zum vereinbarten Liefertermin nicht an den Mieter liefert tatsächlichen Erlangen der Verfügungsgewalt über die Mietsache durch uns und der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, beginnt Mieter hat zusätzlich zum dadurch erhöhten Mietentgelt die Mindestmietdauer mit der tatsächlichen Lieferung der vermieteten Waren vom Vermieter an den MieterKosten einer erneuten Anfahrt zu tragen.
5.5 Wird 2.7. Die Mietzeit verlängert sich um die ursprünglich vereinbarte Mietdauer zwischen den Parteien schriftlich auf Wunsch des Mieters verlängertDauer von Wartungs- oder Reparaturarbeiten, wird die Vermietung zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen fortgesetzterforderlich werden, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurdewenn der Mieter seiner Unterhalts- und/oder Verwahrungspflicht gemäß Punkt 6. Im Falle einer Überschreitung der Mietdauer ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters verrechnet der Vermieter den täglichen Mietpreis zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen oder holt die vermieteten Waren ab und verrechnet dem Mieter alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Kosten für Folgeschäden. In Fall der Abholung haftet der Vermieter nicht für Schäden die dem Mieter dadurch entstehen. Andere Rechte des Vermieters bleiben davon unberührtnachgekommen ist.
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Samples: Mietbedingungen
Mietdauer. 5.1 Mieter das Material am Ende des Mietvertrages am
4.1 Die Mindestmietdauer beträgt 180 Mietdauer beginnt zum vereinbarten Datum und vereinbarten Ort an den Vermieter zurückgeben. Der Zeitpunkt. Insbesondere: Mieter muss das Material gereinigt und im
A. wenn vereinbart wurde, dass der Vermieter das Originalzustand (hundertachtzigwie auf dem Lieferschein angegeben) TageMaterial liefert: zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter an den Vermieter oder einen durch den Vermieter das Material am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt bezeichneten Dritten zurückgeben. Alle damit hat; verbundenen (Transport-)Kosten gehen zu Lasten des B. wenn vereinbart wurde, dass der Mieter das Material Mieters. an einem vereinbarten Ort abholt: zum vereinbarten 6.2 Stellt der Mieter das Material dem Vermieter nicht am Zeitpunkt. vereinbarten Ort und Datum zur Verfügung (Beendigung
4.2 Der Vermieter gerät hinsichtlich der des Mietvertrages), gerät der Mieter in Verzug, ohne Zurverfügungstellung des Materials erst in Verzug, wenn dass es einer Inverzugsetzung oder einer Mahnung ihm eine weitere angemessene Frist gesetzt wurde und seitens des Vermieters bedarf. der Vermieter diese Frist hat verstreichen lassen. 6.3 In diesem Fall hat der Mieter unbeschadet des Rechts
4.3 Nimmt der Mieter das Material nicht am vereinbarten Ort auf volle Entschädigung eine Schadens- ab und ist dies nicht dem Vermieter anzulasten, gerät /Nutzungsgebühr in Höhe des Mietpreises zu zahlen. der Mieter in Verzug. Alle mit der Nichtabnahme
6.4 Stellt sich nach der Rückgabe des Materiales heraus, verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters. dass es beschädigt wurde oder nicht vom Mieter
4.4 Die Mietdauer endet, sofern nicht ausdrücklich anders angegebengereinigt wurde, haftet der Mieter für die dem Vermieter vereinbart, mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Die Mietzeit beginnt mit dem Datum, an dem das erste Teil der vermieteten Ware den Hauptsitz des Vermieters verlässt, dadurch entstandenen Schäden und Kosten. Dies gilt Xxxxxxxxx endet mit dem Datum, an dem die gesamte vermietete Ware an den Hauptsitz des Vermieters zurückgegeben wird, sofern die vermietete Ware sauber und in funktionsfähigem Zustand zurückgegeben wird (einschließlich aller zugehörigen Teile). Normaler Verschleiß wird akzeptiert. Voraussetzung für die tatsächliche Lieferung der vermieteten Ware ist jedoch der Erhalt der Anzahlung (falls vereinbart) und des Akkreditivs.
5.2 Die vermietete Xxxx gilt als retourniertfaktisch, wenn alle Teile sauber und in gutem Zustand beim Vermieter eingegangen sind. Wird die vermietete Xxxx während der Mindestmietdauer zurückgegeben, wird der Mietpreis bis zum Ende der Mindestmietdauer verrechnet.
5.3 Liefert der Vermieter tatsächlich nicht, wenn der Mieter nachweist, dass der Schaden und über das vermietete Material verfügt. die vermietete Xxxx nicht zum vertraglich vereinbarten Liefertermin an den Mieter und liegt der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Mieters, beginnt die Mindestmietdauer zum vertraglich vereinbarten Liefertermin. In diesem Fall verlängert sich die Mindestmietdauer automatisch um jene Anzahl der Tagemangelnde Sauberkeit auf Umstände zurückzuführen sind, die ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bis zur tatsächlichen Lieferung der vermieteten Ware vom Vermieter an den Mieter anfallen. Darüber hinaus verrechnet der Vermieter den Mietpreis vollumfänglich ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin. Der Mieter bestätigt den Erhalt der vermieteten Ware ab Werk des Vermieters in Österreichihm nicht anzulasten sind.
5.4 Wenn der Vermieter die vermieteten Waren zum vereinbarten Liefertermin nicht an den Mieter liefert und der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, beginnt die Mindestmietdauer mit der tatsächlichen Lieferung der vermieteten Waren vom Vermieter an den Mieter.
5.5 Wird die ursprünglich vereinbarte Mietdauer zwischen den Parteien schriftlich auf Wunsch des Mieters verlängert, wird die Vermietung zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen fortgesetzt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer Überschreitung der Mietdauer ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters verrechnet der Vermieter den täglichen Mietpreis zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen oder holt die vermieteten Waren ab und verrechnet dem Mieter alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Kosten für Folgeschäden. In Fall der Abholung haftet der Vermieter nicht für Schäden die dem Mieter dadurch entstehen. Andere Rechte des Vermieters bleiben davon unberührt.
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Samples: Mietvertrag
Mietdauer. 5.1 17.1 Die Mindestmietdauer beträgt 180 (hundertachtzig) TageMietdauer wird im Mietvertrag festgelegt.
17.2 Diese Mietdauer beginnt:
a. zum Zeitpunkt, sofern zu dem das Mietobjekt das Gelände oder die Niederlassung von RECO verlässt, falls der Auftraggeber das Mietobjekt abholt;
b. zum Zeitpunkt der Auslieferung des Mietobjekts an den Auftraggeber, falls RECO das Mietobjekt an den Auftraggeber ausliefert; und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietobjekt samt aller dazugehörigen Unterlagen, Teile und allen Zubehörs bei RECO als Zurücksendung eingegangen ist.
17.3 Falls die Parteien eine feste Laufzeit der Miete vereinbart haben, ist es dem Auftraggeber nicht anders angegebengestattet, das Mietobjekt vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzugeben.
17.4 Falls das Mietobjekt - ausschließlich nach schriftlicher Zustim- mung von RECO - vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Miete an RECO zurückgesandt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die auf der Grundlage des Vertrags zu zahlenden Gebühren unter Berück- sichtigung der vereinbarten Mietdauer sowie die zusätzlichen Kosten als Folge der vorzeitigen Rücksendung des Mietobjekts zu entrichten. Die Mietzeit beginnt mit dem Datum, an dem das erste Teil Kosten der vermieteten Ware den Hauptsitz des Vermieters verlässt, und endet mit dem Datum, an dem die gesamte vermietete Ware an den Hauptsitz des Vermieters zurückgegeben wird, sofern die vermietete Ware sauber und in funktionsfähigem Zustand zurückgegeben wird (einschließlich aller zugehörigen Teile). Normaler Verschleiß wird akzeptiert. Voraussetzung für die tatsächliche Lieferung Zurücksendung trägt der vermieteten Ware ist jedoch der Erhalt der Anzahlung (falls vereinbart) und des AkkreditivsAuftraggeber.
5.2 Die vermietete Xxxx gilt als retourniert17.5 Verzögerungen, wenn alle Teile sauber und die beim Laden und/oder Entladen, beim Transport und/oder bei der Auslieferung des Mietobjekts entstehen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die vernünftigerweise das Risiko des Auftraggebers sind, sind ebenfalls in gutem Zustand beim Vermieter eingegangen sind. Wird die vermietete Xxxx während der Mindestmietdauer zurückgegeben, wird der Mietpreis bis zum Ende der Mindestmietdauer verrechnetMietdauer einbe- zogen.
5.3 Liefert der Vermieter die vermietete Xxxx nicht zum vertraglich vereinbarten Liefertermin an den Mieter und liegt der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Mieters, beginnt die Mindestmietdauer zum vertraglich vereinbarten Liefertermin. In diesem Fall 17.6 Darüber hinaus verlängert sich die Mindestmietdauer automatisch Mietdauer um jene Anzahl jede Verzögerung bei der TageZurückgabe des Mietobjekts nach dem verein- barten Zeitraum, einschließlich der Zeit für Reparaturen, Reinigung usw. des Mietobjekts als Folge von Fahrlässigkeit des Auftraggebers. RECO hat dann das Recht, neben der Zahlung des für die Verlänge- rung zu zahlenden Mietpreises einen Ersatz für den gesamten von RECO erlittenen Schaden vom Auftraggeber zu verlangen. Zu dieser Entschädigung gehören in jedem Fall die Kosten für entgangene Mieteinnahmen, die ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bis zur tatsächlichen Lieferung der vermieteten Ware vom Vermieter an den Mieter anfallen. Darüber hinaus verrechnet der Vermieter den Mietpreis vollumfänglich ab dem vertraglich vereinbarten LieferterminKosten für das eventuelle Mieten von Ersat- zmaschinen u. Ä. und andere Kosten wie Transport- und Verwal- tungskosten. Der Mieter bestätigt den Erhalt der vermieteten Ware ab Werk des Vermieters in ÖsterreichAuftraggeber stellt RECO von eventuellen daraus entstehenden Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
5.4 Wenn 17.7 RECO ist berechtigt, während der Vermieter die vermieteten Waren zum vereinbarten Liefertermin nicht an den Mieter liefert und der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, beginnt die Mindestmietdauer mit der tatsächlichen Lieferung der vermieteten Waren vom Vermieter an den MieterMiete das Mietobjekt durch andere Mietobjekte desselben Typs zu ersetzen.
5.5 Wird die ursprünglich vereinbarte Mietdauer zwischen den Parteien schriftlich auf Wunsch des Mieters verlängert, wird die Vermietung zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen fortgesetzt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer Überschreitung der Mietdauer ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters verrechnet der Vermieter den täglichen Mietpreis zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen oder holt die vermieteten Waren ab und verrechnet dem Mieter alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Kosten für Folgeschäden. In Fall der Abholung haftet der Vermieter nicht für Schäden die dem Mieter dadurch entstehen. Andere Rechte des Vermieters bleiben davon unberührt.
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