Mietzins- und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Mietzins- und Zahlungsbedingungen. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder An- nahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbst- kosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestäti- gung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden soll. Grund- sätzlich wird der Mietzins laut gültiger Preisliste vereinbart. Zuschläge für das Bereitstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Absprache des Mietzinses vereinbart. Grundsätzlich ist das Entgelt sofort fällig ohne jeden Abzug. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinba- rung. Dessen ungeachtet werden unsere sämtlichen Forde- rungen -auch bisher gestundete- sofort fällig, sobald der Mieter mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten uns gegen- über in Verzug gerät und/oder nicht mehr kreditwürdig ist, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Ver- mögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Mas- se abgelehnt wird oder er als vermögenslos im Register gelöscht wird. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers we- gen etwaiger Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis. Alsdann dürfen wir jederzeit weitere Vermietungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, Schadenser- satz statt der Leistung verlangen und/oder vom Vertrag zu- rückzutreten; ferner können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen etwaiger Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so verpflichtet er sich zur Tragung von Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Einem Kaufmann gegenüber sind wir berechtigt, bei Fälligkeit ge- gen fällige Ansprüche aufzurechnen, die er gegen mit uns verbundene Unternehmen hat. Der Vermieter darf nach billi- gem Ermessen bestimmen, wie eine nicht ausreichende Leistung des Mieters auf seine Schuld -auch bei deren Ein- stellung in laufende Rechnung- angerechnet wird. Die ...
Mietzins- und Zahlungsbedingungen. 1. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und der Bewirkung der Leistung unsere Selbstkosten, insbe- sondere für Personal und Betriebsstoffe, sind wir berechtigt, den Mietzins entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für die Vermietung an Nichtunternehmer, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden.
Mietzins- und Zahlungsbedingungen. 3.1. Der im jeweiligen Angebot ausgewiesene Mietzins ver- steht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert- steuer.
Mietzins- und Zahlungsbedingungen. 8.1 Der vom Kunden zu entrichtende Mietzins wird jeweils monatlich im Voraus fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses beginnt mit dem Fälligkeitszeitpunkt im Monat nach Bereitstellung von smartblick.
Mietzins- und Zahlungsbedingungen. 8.1. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und der Ausführung der Leistung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, sind wir berechtigt, den Mietzins entsprechend zu erhöhen. Ist der Mieter kein Unternehmer, können wir die Anpassung der Miete nur verlangen, wenn zwischen Vertragsschluss und der Überlassung der Mietsache mehr als vier (4) Monate liegen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.