Unwirksamkeitsklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie unter Wahrung des Grundsatzes der Vertragstreue neu zu regeln. Die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nur dann die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge, wenn dadurch die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar wird.
Unwirksamkeitsklausel. Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, dann eine neue, zulässige Regelung dieses Punktes zu treffen.
Unwirksamkeitsklausel. Sollte einer oder mehrere Punkte dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, so behalten alle anderen weiterhin ihre Gültigkeit. Der ungültige Teil wird dann durch einen gültigen Teil ersetzt, der den wirtschaftlichen oder inhaltlichen, gesetzlichen Bedingungen am nächsten kommt.
Unwirksamkeitsklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde un- wirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dasselbe gilt für unwirksame Teile teilbarer Bestimmungen
Unwirksamkeitsklausel. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam oder undurchführbar erwei- sen, so gilt der Vertrag im Übrigen weiter. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführ- baren Bestimmung am nächsten kommt.
Unwirksamkeitsklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag eine Xxxxx aufweist. In diesen Fällen verpflichten sich die Vertragspartner, eine die unwirksame Bestimmung ersetzende Vereinbarung zu treffen, wie sie sie bei Kenntnisnahme der Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Xxxxx in rechtlich zulässiger Weise getroffen hätten.
Unwirksamkeitsklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dasselbe gilt für unwirksame Teile teilbarer Bestimmungen.
Unwirksamkeitsklausel. Sollten einzelne Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu erset- zen, die dem Gewollten unter Beachtung der Runderlasse des Landes NRW nahe zu kommen. Bei Streitigkeiten aus der Vereinbarung haben sich die Parteien vor Beschreiten des Rechtsweges um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen. Alle Änderungen dieses Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Unwirksamkeitsklausel. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen vorstehender Vertragsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit keine Vereinbarungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Unwirksamkeitsklausel. Sollte eine Bestimmung des Vertrags einschließlich dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt des Vertrags oder der Teilnahmebedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftiger- weise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.