Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 %. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 % (= ein Zehntel von 70 %). Diese 7 % Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 63 %.
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Samples: Insurance Policy, Insurance Policy, Insurance Policy
Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 70%. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 7% (= (=ein Zehntel von 70 70%). Diese 7 7% Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 63 63%.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 70%. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 7% (= (=ein Zehntel von 70 70%). Diese 7 7% Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad Invali- ditätsgrad von 63 63%.
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Samples: Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung
Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessenbe- messen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 70%. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 Vorin- validität 7% (= (=ein Zehntel von 70 70%). Diese 7 7% Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad Invaliditäts- grad von 63 63%.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile Körper- teile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft dau- erhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer Zif- fer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 80 %. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 8 % (= (=ein Zehntel von 70 80 %). Diese 7 8 % Vorinvalidität Vorin- validität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter un- fallbedingter Invaliditätsgrad von 63 72 %.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile Körper- teile, innere Organe oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese VorinvaliditätVorinvali- dität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 %80 Prozent. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigtbe- einträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 % 8 Prozent (= ein Zehntel von 70 %80 Prozent). Diese 7 % Vorinvalidität 8 Prozent Vorin- validität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter unfallbe- dingter Invaliditätsgrad von 63 %72 Prozent.
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Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile Körper- teile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft dau- erhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer Zif- fer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 75 %. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 7,5 % (= ein Zehntel von 70 75 %). Diese 7 7,5 % Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 63 67,5 %.
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Samples: Unfallversicherung
Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile Körper- teile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft dauer- haft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 Zif- fer 2.2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 2.2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese VorinvaliditätVorinvalidi- tät. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad In- validitätsgrad 70 %Prozent. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigtbeein- trächtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 % Prozent (= ein Zehntel von 70 %Prozent). Diese 7 % Vorinvalidität Prozent Vorinvalidi- tät werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 63 %Prozent.
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Samples: Unfallversicherung
Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile Köperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 %. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner dieser Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 % (= ein Zehntel von 70 %). Diese 7 % Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter unfallbe- dingter Invaliditätsgrad von 63 63%.
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Samples: Unfallversicherung Invest
Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt beein- trächtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 %% (bei Gliedertaxe L). War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität Vorin- validität 7 % (= ein Zehntel von 70 %). Diese 7 % Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 63 %.
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Samples: Unfallversicherung
Minderung bei Vorinvalidität. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile Körper- teile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft dau- erhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese VorinvaliditätVorinvali- dität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 80 %. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 8 % (= (=ein Zehntel von 70 80 %). Diese 7 8 % Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ver- bleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 63 72 %.
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Samples: Unfallversicherung