Common use of Minderung bei Vorinvalidität Clause in Contracts

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach A.4.6.2.3 und A.4.5.2.4 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. A.4.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Kör- perteile beeinträchtigt sein. Dann werden die Invali- ditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100% werden jedoch nicht berücksichtigt.

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Samples: www.diebayerische.de, www.diebayerische.de

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach A.4.6.2.3 A.4.5.2.3 und A.4.5.2.4 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. A.4.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Kör- perteile Körperteile beeinträchtigt sein. Dann werden die Invali- ditätsgradeInvaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnetzusammen- gerechnet. Mehr als 100% werden jedoch nicht berücksichtigt.

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Samples: ais-w.com, ais-w.com

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 A.3.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene betroffene Körperteile oder Sinnesorgane Sinnes- organe schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach A.4.6.2.3 A.3.5.2.3 und A.4.5.2.4 A.3.5.2.4 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. A.4.5.2.6 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sin- nesorgane A.3.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Kör- perteile Körperteile oder Sinnesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invali- ditätsgradeInvaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.

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Samples: www.leaseplan.com, www.athlon.com

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt warendauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um diese Vorinvalidität gemin- dert. Sie Die Vorinvalidität wird nach A.4.6.2.3 A.4.5.2.3 und A.4.5.2.4 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. A.4.5.2.6 Durch einen Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall können mehrere Kör- perteile beeinträchtigt sein. Dann beeinträchtigt, werden die Invali- ditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnetermittelten Invaliditätsgrade zusammen- gerechnet. Mehr als 100100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.

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Samples: www.oesa.de, www.oevb.de

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt warenwa- ren. Sie wird nach A.4.6.2.3 A.4.5.2.3 und A.4.5.2.4 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. A.4.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Kör- perteile Körperteile oder Sinnesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invali- ditätsgradeInvaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100100 % werden jedoch nicht berücksichtigtberück- sichtigt.

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Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach A.4.6.2.3 und A.4.5.2.4 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese VorinvaliditätVorinvalidi- tät. Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Kör- perteile oder Sinnesorgane A.4.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Kör- perteile beeinträchtigt sein. Dann werden die Invali- ditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen Bestimmun- gen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100% werden jedoch nicht berücksichtigt.

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Samples: www.diebayerische.de

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt dauernd beein- trächtigt waren. Sie wird nach A.4.6.2.3 A.4.5.2.3 und A.4.5.2.4 bemessenbe- messen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. A.4.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Kör- perteile Körperteile oder Sin- nesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invali- ditätsgradeInvalidi- tätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt er- mittelt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100% 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.

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Samples: www.wgv.de

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft dauernd beeinträchtigt waren. Sie wird nach A.4.6.2.3 A.4.5.2.3 und A.4.5.2.4 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. A.4.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Kör- perteile Körperteile oder Sinnesor- gane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invali- ditätsgradeInvaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnetzu- sammengerechnet. Mehr als 100100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.

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Samples: www.swu.de

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft dauernd beeinträchtigt waren. Sie wird nach A.4.6.2.3 A.4.5.2.3 und A.4.5.2.4 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnesorgane A.4.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Kör- perteile Körperteile oder Sinnesor- gane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invali- ditätsgradeInvaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnetzu- sammengerechnet. Mehr als 100100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.

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Samples: www.insurancestation.de

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach A.4.6.2.3 und A.4.5.2.4 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnesorgane A.4.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Kör- perteile Körperteile beeinträchtigt sein. Dann werden die Invali- ditätsgradeInvaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100% werden jedoch nicht berücksichtigt.

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Samples: www.diebayerische.de

Minderung bei Vorinvalidität. A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betrof- fene betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach A.4.6.2.3 A.4.5.2.3 und A.4.5.2.4 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. A.4.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Kör- perteile Körperteile oder Sinnesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invali- ditätsgradeInvaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100% werden jedoch nicht berücksichtigt.

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Samples: www.oeffentliche.de