Minderung bei Vorinvalidität. e. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach c. und x. xxxxxxxx. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.
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Minderung bei Vorinvalidität. e. c) Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon bereits vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt dauernd be- einträchtigt waren. Sie wird nach c. a) und x. xxxxxxxxb) bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese VorinvaliditätVorinvalidi- tät.
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