Mindestlaufzeit und Kündigung Musterklauseln

Mindestlaufzeit und Kündigung. 2.1 Alle anderen Verträge sind mit einer in der Leistungsvereinbarung bestimmten Laufzeit abgeschlossen.
Mindestlaufzeit und Kündigung. Das Yoga-Abo hat eine Mindestlaufzeit, diese ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag zwischen YOGA-MA und dem jeweiligen Vertragspartner. Das Abo kann vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch nach der Mindestlaufzeit. Wird das Abo nicht gekündigt, verlängert sich dieses wiederum um die Vertragslaufzeit. Wird ein Teilnehmer durch Umzug, der die Entfernung zur Yogaschule unzumutbar macht, an der Teil- nahme der Yogastunden gehindert, kann die Mitgliedschaft auf Wunsch des Mitgliedes mit sofortiger Wirkung zum nächsten Monatsende aufgelöst werden. Voraussetzung ist, dass die neue Wohnung mindestens 20 Kilometer weiter von der Yogaschule ent- fernt ist.
Mindestlaufzeit und Kündigung. Für die Teilnahmevereinbarung für das Online-Banking gilt keine Mindestlaufzeit. Der Kunde kann die Teilnahmevereinbarung zum Online-Banking jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Es gelten die in Nr. 18 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Bank vereinbarten Kündigungsregeln.
Mindestlaufzeit und Kündigung. Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit von Jahren ab Mietbeginn. Der Mietvertrag endet zu diesem Zeitpunkt automa-­‐ tisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorherige Kündigungsmöglichkeit für den Käufer besteht nur, wenn der Verkäufer seine Rechte und Pflichten aus dem Kauf-­‐, Miet-­‐ und Rückkaufvertrag auf einen Dritten überträgt (§ 5 des Kauf-­‐, Miet-­‐ und Rückkaufvertrages) sowie aus wichtigem Grund.
Mindestlaufzeit und Kündigung. 6.1 Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Monat, sofern der Kunde nicht vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt.
Mindestlaufzeit und Kündigung. Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit von sechs Jahren ab Miet- beginn. Der Mietvertrag endet nach Ablauf von sechs Jahren auto- matisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorherige Kün- digungsmöglichkeit für den Käufer besteht nur, wenn der Verkäufer seine Rechte und Pflichten aus dem Kauf-, Miet- und Rückkaufver- trag auf einen Dritten überträgt (§ 5 des Kauf-, Miet- und Rückkauf- vertrages) sowie aus wichtigem Grund. Eine ordentliche Kündigung während der Festmietzeit ist ausgeschlossen. Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.

Related to Mindestlaufzeit und Kündigung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.