Mitgeltende Unterlagen Musterklauseln

Mitgeltende Unterlagen. Integrierende Bestandteile dieser Bestellung sind nachrangig und in nachstehender, hierarchisch absteigender Rangfolge: • vorliegend ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Bestellung • anwendbare SwissSign AG AGB: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxx-xxxxxxxxx.xxxx Verhaltensrichtlinien (jeweils aktuelle Version dieser Dokumente ist unter xxxxx://xxxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx zu finden) • PDS; PKI Disclosure Statement Certificate Services • Teilnehmervereinbarung (EUA); Subscriber-Agreement • RPA; Relying Party Agreement • RA-Policy; Richtlinie für die Delegation der Registrierungsstellentätigkeit Zum Zeitpunkt der Zertifikatsausstellung gelten zudem die jeweils aktuellen Versionen der folgenden Dokumente (Diese SwissSign Dokumente sind unter xxxxx://xxxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Neue Ver- sionen dieser Dokumente werden am Tag der Inkraftsetzung veröffentlicht und über folgende Systemstatusseite kommuniziert: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxx.xxxx); • Trust Services Practice Statement (TSPS) (SwissSign-TSPS.pdf) • Certificate Practice Statement for TLS certificates (CPS TLS) (SwissSign-CPS-TLS.pdf) • Certificate, CRL and OCSP Profiles for TLS certificates (CPR TLS) (SwissSign-CPR-TLS.pdf) • SwissSign DV CP – Certificate Policy for Domain Validated certificates (DVCP) (SwissSign-CP-DV.pdf) • SwissSign OV CP – Certificate Policy for Organization Validated certificates (OVCP) (SwissSign-CP-OV.pdf) • Certificate Practice Statement for S/MIME certificates (CPS S/MIME) (SwissSign-CPS-SMIME.pdf) • Certificate, CRL and OCSP Profiles for S/MIME certificates (CPR S/MIME) (SwissSign-CPR-SMIME.pdf) • Certificate Policy according to Lightweight Certificate Policy (LCP) (SwissSign-CP-LCP.pdf) • Certificate Policy according to Normalized Certificate Policy (NCP) (SwissSign-CP-NCP.pdf) • Certificate Policy according to Normalized Certificate Policy (NCP) with extended EKU (SwissSign-CP-NCP-extended.pdf) Diese Dokumente unterstehen der Aufsicht der Auditoren von SwissSign und können inhaltlich nicht geändert werden. Sie müssen und werden laufend den Regularien und Normen für Zertifizierungsstellen angepasst. Änderungsmeldungen bezüglich des Inhaltes der Systemstatusseite können dort abonniert werden. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert Monatsfrist nach Aufschaltung schriftlich widerspricht. Ein Wider- spruch gilt als ordentliche Kündigung der zugehörigen Verträge und hat eventuell die Revozierung von Zerti- fikaten mit Ausgabedatum nach...
Mitgeltende Unterlagen. Falls auf das Teil abgestimmte technische Lie- fer- und Abnahmebedingungen vereinbart wurden, so sind diese Bestandteil dieser Ver- einbarung. Deutsche und europäische gesetzliche Vorga- ben, behördliche und sonstige Vorschriften, insbesondere auch im Bereich des Umwelt- schutzes und auch der Altautoverordnung sind zu beachten. Insbesondere sind die Vorgaben und Forde- rungen der EU-Richtlinien/Verordnungen ROHS 2002/95/EG und REACH 1907/2006 in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Die sich ergebenden Verpflichtungen wie Verwen- dungsverbote, Mitteilungspflichten, Registrie- rungspflichten wird der Lieferant kontinuierlich befolgen und wahrnehmen. Wenn SUSPA Lieferantenerklärungen bzgl. ROHS- oder REACH- Konformität fordert, wird der Lieferant diese ordnungsgemäß in schriftli- cher Form leisten. Wenn Automobilprodukte betroffen sind oder sein können, oder auch wenn im Rahmen der Qualitätsplanung von SUSPA gefordert, sind die Zukaufartikel zwingend im Internationalen Materialdatensystem IMDS (xxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxx- page/index.jsp) durch den Lieferanten zu de- klarieren. Dabei sind die Verwendungsein- schränkungen und/oder Deklarationspflichten gemäß der jeweils aktuellen GADSL (Global Automotive Declarable Substance List xxx.xxxxx.xxx) einzuhalten. Wenn andere kundenspezifische Listen hin- sichtlich der eingeschränkten Verwendung ge- sundheits- oder umweltgefährdender Stoffe vorliegen, so wird der Lieferant die geforderten Deklarationen zur Verfügung stellen. Der Lieferant bestätigt eine Lieferkettenpolitik im Einklang mit Anhang II der OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der jeweils letztgültigen Ausführung. (xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxxxxx/xxxx-xxxxxx- den-fur-die-erfullung-der-sorgfaltspflicht-zur- forderung-verantwortungsvoller-lieferketten- fur-minerale-aus-konflikt-3d21faa0-de.htm) Ferner sind die Regularien gem. Verordnung (EU) 2017/821 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17.05.2017 und der Dodd- Frank Act zu Konfliktmaterialien durch den Lie- feranten einzuhalten. (xxxxx://xxx-xxx.xxxxxx.xx/xxxxx-xxx- tent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0821) Das Berichtsformular CMRT oder EMRT ist auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx- xxxx.xxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxx/xxxx/ oder xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx- xxxx.xxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxx/xxxx/)
Mitgeltende Unterlagen. Versand und Lieferbedingungen in aktueller Fassung. Kontaktdatenblatt Sollten einzelne Inhalte der mitgeltenden Unterlagen widersprüchlich oder abweichend zu dieser Richtlinie sein, dann gilt die Logistik Richtlinie. Die Logistikrichtlinie hat Vorrang vor den mitgeltenden Unterlagen.
Mitgeltende Unterlagen. Kurzbezeichnung Titel Für LIEFERANT: Für HHD/HPT: Für HHD/HPT:
Mitgeltende Unterlagen. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen ("AGB") und alle anderen Dokumente wie z.B. die Datenschutz-Anlage (DSA), die Leistungsbeschreibung, die Service-Level-Agreements (SLA) als integraler Bestandteil dieser (“AGB") gelten für die eigene Nutzung der Plattform durch Unternehmen (§ 14 BGB), öffentlich-rechtliche Körperschaften oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen als Endnutzer. Die Dokumente können jederzeit unter xxxxx://xxx.xxx.xxx abgerufen werden.
Mitgeltende Unterlagen. 1.4.1. Auftragsbestätigung der Bayerwald Media GmbH.
Mitgeltende Unterlagen. Folgende Unterlagen sind in Ergänzung zum Dokument mitgeltend. LM BIM – Leistungsbild für BIM im Hoch- und Tiefbau / 01-2020 xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx.xx/x/xXXXXXxxxXXxxxX bSI UseCaseManagement xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx Tabelle 3: Mitgeltende Unterlagen Teil 0 – Allgemeine Grundlagen Die folgenden Teile des BIM-Projektabwicklungsplans sind bzw. werden integrierende Vertragsbestandteile: Vertrag Parteien AG = Auftraggeber, AN = Auftragnehmer Datum Teile Bemerkungen Tabelle 4: Rechtliche Verbindlichkeiten
Mitgeltende Unterlagen. Meldung zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten - Datenkatalog - Reportkatalog Das Veranstaltungsmanagement ANTRAGO schafft die technischen Voraussetzungen für die Planung und Verwalt ung von Veranstaltungen, die nicht im Curriculum der Leibniz Universität Hannover veran- kert sind. Diese Qualifizierungsangebote werden im Rahmen der Personalentwicklung allen Beschäf- tigten der Leibniz Universität Hannover angeboten. Aus dem Altsystem werden keine personenbezogenen Daten in das das Veranstaltungsmanagement- system ANTRAGO übernommen. Das Veranstaltungsmanagement ANTRAGO der Fa. RR Software GmbH wird auf einem Server im Netz der Verwaltung durch das Xxxxxxxx 0, XX 00 (XxX) bereitgestellt. Die IuK betreibt den notwendi- gen Server, sorgt für das Backup der Daten und administriert die technische Seite der Applikation.
Mitgeltende Unterlagen. „Zeichensatzung für die Nutzung des Zertifizierungskennzeichens der Zertifizierungsprogramme EN 17229“
Mitgeltende Unterlagen. Lieferantenselbstauskunft Bestellunterlagen Lieferantenbeurteilung Produkthaftpflichtversicherung des Lieferanten VDA Schriftenreihe „Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie“ Band 1 bis 6 in der jeweils aktuellen Ausgabe Kundenspezifische Forderungen in der jeweils aktuellen Ausgabe: VW-Konzern: Formel Q konkret & Formel Q-Fähigkeit BMW Group: Internationale Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial und Kraftfahrzeugteile (IPC)