Mitgeltende Unterlagen. Integrierende Bestandteile dieser Bestellung sind nachrangig und in nachstehender, hierarchisch absteigender Rangfolge: • vorliegend ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Bestellung • anwendbare SwissSign AG AGB: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxx-xxxxxxxxx.xxxx Verhaltensrichtlinien (jeweils aktuelle Version dieser Dokumente ist unter xxxxx://xxxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx zu finden) • PDS; PKI Disclosure Statement Certificate Services • Teilnehmervereinbarung (EUA); Subscriber-Agreement • RPA; Relying Party Agreement • RA-Policy; Richtlinie für die Delegation der Registrierungsstellentätigkeit Zum Zeitpunkt der Zertifikatsausstellung gelten zudem die jeweils aktuellen Versionen der folgenden Dokumente (Diese SwissSign Dokumente sind unter xxxxx://xxxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Neue Ver- sionen dieser Dokumente werden am Tag der Inkraftsetzung veröffentlicht und über folgende Systemstatusseite kommuniziert: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxx.xxxx); • Trust Services Practice Statement (TSPS) (SwissSign-TSPS.pdf) • Certificate Practice Statement for TLS certificates (CPS TLS) (SwissSign-CPS-TLS.pdf) • Certificate, CRL and OCSP Profiles for TLS certificates (CPR TLS) (SwissSign-CPR-TLS.pdf) • SwissSign DV CP – Certificate Policy for Domain Validated certificates (DVCP) (SwissSign-CP-DV.pdf) • SwissSign OV CP – Certificate Policy for Organization Validated certificates (OVCP) (SwissSign-CP-OV.pdf) • Certificate Practice Statement for S/MIME certificates (CPS S/MIME) (SwissSign-CPS-SMIME.pdf) • Certificate, CRL and OCSP Profiles for S/MIME certificates (CPR S/MIME) (SwissSign-CPR-SMIME.pdf) • Certificate Policy according to Lightweight Certificate Policy (LCP) (SwissSign-CP-LCP.pdf) • Certificate Policy according to Normalized Certificate Policy (NCP) (SwissSign-CP-NCP.pdf) • Certificate Policy according to Normalized Certificate Policy (NCP) with extended EKU (SwissSign-CP-NCP-extended.pdf) Diese Dokumente unterstehen der Aufsicht der Auditoren von SwissSign und können inhaltlich nicht geändert werden. Sie müssen und werden laufend den Regularien und Normen für Zertifizierungsstellen angepasst. Änderungsmeldungen bezüglich des Inhaltes der Systemstatusseite können dort abonniert werden. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert Monatsfrist nach Aufschaltung schriftlich widerspricht. Ein Wider- spruch gilt als ordentliche Kündigung der zugehörigen Verträge und hat eventuell die Revozierung von Zerti- fikaten mit Ausgabedatum nach...
Mitgeltende Unterlagen. 1.4.1. Auftragsbestätigung der Bayerwald Media GmbH.
1.4.2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bayerwald Media GmbH.
Mitgeltende Unterlagen. Meldung zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten - Datenkatalog - Reportkatalog
Mitgeltende Unterlagen. Falls auf die Lieferung / Leistung abgestimmte Liefer- und Abnahmebedingungen vereinbart wurden, so sind diese Bestandteil dieser Ver- einbarung. Ferner sind die Regularien gem. Verordnung (EU) 2017/821 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17.05.2017 und der Dodd- Frank Act zu Konfliktmaterialien durch den Lie- feranten einzuhalten. (xxxxx://xxx-xxx.xxxxxx.xx/xxxxx-xxx- tent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0821) Das Berichtsformular CMRT oder EMRT ist auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx- xxxx.xxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxx/xxxx/ oder xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx- xxxx.xxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxx/xxxx/)
Mitgeltende Unterlagen. Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen enthalten: • Sonderbedingungen für Kreditkarten • Sonderbedingungen für die Postbox (soweit einschlägig) • Sonderbedingungen für das Online-Banking Die genannten Sonderbedingungen und die AGB stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiter- führende Informationen auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.
Mitgeltende Unterlagen. Einzelliefervertrag
Mitgeltende Unterlagen. Regelwerke und Verträge: Folgende Regelwerke und Verträge gelten in der jeweils gültigen Fassung in Ergänzung zur vorliegenden Vereinbarung, soweit diese Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht:
Mitgeltende Unterlagen. Falls auf das Teil abgestimmte technische Lie- fer- und Abnahmebedingungen vereinbart wurden, so sind diese Bestandteil dieser Ver- einbarung.
Mitgeltende Unterlagen. Folgende Dokumente (keine abschliessende Liste) erhält jeder Ausführungsverantwortlicher des Dienstleisters durch seinen Holcim Projekt-Koordinator/ Ansprechpartner vor Beginn sei- ner Tätigkeit im Werk: - Flyer „Wie verhalte ich mich im Werk“ - Flyer „Ereignismanagement“ - Flyer „Konsequenzenmanagement für externe Mitarbeiter“ Der Ausführungsverantwortliche des Dienstleisters stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und die Mitarbeiter allfälliger Subunternehmer die Dokumente verstehen und die werkspezifi- schen Vorgaben umsetzen.
Mitgeltende Unterlagen. Soweit nicht zwischen iwis und dem Lieferanten anders schriftlich vereinbart, gelten die in nachfolgenden Ziffer 6.1 und 6.2 genannten Normen und Vereinbarungen (mit ihren Anlagen und mitgeltenden Bestimmungen) als verbindlich verein- bart und integraler Bestandteil dieses Leitfadens Lieferantenanforderungen.