Common use of Mitgliedsbeiträge Clause in Contracts

Mitgliedsbeiträge. a) Mitgliedsbeiträge werden für die üblichen Leistungen eines Fitnessvertrages, insbesondere die Nutzung der Geräte, des normalen Kursangebots, des Nassbereichs - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied - erhoben. Im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen sind die vom Club angebotenen Zusatzleistungen (z. B. Gastronomie, Getränke, Diagnostik, Umkleideschränke, Spa, Parken, Handtücher, Personal Training, speziell ausgewiesene Kurs- und Trainingsformate sowie weitere Leistungen). Schließt der Kunde einen Vertrag über die angebotenen Zusatzleistungen, wird dieser Vertrag nicht Bestandteil des Hauptvertrages.

Appears in 4 contracts

Samples: holmesplace20prod.s3.eu-central-1.amazonaws.com, holmesplace20prod.s3.eu-central-1.amazonaws.com, holmesplace20prod.s3.eu-central-1.amazonaws.com