Mitwirkung des Bestellers. 1. Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen. 2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
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Samples: General Business Terms and Conditions, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen, Montagen Und Reparaturen
Mitwirkung des Bestellers. (1. ) Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
(2. ) Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Mitwirkung des Bestellers. 1. Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle Montage- stelle verweigern.
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Mitwirkung des Bestellers. 1. 2.3.1 Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
2. 2.3.2 Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen Maß- nahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften Sicherheitsvorschrif- ten zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen solche SicherheitsvorschriftenSicherheitsvor- schriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Bestellers. 1. a) Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
2. b) Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
c) Der Besteller hat eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten; u.a. kein Betrieb des Handlings oder Peripherie im Arbeitsbereich.
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Samples: Vertragsbedingungen
Mitwirkung des Bestellers. 1. Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung Bedeu- tung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle Montage- stelle verweigern.
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Samples: Montagebedingungen
Mitwirkung des Bestellers. 1. Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer Montage- unternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
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Samples: Liefer Und Montagebedingungen
Mitwirkung des Bestellers. 1. Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage Mon- tage auf seine Kosten zu unterstützen.
2. Er hat die zum Schutz von Personen Perso- nen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften Si- cherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal Montageper- sonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen XXXXX xxx Xxxxxxxxx des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden schwerwie- genden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
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Mitwirkung des Bestellers. 1. Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
3. Der Besteller verpflichtet sich, die Maschine am Aufstellungsort aufzustellen. Er sorgt dafür, dass die Maschine vor Inbetriebnahme an Strom und Pneumatik angeschlossen wird. Die Maschine muss vor Inbetriebnahme am Aufstellungsort gemäß Aufstellplan fixiert sein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Bestellers. 1. Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen Maflnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen Verstˆflen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen Verstˆflen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
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Samples: Lieferbedingungen
Mitwirkung des Bestellers. 1. Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage Mon- tage auf seine Kosten zu unterstützen.
2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter Mon- tageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichtenun- terrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden schwer- wiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Bestellers. 19.1. Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützenunterstützen und ihm vollen Betriebsschutz wie seiner eigenen Belegschaft zu gewähren.
29.2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen nach UVV zu treffen. Er hat auch den Montageleiter oder Monteur über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von bei Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen Einvernehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
9.3. Eventuell erforderliche Kommunikationsmittel sind kostenlos zur Verfügung zu stellen oder werden nach Aufwand berechnet.
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Samples: Service and Assembly Conditions