Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 15.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Kappus.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind alle überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich evtl. angefertigter Kopien unaufgefordert an den Lizenzgeber zurückzugeben oder zu vernichten. Dies gilt auch für geänderte oder mit anderen Programmen verbundene Software.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort für die Lieferung der Ware bzw. Leistung ist, wenn nichts anderes vereinbart, die Werks- Eingangskontrolle von Smurfit Kappa Nettingsdorf AG & Co KG. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt nur das maßgebliche österreichische Recht. Sämtliche Streitigkeiten aus Lieferverträgen unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz, Österreich. Wir sind aber auch berechtigt, den allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers anzurufen.
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Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 18.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des AN ist der Bestimmungsort. Ist eine Abnahme vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen, ist der Erfüllungsort am Abnahmeort.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 20.1 Erfüllungsort ist ohne gegenteilige Vereinbarung der Sitz des bestellenden Unternehmens.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort ist Bad Aussee. Es gilt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 20.1. Erfüllungsort ist stets derjenige Ort, an den die bestellten Lieferungen und Leistungen vereinbarungsgemäß zu liefern bzw. zu erbringen sind (Empfangsstelle).
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Unternehmenssitz von NEUMAN, wo alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche von NEUMAN aus Verträgen mit dem Lieferanten zu erfüllen sind. Sämtliche Verträge mit dem Lieferanten und alle Ansprüche hieraus unterliegen dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Verträgen mit dem Lieferanten wird die ausschließlich Zuständigkeit des für den Unternehmenssitz von NEUMAN örtlich und sachlich zustehenden Gerichts vereinbart. XXXXXX ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Lieferanten auch vor dem für dessen Unternehmenssitz örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. Nach Xxxx von NEUMAN werden, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges, alle aus Verträgen mit dem Lieferanten sich ergebenden Streitigkeiten auch nach der Schieds- und Schlichtungsordnung (Wiener Regeln) des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich von einem gemäß dieser Ordnung ernannten Einzelschiedsrichter endgültig entschieden. Die im Schiedsverfahren anzuwendende Sprache ist Deutsch, Schiedsort ist Wien. Der Lieferant verzichtet darauf, einen Schiedsspruch, aus welchen Gründen auch immer, vor einem ordentlichen Gericht anzufechten oder dessen Aufhebung zu begehren. advertising purposes shall require prior written approval from NEUMAN. Upon order confirmation the supplier agrees that XXXXXX may electronically process all personal data arrived in connection with the business transaction.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 3.1. Erfüllungsort für die Leistungen von WBC ist deren Sitz.