Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. Datenschutz (1) Erfüllungsort ist - soweit sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt – Westertimke, und zwar auch für Mangelgewährleistungsansprüche. (2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht, dies gilt auch dann, wenn der Besteller, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. (4) Der Lieferer verarbeitet Daten mit folgenden Zwecken: Kundenberatung, Kundenbindung, Kundenservice- dienstleistungen, Vertragserfüllung, Zahlungsabwicklungen, Historie von bestellten Produkten und Leistungen. Zur Vertragserfüllung werden Kontaktdaten an Logistik- unternehmen oder Subunternehmen weitergeben. Eine Weitergabe von vertraulichen Information an Dritte erfolgt nicht. Der Lieferer verarbeitet die Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung des Vertrages oder geltender Rechts- vorschriften erforderlich ist.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort für die Lieferung der Ware bzw. Leistung ist, wenn nichts anderes vereinbart, die Werks- Eingangskontrolle von Smurfit Kappa Nettingsdorf AG & Co KG. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt nur das maßgebliche österreichische Recht. Sämtliche Streitigkeiten aus Lieferverträgen unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz, Österreich. Wir sind aber auch berechtigt, den allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers anzurufen.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 15.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Kappus. 15.2. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und Kappus gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 15.3. Es gilt der ordentliche Rechtsweg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Kappus und dem Käufer ist nach Xxxx von Kappus Freiburg oder Düsseldorf. Kappus hat ferner das Recht, den Käufer wahlweise auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind alle überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich evtl. angefertigter Kopien unaufgefordert an den Lizenzgeber zurückzugeben oder zu vernichten. Dies gilt auch für geänderte oder mit anderen Programmen verbundene Software.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 19.1. Erfüllungsort ist ohne gegenteilige Vereinbarung der Sitz des bestellenden Unternehmens. 19.2. Es gilt das am Sitz des bestellenden Unternehmens geltende Recht. Die Anwendung des UN - Über- einkommens über den internationalen Kauf (CISG) vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. 19.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des bestellenden Unternehmens. Dieses ist auch berech- tigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort ist Bad Aussee. Es gilt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des UN- Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen. 2. Für alle Streitigkeiten zwischen Xxxxxx & Dechow und den Bietern, Käufern, Xxxxxx und Auftraggebern ist ausschließlich das sachlich für Prozesse zwischen den Streitteilen und örtlich für Bad Aussee zuständige Gericht zuständig. Xxxxxx & Xxxxxx behält sich jedoch vor, Klage gegen den Bieter, Käufer, Xxxxxx und Auftraggeber auch bei dessen allgemeinem Gerichtsstand einzubringen.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 20.1. Erfüllungsort für die Leistungen von 20.2. Falls eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird oder im Falle einer Regelungslücke dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. 20.3. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Xxxxx ist diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss des Vertrages bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Schaffung von entsprechenden Bestimmungen mitzuwirken. 20.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 20.5. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Köln. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Vertragsverpflichtung bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 20.6. Die Vertrags- und Gerichtssprache ist Deutsch. Englische Übersetzungen dieser AGB sind reine Lese- und Arbeitsfassungen und für die Auslegung ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 10.1 Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden sowie sämtli- che Leistungen nach diesem Vertrag ist der Sitz von Wolters Kluwer Service und Vertrieb. 10.2 Diese Geschäftsbedingungen sowie die auf ihrer Basis abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 10.3 Gerichtsstand ist nach Xxxx von Wolters Kluwer der Sitz von Wolters Kluwer Software und Service oder Wolters Kluwer Service und Vertrieb, soweit der Lizenznehmer Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Xxxxxx eines öffentlich-rechtlichen Sonder- vermögens ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 10.4 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Ge- schäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständi- gen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der un- wirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in die- sem Vertrag.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 12.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Lieferanten in Kulmbach. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich der Wirksamkeit dieses Vertrages, sowie außervertraglicher Ansprüche ist Bayreuth, sofern kein gesetzlich zwingender Gerichtsstand gilt. Der Lieferant kann jedoch nach seiner Xxxx auch vor den für den Geschäftssitz des Bestellers zuständigen Gerichten Klage erheben. 12.3 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (UN- Kaufrecht).
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 19.1 Erfüllungsort für den AN ist die Verwendungsstelle am jeweiligen Betriebsstandort des Max-Planck- Institutes für Plasmaphysik oder eine andere vom IPP bezeichnete Verwendungsstelle. 19.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. 19.3 Gerichtsstand ist München.