Mobilität. Falls der Versicherte infolge eines Unfalls oder einer Krankheit im Großherzogtum Luxemburg unfähig wird, sein Fahrzeug zu fahren, übernimmt AXA Assistance die Suche und Kosten eines seinem Gesundheitszustand angemessenen Verkehrsmittels, um es ihm zu erlauben, seinen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen, und dies innerhalb von acht Tagen ab dem Tag, der auf den Unfall oder den Ausbruch der Krankheit folgt und bis in Höhe von 400€.
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