MPL-Verzeichnis. (1) Das zentrale MPL-Verzeichnis (Mobile Proxy Lookup – MPL) enthält die Proxy-IBAN- Entsprechungstabelle für die Zwecke des MPL-Dienstes.
(2) Jeder Proxy darf nur mit einer IBAN verknüpft werden. Eine IBAN kann mit einem oder mehreren Proxys verknüpft werden.
(3) Teil I Artikel 28 findet Anwendung auf die im MPL-Verzeichnis enthaltenen Daten.
MPL-Verzeichnis. (1) Das zentrale MPL-Verzeichnis enthält die Proxy-IBAN-Entsprechungstabelle für die Zwecke des MPL- Dienstes.
(2) Jeder Proxy darf nur mit einer IBAN verknüpft werden. Eine IBAN kann mit einem oder mehreren Proxys verknüpft werden.
(3) Artikel 29 findet Anwendung auf die im MPL-Verzeichnis enthaltenen Daten.