Common use of Mängelansprüche und Rückgriff Clause in Contracts

Mängelansprüche und Rückgriff. 9.1 Eine Annahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Taug- lichkeit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu un- tersuchen; entdeckte Mängel werden von dem Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Ein- wand der verspäteten Mängelrüge.

Appears in 2 contracts

Samples: www.frankenguss.de, www.sachsenguss.de

Mängelansprüche und Rückgriff. 9.1 7.1 Eine Annahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Taug- lichkeitTauglichkeit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu un- tersuchen; untersuchen: entdeckte Mängel werden von dem Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Ein- wand Einwand der verspäteten Mängelrüge.

Appears in 1 contract

Samples: www.e-zimmermann.de

Mängelansprüche und Rückgriff. 9.1 1. Eine Annahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Taug- lichkeitTauglichkeit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu un- tersuchenuntersuchen; entdeckte Mängel werden von dem vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Ein- wand Einwand der verspäteten Mängelrüge.

Appears in 1 contract

Samples: www.schmid-folien.de

Mängelansprüche und Rückgriff. 9.1 7.1 Eine Annahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Taug- lichkeitTauglichkeit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu un- tersuchenuntersuchen; entdeckte Mängel werden von dem Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Ein- wand Einwand der verspäteten Mängelrüge.

Appears in 1 contract

Samples: www.optimal-germany.com