Mängelansprüche und Rückgriff. 9.1 Eine Annahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Taug- lichkeit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu un- tersuchen; entdeckte Mängel werden von dem Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Ein- wand der verspäteten Mängelrüge.
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Mängelansprüche und Rückgriff. 9.1 7.1 Eine Annahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Taug- lichkeitTauglichkeit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu un- tersuchen; untersuchen: entdeckte Mängel werden von dem Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Ein- wand Einwand der verspäteten Mängelrüge.
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Mängelansprüche und Rückgriff. 9.1 1. Eine Annahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Taug- lichkeitTauglichkeit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu un- tersuchenuntersuchen; entdeckte Mängel werden von dem vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Ein- wand Einwand der verspäteten Mängelrüge.
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Mängelansprüche und Rückgriff. 9.1 7.1 Eine Annahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Taug- lichkeitTauglichkeit. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu un- tersuchenuntersuchen; entdeckte Mängel werden von dem Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Ein- wand Einwand der verspäteten Mängelrüge.
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