Vertragsschluss und Vertragsänderungen Musterklauseln

Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen und Lieferabrufe können auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfolgen.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen a) Bestellungen, Rahmenverträge, Annahmen, Lieferabrufe, Lieferverträge und sonstige zwischen uns und dem Lieferanten abzuschließenden Rechtsgeschäfte sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von Beiselen schriftlich erteilt oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen nicht verbind- lich.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Bestellungen, Annahmen, Lieferabrufe, Lieferverträge und sonstige zwischen uns und dem Lieferanten abzuschließenden Rechtsgeschäfte sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen, Annahmen und Lieferabrufe können jedoch auch durch Datenfernübertragung erfolgen.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Lieferverträge, Bestellungen und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung der Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder Telefax gewahrt.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Form des Vertragsschlusses: Vereinbarungen über Entwicklungsleistungen sowie diesbezügliche Erklärungen bedürfen der Schriftform, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Die Schriftform ist auch gewahrt, wenn die Übermittlung der relevanten Erklärungen per SAP oder mittels eines durch DRÄXLMAIER zur Verfügung gestellten e-Sourcing Portals erfolgt. Soweit im Einzelfall der Vertragsschluss nicht durch Unterzeichnung eines Vertrags über die Entwicklung der Vertragssysteme erfolgt, gelten Beauftragungen als vom Auftragnehmer bestätigt, soweit er dieser nicht in Schriftform innerhalb von 3 Werktagen nach deren Eingang widerspricht. Bei Zweifeln über den Erklärungsgehalt kommt ein Vertragsschluss spätestens mit Beginn der Ausführung der Entwicklungsleistung gemäß der Leistungsbeschreibung zustande.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. (1) Abbildungen sowie sonstige Beschreibungen der Leistungen aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annä- hernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Leistung dar.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 1. Der Einzelvertrag über die Lieferungen oder Leistungen sowie etwaige Änderungen, Nebenabreden, Erklärungen zu seiner Beendigung sowie sonstige Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Textform, soweit in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Nimmt der Lieferant eine Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so ist die Götze Gruppe jederzeit zum Widerruf berechtigt.