Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von Beiselen schriftlich erteilt oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen nicht verbind- lich.
2.2. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für Beiselen kostenfrei und auf Verlangen von Beiselen vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
2.3. Der Lieferant hat Beiselen vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegt. Andernfalls ist Beiselen ohne vorherige Fristsetzung und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen sind nicht ausge- schlossen.
2.4. Der Lieferant hat unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilen, in der Preis und Liefertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von Beiselen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere Vertragsänderungen.
2.5. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrages, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge zu unterbreiten. Beiselen wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re hinsichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich durch diese Än- derungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangen.
2.6. Auft...
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Bestellungen, Annahmen, Lieferabrufe, Lieferverträge und sonstige zwischen uns und dem Lieferanten abzuschließenden Rechtsgeschäfte sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen, Annahmen und Lieferabrufe können jedoch auch durch Datenfernübertragung erfolgen.
2.2. Anfragen durch uns an den Lieferanten sind lediglich Einladungen an den Lieferanten zur Abgabe eines Angebots.
2.3. Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.4. Der Lieferant hat unsere Bestellung umgehend, längstens innerhalb von 3 Tagen nach Zugang schriftlich zu bestätigen, andernfalls sind wir zum Widerruf unserer Bestellung berechtigt.
2.5. Wir können im Rahmen des für den Lieferanten Zumutbaren, Änderungen des Vertragsgegenstandes in Konstruktion und Ausführung verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen und einvernehmlich zu regeln. Änderungen durch den Lieferanten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch uns.
2.6. Der Lieferant ist verpflichtet, Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen und sonstige Vorgaben von uns eigenhändig im Rahmen seiner allgemeinen und besonderen Fachkunde auf Fehler und Widersprüche zu überprüfen und ggf. bestehende Bedenken unverzüglich gegenüber uns schriftlich anzumelden und zu klären.
2.7. Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für die Waren.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen und Lieferabrufe können auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfolgen.
2.2 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unserer Einkaufsabteilung. Ziffer 2.1 Satz 2 bleibt unberührt.
2.3 Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss, insbesondere nachträgliche Änderungen und Ergänzungen unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel - sowie Nebenabreden jeder Art -, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung der Einkaufsabteilung. Dazu reicht eine Bestätigung per E-Mail oder Telefax aus.
2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen fünf Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.3 Die Schriftform wird auch durch Telefax, Datenfernübertragung oder E-Mail erfüllt.
2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.6 Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen zwei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Beiselen behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.3. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von Beiselen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe feh- len, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestäti- gung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Bei- selen nicht verbindlich.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.3 Die Schriftform wird auch durch Telefax, Datenfernübertragung oder E- Mail erfüllt.
2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.6 Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden ver- bindlich, wenn der Lieferant nicht binnen zwei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
2.7 Es gelten die Verpackungsvorschriften sowie das Logistikhandbuch der Xxxxxx Xxxxx GmbH (einsehbar unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx-xxxxx/xxxxxxxxxxx-xxx- business-partners/#logistics-regulations-and-standards “Logistics Supp- lier Manual”).
2.8 Für Werk- und Dienstleistungen gelten die ergänzenden Einkaufsbedin- gungen für Werk- und Dienstleistungen der Xxxxxx Xxxxx GmbH (ein- sehbar unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx-xxxxx/xxxxxxxxxxx- for-business-partners/#purchasing-terms-and-conditions “Global Supp- lementary Terms & Conditions”).
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen und Lieferabrufe können auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfolgen.
2.2 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Einkaufs. Ziffer 2.1, Satz 2 bleibt unberührt.
2.3 Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss, insbesondere nachträgliche Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen - einschließlich dieser Schriftformklausel - sowie Nebenabreden jeder Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung des Einkaufs.
2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen fünf Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
2.6 Der Lieferant verpflichtet sich, bei Bestellung von Waren und Produkten, die gefährliche und/oder umweltschädliche Stoffe enthalten, unaufgefordert auf evtl. vorhandene gleichwertige Alternativen mit weniger bzw. nicht gefährlichen/schädlichen Bestandteilen hinzuweisen und anzubieten. Dies gilt ebenfalls hinsichtlich des Verbrauchs von Energie und natürlichen Ressourcen, sowie der Entstehung von Abfällen und Emissionen bei der Herstellung, der Verpackung und der Anlieferung.
2.7 Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ebenfalls Managementsysteme zur stetigen Verbesserung ihrer Qualitäts- Umweltschutz- und Arbeitsschutzleistungen einsetzen. Deshalb bevorzugen wir Lieferanten mit entsprechenden zertifizierten und validierten Systemen.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe so- wie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2. Mündliche Vereinbarungen jeder Art - einschließ- lich nachträglicher Änderungen und Ergänzun- gen unserer Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftli- chen Bestätigung durch unsere Einkaufsabtei- lung.
2.3. Die Schriftform wird auch durch E-Mail oder Te- lefax erfüllt.
2.4. Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.5. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht inner- halb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir auch dann zum Widerruf berechtigt, soweit der Lieferant von uns zwischenzeitlich zur An- nahme der Bestellung aufgefordert wurde.
2.6. Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Ab- rufplanung werden verbindlich, wenn der Liefe- rant nicht binnen zwei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
2.7. Die Vereinbarungen zu Qualität (Qualitätssiche- rungsvereinbarung), Arbeitssicherheit, Umwelt- schutz und sozialer Verantwortung für Lieferan- ten, sowie unsere Anliefer- und Verpackungs- vorschriften sind Bestandteil des Vertrages.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen und Lieferabrufe können auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfolgen.
2.2 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei 8.6 Für innerhalb der Verjährungsfrist unserer Mängelansprüche instandgesetzte oder reparierte Teile der Lieferung beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Lieferant unsere Ansprüche auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat.
8.7 Entstehen uns infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen.
8.8 Nehmen wir von uns hergestellte und/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder wurde deswegen uns gegenüber der Kaufpreis gemindert oder wurden wir in sonstiger Weise deswegen in Anspruch genommen, behalten wir uns den Rückgriff gegenüber dem Lieferanten vor, wobei es für unsere Mängelrechte einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht bedarf.
8.9 Wir sind berechtigt, vom Lieferanten Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die wir im Verhältnis zu unserem Kunden zu tragen hatten, weil dieser gegen uns einen Anspruch auf Ersatz der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat.
8.10 Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Einkaufs. Ziffer 2.1, Satz 2 bleibt unberührt.
2.3 Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss, insbesondere nachträgliche Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen - einschließlich dieser Schriftformklausel - sowie Nebenabreden jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung des Einkaufs.
2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 2 Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen 5 Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.3 Die Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfüllt.
2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.6 Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen zwei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
2.7 Die Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und sozialer Verantwortung für Lieferanten (Qualitätssicherungsvereinbarung), das Logistikhandbuch sowie die Anliefer- und Verpackungsvorschriften der POLLRICH GmbH sind Bestandteil des Vertrages.