Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Bestellungen und Lieferabrufe können auch durch Datenfernübertragung (z. B. per EDI) oder Telefax erfolgen.
2.2 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der zuständigen Einkaufsabteilung von Hirschvogel. Ziffer 2.1, Satz 2 bleibt unberührt.
2.3 Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss, insbesondere nachträgliche Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen - einschließlich dieser Textformklausel – sowie Nebenabreden jeder Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung der zuständigen Einkaufsabteilung von Hirschvogel.
2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Vom Lieferanten angegebene Mindestbestellwerte erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in der Form gemäß Ziffer 2.3 zugestimmt.
2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen fünf Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von Beiselen schriftlich erteilt oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen nicht verbind- lich.
2.2. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für Beiselen kostenfrei und auf Verlangen von Beiselen vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
2.3. Der Lieferant hat Beiselen vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegt. Andernfalls ist Beiselen ohne vorherige Fristsetzung und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen sind nicht ausge- schlossen.
2.4. Der Lieferant hat unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilen, in der Preis und Liefertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von Beiselen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere Vertragsänderungen.
2.5. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrages, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge zu unterbreiten. Beiselen wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re hinsichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich durch diese Än- derungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangen.
2.6. Auft...
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Bestellungen, Annahmen, Lieferabrufe, Lieferverträge und sonstige zwischen uns und dem Lieferanten abzuschließenden Rechtsgeschäfte sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen, Annahmen und Lieferabrufe können jedoch auch durch Datenfernübertragung erfolgen.
2.2. Anfragen durch uns an den Lieferanten sind lediglich Einladungen an den Lieferanten zur Abgabe eines Angebots.
2.3. Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.4. Der Lieferant hat unsere Bestellung umgehend, längstens innerhalb von 3 Tagen nach Zugang schriftlich zu bestätigen, andernfalls sind wir zum Widerruf unserer Bestellung berechtigt.
2.5. Wir können im Rahmen des für den Lieferanten Zumutbaren, Änderungen des Vertragsgegenstandes in Konstruktion und Ausführung verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen und einvernehmlich zu regeln. Änderungen durch den Lieferanten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch uns.
2.6. Der Lieferant ist verpflichtet, Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen und sonstige Vorgaben von uns eigenhändig im Rahmen seiner allgemeinen und besonderen Fachkunde auf Fehler und Widersprüche zu überprüfen und ggf. bestehende Bedenken unverzüglich gegenüber uns schriftlich anzumelden und zu klären.
2.7. Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für die Waren.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Än- derungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durchuns.
2.3 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderesvereinbart.
2.4 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.5 Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden ver- bindlich, wenn der Lieferant nicht binnen zwei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
2.6 Separate Vereinbarungen zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, sozialer Verantwortung und Logistik sowie Anliefer- und Verpackungs- vorschriften sind Bestandteil desVertrages.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Beiselen behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.3. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von Beiselen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe feh- len, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestäti- gung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Bei- selen nicht verbindlich.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.3 Die Schriftform wird auch durch Telefax, Datenfernübertragung oder E- Mail erfüllt.
2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.6 Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden ver- bindlich, wenn der Lieferant nicht binnen zwei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
2.7 Es gelten die Verpackungsvorschriften sowie das Logistikhandbuch der Xxxxxx Xxxxx GmbH (einsehbar unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx-xxxxx/xxxxxxxxxxx-xxx- business-partners/#logistics-regulations-and-standards “Logistics Supp- lier Manual”).
2.8 Für Werk- und Dienstleistungen gelten die ergänzenden Einkaufsbedin- gungen für Werk- und Dienstleistungen der Xxxxxx Xxxxx GmbH (ein- sehbar unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx-xxxxx/xxxxxxxxxxx- for-business-partners/#purchasing-terms-and-conditions “Global Supp- lementary Terms & Conditions”).
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten sind kostenfrei abzugeben, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Eine Bestellung, deren Änderung oder Ergänzung sowie andere bei Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie von SCHNEIDER FORM schriftlich erteilt oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung ordnungsgemäß schriftlich bestätigt wurden. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von SCHNEIDER FORM auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für SCHNEIDER FORM nicht verbindlich.
2.3 Der Lieferant hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Eingang der Bestellung eine Auftragsbestätigung zu erteilen, in der Preis und Liefertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auftragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von XXXXXXXXX FORM ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere Vertragsänderungen. Sofern SCHNEIDER FORM mit dem Lieferanten einen Rahmenvertrag über künftige Lieferungen abgeschlossen hat, ist eine von SCHNEIDER FORM erteilte Bestellung verbindlich, falls ihr der Lieferant nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang widerspricht.
2.4 Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrages, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant SCHNEIDER FORM unverzüglich zu informieren. SCHNEIDER FORM wird dem Lieferanten unverzüglich mitteilen, ob und welche Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Verändern sich durch diese Änderungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so ist sowohl SCHNEIDER FORM als auch der Lieferant berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangen.
2.5 SCHNEIDER FORM kann jederzeit Änderungen der Liefergegenstände in Konstruktion und Ausführung verlangen, soweit die Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig und dem Lieferanten zumutbar sind. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsich...
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Der Lieferant hat uns auf offensichtliche Irrtümer und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hinzuwiesen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen
2.3 Nimmt der Lieferant unsere Bestellung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen seit Zugang schriftlich oder durch vorbehaltlose Lieferung der Ware an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. Bis zur schriftlichen Annahme der Bestellung durch den Lieferanten sind wir nicht an die Bestellung gebunden und können diese jederzeit widerrufen oder ändern, wobei eine Änderung eine neue Annahmefrist in Gang setzt.
2.4 Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen drei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
2.5 Unsere Vereinbarung zu Qualität, Arbeitsschutz, Umweltschutz und sozialer Verantwortung für Lieferanten (Qualitätssicherungsvereinbarung) ist Bestandteil des Vertrages.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2. Contract formation and contract amendments
2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Än- derungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 2.1 Orders, contracts entered into, and delivery call-ups and any amendments thereof and restatements thereto shall require the written-form.
2.2 Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbe- dingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Be- stätigung durch uns. 2.2 Verbal agreements of any nature – including subsequent amendments to and restatements of our Terms and Conditions of Purchasing – shall require our written confirmation in order to be effective.
2.3 Die Schriftform wird auch durch Telefax, Datenfernüber- tragung oder E-Mail erfüllt. 2.3 The written-form requirement shall also be satisfied by means of telefax, data transmission, or e-mail.
2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergü- ten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 2.4 Cost quotes shall be binding and not compensated unless otherwise expressly stipulated.
2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. 2.5 If the supplier does not accept the order within two (2) weeks of receipt, then we shall have the right to revoke.
2.6 Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen zwei Arbeits- tagen seit Zugang widerspricht. 2.6 Delivery call-ups within the scope of order and retrieval plans shall be binding if the supplier does not object thereto within two (2) business days of receipt.
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen und Lieferabrufe können auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfolgen.
2.2 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Einkaufs. Ziffer 2.1, Satz 2 bleibt unberührt.
2.3 Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss, insbesondere nachträgliche Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen - einschließlich dieser Schriftformklausel - sowie Nebenabreden jeder Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung des Einkaufs.
2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen fünf Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
2.6 Der Lieferant verpflichtet sich, bei Bestellung von Waren und Produkten, die gefährliche und/oder umweltschädliche Stoffe enthalten, unaufgefordert auf evtl. vorhandene gleichwertige Alternativen mit weniger bzw. nicht gefährlichen/schädlichen Bestandteilen hinzuweisen und anzubieten. Dies gilt ebenfalls hinsichtlich des Verbrauchs von Energie und natürlichen Ressourcen, sowie der Entstehung von Abfällen und Emissionen bei der Herstellung, der Verpackung und der Anlieferung.
2.7 Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ebenfalls Managementsysteme zur stetigen Verbesserung ihrer Qualitäts- Umweltschutz- und Arbeitsschutzleistungen einsetzen. Deshalb bevorzugen wir Lieferanten mit entsprechenden zertifizierten und validierten Systemen.