Liefergegenstand Musterklauseln

Liefergegenstand. 1. Für Inhalt, Art und Umfang der Lieferung und Leistung ist allein unsere Bestellung maßgebend. Wir sind berechtigt, Änderungen in der Art der Ausführung jederzeit ebenso zu verlangen, wie Berichtigungen von offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern sowie sonstigen Irrtümern.
Liefergegenstand. (1) Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich abschließend aus dem Lizenzschein und der beigefügten Produktbe- schreibung. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbe- schreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet und zugesi- chert worden ist. Sollte keine anderweitige schriftliche Absprache zwi- schen den Parteien getroffen sein, wird die Software in der bei Auslie- ferung aktuellen Version ausgeliefert.
Liefergegenstand. Ein materielles oder immaterielles Produkt oder eine Dienstleistung, die das Ergebnis Professioneller Dienstleistungen ist.
Liefergegenstand. 3.1 Warenlieferungen und Leistungen sind, soweit keine weiter- gehenden Anforderungen festgelegt oder vom Lieferanten als Beschaffenheitsmerkmale angegeben werden, in handelsüblicher Güte und gemäß den zum Zeitpunkt der Lieferung relevanten, bestehenden Normen nach DIN, EN, ISO oder ihnen gleichzusetz- enden Regelwerken, zu erbringen. Die Liefergegenstände sind so auszuführen, dass sie den am Einsatzort gelten den gesetz- lichen Bestimmungen und den unter üblichen Gegebenheiten entsprechenden Gebrauch zulassen. Prüfzeugnisse und Sicher- heitsdatenblätter in der jeweils gültigen aktuellen Fassung sind zur Vertragserfüllung kostenfrei mitzuliefern. Gleiches gilt für die Konformitäts- oder Einbauerklärung, einschließlich der Be- dienungsanleitung sowie Ursprungszeugnis oder Lieferanten erklärung, die in deutscher und englischer Sprache an uns zu liefern sind.
Liefergegenstand. 1. Für Inhalt, Art und Umfang der Lieferung ist unsere Bestellung maßgebend.
Liefergegenstand. Gegenstand, Menge und Qualität der Lieferungen und/oder Leistungen von voestalpine bestimmen sich nach den entspre- chenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, sind produktions- technisch bedingte Abweichungen in Bezug auf Maße, Gewichte, technische Merkmale und Spezifikationen innerhalb der bran- chenüblichen bzw. innerhalb der in den anwendbaren techni- schen Normen (EN-, DIN- bzw. ÖNORMEN, VDA-Normen) ausge- wiesenen Toleranzgrenzen jedenfalls zulässig. Insoweit nicht anderslautend vertraglich vereinbart, wird von voestalpine keine Verwendbarkeit der Lieferungen und/oder Leistungen für bestimmte Einsatzzwecke zugesagt und der Kunde trägt das volle Verwendungs- und Eignungsrisiko für die beab- sichtigten und etwaig auch voestalpine zur Kenntnis gebrachten Einsatzzwecke. Mangels anderslautender Vereinbarung gelten grundsätzlich die Angaben der entsprechenden, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Technischen Lieferbedingungen (TLB) sowie Preislisten von voestalpine als vereinbart. Anspruch auf Waren mit Warenursprung aus der Europäischen Union im Sinne der einschlägigen, zollrechtlichen Bestimmungen besteht nur, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Liefergegenstand. 3.1. Gegenstand, Menge und Qualität der Lieferungen und/oder Leistungen („Vertragsgegenstand” oder “Produkt“) bestimmen sich nach den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber. Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, sind produktionstechnisch bedingte Abweichungen seitens Hirtenberger in Bezug auf Maße, Gewichte, technische Merkmale und Spezifikationen innerhalb der branchenüblichen bzw. innerhalb der in den anwendbaren technischen Normen (EN-, DIN- bzw. ÖNORMEN, VDA-Normen) ausgewiesenen Toleranzgrenzen jedenfalls zulässig. 3.2. Insoweit nicht anderslautend vertraglich from declarations made by the Parties previously in writing shall be deemed approved if the Customer does not expressly object to the deviation in question in writing within a reasonable period of time, at the latest within seven days of receipt of the order confirmation. With regard to the applicability and validity of these General Terms and Conditions, the Customer shall not be entitled to any right of objection. 2.3. However, Xxxxxxxxxxxx reserves the right to reject the products provided by the Customer after an inspection ("incoming goods inspection") without giving reasons and to dissolve the contract. The Customer must then collect the product within 30 days after notification by Xxxxxxxxxxxx, otherwise it will be stored and/or disposed of at the expense of the Customer. The Customer shall not be entitled to any (compensation) claims against Xxxxxxxxxxxx in the case of rejection and contract dissolution. 2.4. All change requests with regard to contract changes or adaptations, for example with regard to technical, content-related, cost or quantity and/or temporal effects, but in particular also cancellations and suspensions of orders, are otherwise only possible by mutual agreement. These can be submitted in writing by the Customer by means of a proper change request. In the absence of any agreement to the contrary, any costs and disadvantages caused thereby shall be borne by the Customer and shall be invoiced separately. 3.
Liefergegenstand. Ein Konnektor besteht aus Hardware inkl. verbauter Secure Modul Card (gSMC-K) und der Betriebssoftware (Firmware). Beinhaltet ist das Fach- modul VSDM und der Basisdienst Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Die Unterstützung der Komfort-Signatur des Konnektors wird per Firm- ware Update zur Verfügung gestellt, sobald eine PTV4Plus-Zulassung für den Konnektor vorliegt. Die Firmware des Konnektors berechtigt in der Standardausprägung zur Nutzung des Konnektors mit einer Betriebsstättennummer/Abrech- nungseinheit/Institutionskennzeichen (Mandant) sowie dafür entspre- chend bereitzustellender SMC-B. Sofern der Kunde weitere Mandanten kostenpflichtig erwirbt, ist er be- rechtigt in der entsprechenden Anzahl, aber insgesamt maximal zehn Betriebsstättennummern/Abrechnungseinheiten/Institutionskennzei- chen, weitere Mandanten und dazugehörige SMC-B im Zusammenhang mit dem Konnektor zu nutzen. Der Konnektor dient im Netz des Kunden als Schnittstelle in Richtung der zentralen Telematikinfrastruktur. Neben dem Konnektor werden für den Zugang zur zentralen Telematik- infrastruktur beim Kunden insbesondere folgende weitere technische Komponenten benötigt: - lokales Netz mit Internetzugang, der den Aufbau von IPSec-Verbin- dungen gestattet, - hinreichend freie LAN-Schnittstellen - ein VPN-Zugangsdienst Account inkl. Contract-ID (Bestandteil des MAP-Bundles), - ein zugelassenes eHealth-Kartenterminal (Bestandteil des MAP- Bundles inkl. der gSMC-KT), - eine Secure Modul Card der Betriebsstätte (SMC-B). Die Bereitstellung beinhaltet die Lieferung per „sicherer Lieferkette“ an den Praxis- bzw. Apothekenstandort wie von dem Kunden angegeben.
Liefergegenstand. 18.1 CGM liefert beim Kauf mit Selbstinstallation die Installationssoftware gemäß der Produktbeschreibung der TI-Komponenten nach Maßgabe der AGB und dieser BesGB zur Selbstinstallation der TI-Anbindung durch den Kunden. Die Installationssoftware unterstützt das Installationsszenario der parallelen Anbindung. Bei der parallelen Instal- lation fungiert der Konnektor nicht als Firewall im Netzwerk. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Sicherheitsfunktionen gemäß den Standards des BSI (z. B. Virenschutz und Firewall) zu ergreifen. Die serielle Anbindung wird im Administratorhandbuch der KoCoBox MED+ beschrieben. Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Installa- tionssoftware zum Download über den angegebenen Download-Bereich.
Liefergegenstand. 1. Der Liefergegenstand muss dem Verwendungszweck und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Möchte der AN von der vertraglich vereinbarten Lieferung im Einzelfall abweichen, weil dies sinnvoll oder erforderlich ist, muss er zuvor die schriftliche Zustim- mung von R+S TECHNIK einholen. Die Pflicht des AN zur Lieferung einer mangelfreien Sache wird durch Zustimmung von R+S TECHNIK nicht berührt.