Common use of Mängelrechte Clause in Contracts

Mängelrechte. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Versand bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als Genehmigung einer vertragsgemäßen Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus. Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis. Wir gewährleisten, dass die Software die in der eventuell dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt, sofern die Software gemäß den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen und Betriebsbedingungen (z.B. Betriebssystem) genutzt wird. Der Kunde wird Störungen im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich melden und dabei die Angaben möglichst so genau formulieren (Vorlage der Fehlermeldungen und Angabe der Bedienschritte), dass wir zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen können. Der Kunde stellt, soweit möglich, insbesondere die notwendigen datentechnischen Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung, wenn möglich in einer Form, die eine Reproduzierbarkeit der Störung ermöglicht. Die Nacherfüllung kann, wenn dem Kunden zumutbar, auch durch Aufzeigen einer Ersatzlösung, einer Umgehungsmöglichkeit (Workaround) oder durch ein Software-Update erfolgen. Die Leistung darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt ist. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für die für Im- oder Export geltenden Vorschriften oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt ein Export auf Verantwortung, Haftung und Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Exports die gesetzlichen Bestimmungen( z.B. dual use), insbesondere die des deutschen Außenwirtschaftsrechts, zu beachten. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb unseres Sitzstaates erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Aus- und Einbaukosten oder sonstige Kosten trägt der Kunde. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern und/oder Schadensersatz verlangen. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nur ein nicht wesentlicher Mangel vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie. Bessert der Kunde oder ein Dritter nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen an der Leistung oder, Auswechslung von Teilen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf. Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und/ oder Nachbesserung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Montageanleitungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unserer aktuellen Listenpreise berechnet. Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

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Mängelrechte. Ist Bei Sach- und Rechtsmängeln der Kunde KaufmannWare und bei sonstigen Pflichtver- letzungen durch den Auftragnehmer gelten hinsichtlich der Mängelrechte von K+S die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind. Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf K+S die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten diejenigen Produkt- beschreibungen, die Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind. In Abweichung von § 442 Absatz 1 Satz 2 BGB stehen K+S Mängel- ansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gilt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Untersuchungspflicht von K+S beschränkt ist auf Mängel, die bei einer Lieferkontrolle unter äußerlicher Untersuchung einschließlich der mitgelieferten Papiere im Stichprobenverfahren offen erkennbar sind wie zum Beispiel Transport- beschädigungen sowie Falsch-und Minderlieferungen. Haben die Parteien eine Abnahme vereinbart, besteht bei Anlieferung keine Untersuchungs- pflicht von K+S. In allen Fällen gilt die Mängelanzeige von K+S als unverzüglich und damit rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 14 Kalendertagen nach erfolgter Lieferung/Leistung dem Auftragnehmer zugeht. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung vom Auftragnehmer aufgewendeten Kosten (einschließlich eventueller Ausbau- und Einbau- kosten) trägt dieser auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Die Schadensersatzhaftung von K+S bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haftet K+S jedoch nur, wenn von K+S erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt wurde, dass kein Mangel vorlag. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von K+S gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so hat er kann K+S den Mangel selbst beseitigen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Versand bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentierenNacherfüllung durch den Auftragnehmer fehlgeschlagen oder für K+S unzumutbar, etwa bei Dringlichkeit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden, bedarf es keiner Fristsetzung. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der ist K+S bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich einem Sach- oder Rechtsmangel nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Weiterverkauf, der Einbau den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als Genehmigung einer vertragsgemäßen Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus. Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis. Wir gewährleisten, dass die Software die in der eventuell dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt, sofern die Software gemäß den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen und Betriebsbedingungen (z.B. Betriebssystem) genutzt wird. Der Kunde wird Störungen im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich melden und dabei die Angaben möglichst so genau formulieren (Vorlage der Fehlermeldungen und Angabe der Bedienschritte), dass wir zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen können. Der Kunde stellt, soweit möglich, insbesondere die notwendigen datentechnischen Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung, wenn möglich in einer Form, die eine Reproduzierbarkeit der Störung ermöglicht. Die Nacherfüllung kann, wenn dem Kunden zumutbar, auch durch Aufzeigen einer Ersatzlösung, einer Umgehungsmöglichkeit (Workaround) oder durch ein Software-Update erfolgen. Die Leistung darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt ist. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für die für Im- oder Export geltenden Vorschriften oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt ein Export auf Verantwortung, Haftung und Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Exports die gesetzlichen Bestimmungen( z.B. dual use), insbesondere die des deutschen Außenwirtschaftsrechts, zu beachten. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb unseres Sitzstaates erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Aus- und Einbaukosten oder sonstige Kosten trägt der Kunde. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung Rücktritt vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern und/oder Schadensersatz verlangenberechtigt. Das Recht Des Weiteren stehen K+S nach den gesetzlichen Vorschriften Ansprüche auf Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nur ein nicht wesentlicher Mangel vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie. Bessert der Kunde oder ein Dritter nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen an der Leistung oder, Auswechslung von Teilen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf. Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und/ oder Nachbesserung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Montageanleitungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung Schadens- und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unserer aktuellen Listenpreise berechnet. Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossenAufwendungsersatz zu.

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Mängelrechte. Ist der Der Kunde Kaufmann, so hat er die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Versand bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt Unter- bleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als Genehmigung einer vertragsgemäßen Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus. Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen gewe- sen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als MangelanerkenntnisMange- lanerkenntnis. Wir gewährleistenMaterialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, dass die Software die in der eventuell dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfülltKonstruktion, sofern die Software gemäß der Gestaltung, den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen und Betriebsbedingungen (z.B. Betriebssystem) genutzt wird. Der Kunde wird Störungen Maßen, des Gewichtes oder der Farbe sind im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich melden und dabei die Angaben möglichst so genau formulieren (Vorlage der Fehlermeldungen und Angabe der Bedienschritte), dass wir zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen können. Der Kunde stelltbranchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit möglichsie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, insbesondere die notwendigen datentechnischen Informationen keine Garantie vorliegt und Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung, wenn möglich in einer Form, die eine Reproduzierbarkeit der Störung ermöglicht. Die Nacherfüllung kann, wenn dem Kunden zumutbar, auch durch Aufzeigen einer Ersatzlösung, einer Umgehungsmöglichkeit (Workaround) oder durch ein Software-Update erfolgen. Die Leistung darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt ist. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für die für Im- oder Export geltenden Vorschriften oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt ein Export auf Verantwortung, Haftung und Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Exports die gesetzlichen Bestimmungen( z.B. dual use), insbesondere die des deutschen Außenwirtschaftsrechts, zu beachten. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb unseres Sitzstaates erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarungobjektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind. Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung Nacher- füllung nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungNachbesse- rung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Aus- und Einbaukosten oder sonstige Kosten trägt der Kunde. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern und/oder Schadensersatz verlangen. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nur ein nicht wesentlicher Mangel vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie. Bessert der Kunde oder ein Dritter nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen an der Leistung oder, Auswechslung von Teilen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf. Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und/ oder Nachbesserung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder DritteNachbes- serung, Nichtbeachtung der Montageanleitungen, natürlicher AbnutzungGebrauchsanweisung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss Lagerung wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist. Der Rückgriffansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügenmit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängel- ansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Die Verjährungs- hemmung gemäß § 479 BGB gilt nur dann, wenn die Ursache des Mangels in der Kunde seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt Ab- nehmer nachweislich Gewähr geleistet hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unserer aktuellen Listenpreise berechnet. Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

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Mängelrechte. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Versand Ver- sand bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister Versand- dienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als Genehmigung einer vertragsgemäßen vertrags- gemäßen Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus. Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis. Wir gewährleisten, dass die Software die in der eventuell dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt, sofern die Software gemäß den vertraglich ver- traglich vereinbarten Voraussetzungen und Betriebsbedingungen Betriebsbedin- gungen (z.B. Betriebssystem) genutzt wird. Der Kunde wird Störungen im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich melden und dabei die Angaben möglichst so genau formulieren (Vorlage der Fehlermeldungen und Angabe der BedienschritteBedien- schritte), dass wir zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen können. Der Kunde stellt, soweit möglich, insbesondere insbe- sondere die notwendigen datentechnischen Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung, wenn möglich in einer Form, die eine Reproduzierbarkeit der Störung ermöglicht. Die Nacherfüllung kann, wenn dem Kunden zumutbar, auch durch Aufzeigen einer Ersatzlösung, einer Umgehungsmöglichkeit (Workaround) oder durch ein Software-Update erfolgen. Die Leistung darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt ist. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für die für Im- oder Export geltenden Vorschriften Vorschrif- ten oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt ein Export auf VerantwortungVerantwor- tung, Haftung und Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet ver- pflichtet sich, im Falle des Exports die gesetzlichen BestimmungenBestim- mungen( z.B. dual use), insbesondere die des deutschen Außenwirtschaftsrechts, zu beachten. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb unseres Sitzstaates Sitzstaa- tes erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung Verpflich- tung zur Nacherfüllung nach unserer Xxxx durch Beseitigung Beseiti- gung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigernverwei- gern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls ande- renfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden entstehen- den Folgen befreit. Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort Er- füllungsort verbracht wurde. Aus- und Einbaukosten oder sonstige Kosten trägt der Kunde. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern und/oder Schadensersatz verlangen. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nur ein nicht wesentlicher Mangel vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine BeschaffenheitsgarantieBeschaffen- heitsgarantie. Bessert der Kunde oder ein Dritter nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommene vorgenom- mene Änderungen an der Leistung oder, Auswechslung von Teilen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf. Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und/ oder Nachbesserung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung Inbetrieb- setzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Montageanleitungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer ord- nungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter BetriebsmittelBetriebs- mittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unserer aktuellen Listenpreise berechnet. Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossenausge- schlossen.

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