Effizientes Portfoliomanagement Musterklauseln

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank ...
Effizientes Portfoliomanagement. Weitere Informationen zum effizienten Portfoliomanagement sind im Hauptteil des Prospekts im Abschnitt „Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und effizientes Portfoliomanagement“ enthalten.
Effizientes Portfoliomanagement. Weitere Informationen über Techniken des effizienten Portfoliomanagements, die vom Fonds eingesetzt werden können, sind nachstehendem Abschnitt „Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Swaps“ sowie dem Prospekt im Abschnitt „Anhang III - Effizientes Portfoliomanagement und Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten“ zu entnehmen.
Effizientes Portfoliomanagement. Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Bedingungen und Grenzen, die von der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften festgelegt werden und nachstehend beschrieben sind, Anlagetechniken und -instrumente zur effizienten Portfolioverwaltung des Vermögens eines Teilfonds, unter anderem zur Absicherung gegen Marktbewegungen, Währung- und Zinssatzrisiken, verwenden. Unter Techniken und Instrumenten, die für das effiziente Portfoliomanagement eingesetzt werden (einschließlich Finanzderivate, die nicht der direkten Anlage dienen), verstehen wir Techniken und Instrumente, die folgende Kriterien aufweisen:
Effizientes Portfoliomanagement. Die Gesellschaft kann für die einzelnen Fonds und vorbehaltlich der von der Zentralbank festgelegten Auflagen und Grenzen im Zusammenhang mit übertragbaren Wertpapieren Methoden und Instrumente zum effizienten Portfoliomanagement einsetzen.
Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der nachstehend genannten, von der Zentralbank im Rahmen der Vorschriften festgelegten Bedingungen, ist der Verwalter in Absprache mit dem Fonds berechtigt, zum Zwecken eine effizienten Portfoliomanagements des Vermögens der Gesellschaft oder eines Teilfonds sowie zum Zwecke einer kurzfristigen Anlage Anlagetechniken und -instrumente ohne Beschränkung einzusetzen. Der Einsatz von Anlagetechniken und -instrumenten in Bezug auf übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements ist als Einsatz von Anlagetechniken und -instrumenten zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
Effizientes Portfoliomanagement. Die Gesellschaft kann im Namen eines Fonds für Zwecke des effizienten Portfoliomanagements Techniken und Instrumente in Bezug auf Wertpapiere und/oder andere Finanzinstrumente, in die er investiert, einsetzen. Diese sind im jeweiligen Anhang beschrieben. Der Einsatz solcher Techniken und Instrumente muss im besten Interesse der Anteilsinhaber liegen und erfolgt im Allgemeinen aus einem oder mehreren der folgenden Gründe:

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.