Nachunternehmer. (1) Der Auftragnehmer darf die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht als Ganzes an einen Nach- unternehmer weitergeben. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mit- zuteilen, ob und welche Nachunternehmer in welchem Umfang beauftragt werden sollen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer an die Bedingungen dieser All- gemeinen Bedingungen für Kauf- und Werkverträge gebunden ist. Der Auftraggeber kann eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vor Vertragsschluss verlangen. Der Auftragneh- mer hat den Nachunternehmer im Nachunternehmervertrag zu verpflichten, die erforderlichen Bescheinigungen des Finanzamts, der zuständigen Sozialversicherungsträger und der Berufsge- nossenschaft sowie gegebenenfalls erforderliche Arbeitserlaubnisse vorzulegen. (2) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Forderungen und Ansprüchen seiner Nach- unternehmer freizustellen. (3) Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen Pflichten, insbesondere seiner Verpflichtung zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und der Haftung. Der Auftragnehmer ist für das Verhalten von Nachunternehmern in gleicher Weise verantwort- lich wie für eigenes Verhalten. (4) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Einschaltung nachgeschalteter Nach- unternehmer.
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Samples: Kauf Und Werkverträge
Nachunternehmer. (1) Der Auftragnehmer darf die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht als Ganzes nach den Bestimmungen in den Ausschreibungsunterlagen und der Leistungsbeschreibung an einen Nach- unternehmer weitergeben. Nachunternehmer weiterge- ben.
(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mit- zuteilenmitzuteilen, ob und welche Nachunternehmer Nachun- ternehmer in welchem Umfang beauftragt werden sollen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellensicher zu stellen, dass der Nachunternehmer an die Bedingungen Bestimmungen dieser All- gemeinen Bedingungen für Kauf- und Werkverträge Vertragsbedingungen gebunden ist. Der Auftraggeber kann eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vor Vertragsschluss verlangenverlan- gen. Der Auftragneh- mer Auftragnehmer hat den Nachunternehmer im Nachunternehmervertrag zu verpflichten, die erforderlichen Bescheinigungen des Finanzamts, der zuständigen Sozialversicherungsträger und der Berufsge- nossenschaft Berufsgenossenschaft sowie gegebenenfalls ggfs. erforderliche Arbeitserlaubnisse vorzulegenvorzulegen sowie die gesetz- lichen Bestimmungen einzuhalten.
(23) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Forderungen und Ansprüchen seiner Nach- unternehmer Nachun- ternehmer freizustellen.
(34) Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen Pflichten, insbesondere ins- besondere seiner Verpflichtung zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und der Haftung. Der Auftragnehmer ist für das Verhalten von Nachunternehmern in gleicher Weise verantwort- lich verantwortlich wie für eigenes Verhalten.
(45) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Einschaltung nachgeschalteter Nach- unternehmerNachun- ternehmer.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Ingenieurleistungen
Nachunternehmer. (1) Der Auftragnehmer Die Verkäuferin darf die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht als Ganzes an einen Nach- unternehmer Nachunter- nehmer weitergeben. Der Auftragnehmer Teilleistungen dürfen von der Verkäuferin nur mit vorheriger schriftlicher Zu- stimmung der Käuferin an Nachunternehmer weitergegeben werden. Die Verkäuferin hat dem Auftraggeber der Käu- ferin vor Vertragsschluss mit- zuteilenmitzuteilen, ob und welche Nachunternehmer in welchem Umfang beauftragt werden sollen. Der Auftragnehmer beauf- tragt werdenIm Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers hat sicherzustellendie Verkäuferin sicher zu stel- len, dass der Nachunternehmer an die Bedingungen Bestimmungen dieser All- gemeinen Bedingungen Allgemeinen Vertragsbedingungen für Kauf- Kauf und Werkverträge Lieferung von gastechnischen Komponenten gebunden ist. Der Auftraggeber Die Käuferin kann eine Verpflichtungserklärung Ver- pflichtungserklärung des Nachunternehmers vor Vertragsschluss ihrer Zustimmungserklärung verlangen. Der Auftragneh- mer Die Ver- käuferin hat den Nachunternehmer im Nachunternehmervertrag zu verpflichten, die erforderlichen Bescheinigungen des Finanzamts, der zuständigen Sozialversicherungsträger und der Berufsge- nossenschaft Berufsgenos- senschaft sowie gegebenenfalls ggf. erforderliche Arbeitserlaubnisse vorzulegen.
(2) Der Auftragnehmer Die Verkäuferin hat den Auftraggeber die Käuferin von allen Forderungen und Ansprüchen seiner Nach- unternehmer ihrer Nachunternehmer freizustellen.
(3) Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Auftragnehmer die Verkäuferin nicht von seinen ihren Pflichten, insbesondere seiner insbeson- dere ihrer Verpflichtung zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und der Haftung. Der Auftragnehmer Die Verkäufe- rin ist für das Verhalten von Nachunternehmern in gleicher Weise verantwort- lich verantwortlich wie für eigenes Verhalten.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Einschaltung nachgeschalteter Nach- unternehmerNachun- ternehmer.
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Samples: Kauf Und Liefervertrag
Nachunternehmer. (1) Der Auftragnehmer darf die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht als Ganzes nach den Bestimmungen in den Aus- schreibungsunterlagen und der Leistungsbeschreibung an einen Nach- unternehmer Nachunternehmer weitergeben. .
(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mit- zuteilenmitzuteilen, ob und welche Nachunternehmer Nach- unternehmer in welchem Umfang beauftragt werden sollen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellensicherzu- stellen, dass der Nachunternehmer an die Bedingungen Bestimmungen dieser All- gemeinen Bedingungen für Kauf- und Werkverträge AVG gebunden ist. Der Auftraggeber Auftrag- geber kann eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vor Vertragsschluss verlangen. Der Auftragneh- mer Auftragnehmer hat den Nachunternehmer im Nachunternehmervertrag zu verpflichten, die erforderlichen Bescheinigungen des Finanzamts, der zuständigen Sozialversicherungsträger und der Berufsge- nossenschaft Berufsgenossenschaft sowie gegebenenfalls erforderliche Arbeitserlaubnisse vorzulegenvorzulegen so- wie die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
(23) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Forderungen und Ansprüchen seiner Nach- unternehmer freizustellen.
(34) Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen Pflichten, insbesondere seiner Verpflichtung zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und der Haftung. Der Auftragnehmer ist für das Verhalten von Nachunternehmern in gleicher Weise verantwort- lich wie für eigenes Verhalten.
(45) Der Auftragnehmer erhält für die Einschaltung von Nachunternehmern keine zusätzlichen Kos- ten, insbesondere keine mehrfachen Gemeinkostenzuschläge.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Einschaltung nachgeschalteter Nach- unternehmervon nachgelagerten Nachunternehmern.
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Samples: Bauvertrag
Nachunternehmer. (1) 5.1 Jegliche Einschaltung von Nachunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Beabsichtigt der Auftragnehmer, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen und den Namen, die Anschrift und die Berufsgenossenschaft der vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer geeignete Nachweise in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der vorgesehenen Nachunternehmer vorzulegen; dazu gehört auch der Nachweis, dass die Nachunternehmer ihren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
5.2 Der Auftragnehmer darf die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht als Ganzes an einen Nach- unternehmer weitergeben. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mit- zuteilen, ob und welche seine genehmigten Nachunternehmer in welchem Umfang beauftragt werden sollen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer an die Bedingungen dieser All- gemeinen Bedingungen für Kauf- ausschließlich geeignetes und Werkverträge gebunden ist. Der Auftraggeber kann eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vor Vertragsschluss verlangen. Der Auftragneh- mer hat den Nachunternehmer im Nachunternehmervertrag zu verpflichten, die erforderlichen Bescheinigungen des Finanzamts, der zuständigen Sozialversicherungsträger und der Berufsge- nossenschaft sowie gegebenenfalls erforderliche Arbeitserlaubnisse vorzulegenqualifiziertes Personal einsetzen.
(2) 5.3 Der Auftragnehmer hat den Nachunternehmern bezüglich der von ihnen übernom- menen Aufgaben alle Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung sicher zustellen, die er gegenüber dem Auftraggeber übernommen hat. Das Gleiche gilt für die Vergabe von allen Forderungen und Ansprüchen seiner Nach- unternehmer freizustellenLeistungen durch den Nachunternehmer an weitere Unternehmen.
(3) Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den 5.4 Wenn der Auftragnehmer nicht von seinen Pflichtenohne vorherige schriftliche Zustimmung Nachunternehmer einsetzt, insbesondere seiner Verpflichtung zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und hat der Haftung. Der Auftragnehmer ist für Auftraggeber das Verhalten von Nachunternehmern in gleicher Weise verantwort- lich wie für eigenes VerhaltenRecht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder zu kündigen und/oder Schadensersatz zu verlangen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Einschaltung nachgeschalteter Nach- unternehmer.
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Samples: General Terms and Conditions