Naturgewalten Musterklauseln

Naturgewalten. A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von versicherten Naturgewal- ten auf das Fahrzeug. Versicherte Naturgewalten sind: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Dachlawinen, Muren und Erd- fall. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee oder Eismassen. Dachlawinen sind von Hausdächern niedergehende Schnee oder Eismassen. Muren sind an Berghängen abgehende Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturge- walten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Naturgewalten. Versichert ist die unmittelbare Einwirkung auf das Fahr- zeug durch Naturgewalten. Naturgewalten sind Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erd- senkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch. Eingeschlossen sind: • Schäden, die dadurch verursacht werden, weil diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahr- zeug werfen. • Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elektrofahrzeug, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen ist. Eine unmittelbare Einwirkung liegt beispielsweise nicht bei einem Schaden vor, der auf ein durch diese Naturge- walten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzufüh- ren ist. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erd- bodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdin- nern ausgelöst wird. Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erd- bodens über naturbedingten Hohlräumen. Erdrutsch (z. B. Mure) ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee oder Eismassen.
Naturgewalten. A.2.2.3 Versichert sind:
Naturgewalten. A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen oder Überschwemmung auf den Pkw. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen den Pkw geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Naturgewalten. A.2.3.2 Die unmittelbare Einwirkung von Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch oder Dachlawine auf das Fahrzeug gilt als mitversichert. Kurzschlussschäden an der Verkabelung A.2.3.3 Abweichend zu A.2.2.6 sind Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis zu einem Betrag von 3.000 Euro mitversichert. Sonstige Folgeschäden sind nicht versichert.
Naturgewalten. A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen auf das Fahrzeug. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten ist zusätzlich die unmittelbare Einwirkung von Dachlawinen und Mur- gang auf das Fahrzeug versichert. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturge- walten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Nicht versichert sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee oder Eismassen. Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schneemassen. Hierzu zählen auch Eiszapfen oder Eisplatten. Murgang ist ein Strom aus Schlamm und Gesteinen im Gebirge.
Naturgewalten. Felsrutsch, Steinfall, Erdrutsch oder Bodensenkung, Druck von Schnee- oder Eismassen, Lawine, Sturm, Orkan, Hagel, Erdbeben, Vulkanausbruch, Überschwemmung oder Flutwelle.
Naturgewalten. 5.1 Naturgewalten – Basisgarantien Nur für Fahrzeugtyp 1 und nur unter der Bedingung, dass die Garantie „Glasbruch“ abgeschlossen worden ist: Die Gesellschaft versichert die Sachschäden, welche direkt am versicherten Fahrzeug und an dessen Zubehör verursacht werden durch: Erdrutsch, Felssturz, niedergehender Steinschlag, Lawinen, Gewicht des Schnees, herabfallendes Eis, Sturm, Hagel, Wirbelstürme, Tornados, wolkenbruchartige Regenfälle, Abfließen von Regenwasser, Rückstau der öffentlichen Kanalisationsleitungen, Überschwemmungen, Erdbeben, Vulkanausbrüche und Flutwellen.
Naturgewalten. A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung folgender Natur- gewalten auf das Fahrzeug: - Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung; - Schnee- bzw. Eislawinen, Dachlawinen oder Schneedruck; - Erdrutsch, Muren- bzw. Murengang oder Steinschlag; - Erdfall, Erdsenkung - Erdbeben. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahr- zeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zu- rückzuführen sind.
Naturgewalten. A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung folgender Na- turgewalten auf das Fahrzeug: - Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung; - Schnee- bzw. Eislawinen, Dachlawinen oder Schnee- druck; - Erdrutsch, Muren- bzw. Murengang oder Steinschlag; - Erdfall, Erdsenkung - Erdbeben. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Aus- geschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Na- turgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zu- rückzuführen sind.