Nebenklagen. Die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Neben- kläger tätigen Rechtsanwalts, soweit der Versicherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängi- gen Strafverfahrens erreicht hat, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbestand.
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Nebenklagen. Die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Neben- kläger Ne- benkläger tätigen Rechtsanwalts, soweit der Versicherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängi- gen anhängigen Strafverfahrens erreicht hat, obwohl ein hinreichender hinrei- chender Tatverdacht fortbestand.
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Nebenklagen. Die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Neben- kläger Nebenkläger tätigen Rechtsanwalts, soweit der Versicherte Versi- cherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängi- gen anhängigen Strafverfahrens erreicht hat, obwohl ob- wohl ein hinreichender Tatverdacht fortbestand.
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