Auslandsreisen Musterklauseln

Auslandsreisen. 2.3.1 Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aus- landsaufenthalten bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle. Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Heilbehandlung stehende Krankheiten besteht Versicherungs- schutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erheb- liche Verschlimmerung eintritt.
Auslandsreisen. Bei Auslandsreisen erhält die Wissenschaftlerin bzw. der Wissenschaftler einen pau- schalen Zuschuss, der sich aus Fahrtkostenzuschuss und Zuschuss zu den Aufenthalts- kosten in Form von Tagessätzen zusammensetzt, und sich nach der Zielregion richtet.
Auslandsreisen. Als Fahrtkosten werden nur die tatsächlichen Ausgaben gegen Vorlage der Belege erstattet. Bei Flugreisen werden grundsätzlich die Kosten der Touristen- klasse erstattet. Schiffspassagen unterliegen einer gesonderten Vereinbarung. Grundsätzlich sind über Art, Umfang und Höhe der erstattungspflichtigen Tage- und Übernachtungsgelder vor Antritt der Reise von Fall zu Fall gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Reist der Film-/Fernsehschaffende zur Aufnahme seiner Beschäftigung an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Herstellers, so werden die Zeit für An- und Abreise von bzw. zu seinem Wohnsitz wie Arbeitszeit vergütet, jedoch ohne jegliche Zuschläge. Diese Regelung gilt nur, wenn der ständige Wohnsitz des Beschäftigten im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages liegt. Sie gilt nicht für Darsteller. Außerdem werden die tatsächlichen Aufwendungen für Eisen- bahn bzw. Flugzeuge vergütet. Ferner wird eine Reisekostenvergütung gemäß 12.2 b und 12.2 d vorgenommen. Ziffer 12.4 Satz 1 gilt nicht für die tägliche An- und Abfahrt vom Wohnsitz zum Arbeitsort, wenn der Arbeitsort innerhalb der Wohnortsgrenzen bzw. bis zu 20 km außerhalb liegt. Die besonderen Bestimmungen für Kleindarsteller bleiben unberührt.
Auslandsreisen. Als Fahrtkosten werden nur die tatsächlichen Ausgaben gegen Vorlage der Belege erstat- tet. Bei Flugreisen werden grundsätzlich die Kosten der Touristenklasse erstattet. Schiffspassagen unterliegen einer gesonderten Vereinbarung. Grundsätzlich werden die Art, Umfang und Höhe der erstattungspflichtigen Tage- und Übernachtungsgelder nach den jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien erstattet.
Auslandsreisen a) Erstattungshöhe und -voraussetzungen Erstattet werden 100 % der Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall während vorübergehender Reisen bis zu einer Dauer von jeweils 60 Tagen.
Auslandsreisen. In Ergänzung zu § 6 (1) ARB CIF4ALL 2021 gelten als Gel- tungsbereich auch die Azoren. In Erweiterung zu § 6 (2) ARB CIF4ALL 2021 gilt eine beruf- liche und nicht berufliche Reisezeit außerhalb des in § 6 (1) ARB CIF4ALL 2021 genannten Geltungsbereichs von bis zu 12 Wochen mitversichert. Ist die Rückreise bis zur Beendigung des Versicherungs- schutzes aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlän- gert sich die Leistungspflicht für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über diesen Zeitpunkt hinaus, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, höchstens jedoch 1 Woche nach Wiederherstellung der Reisefähigkeit. In Ergänzung zu § 3 (2) f) ARB CIF4ALL 2021 besteht kein Versicherungsschutz für Widerrufe von oder Widersprüche gegen Darlehens-, Lebens- und Rentenversicherungsverträ- ge(n). Dies gilt selbst dann, wenn der Widerruf oder Wider- spruch noch nicht erklärt wurde. Ausgenommen hiervon sind Darlehens-, Lebens- und Ren- tenversicherungsverträge, die zu einer Zeit abgeschlossen oder aufgenommen wurden, als bei der vorherigen Versi- cherung Versicherungsschutz gegen dieses Risiko bestand und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
Auslandsreisen. 4.1. Internationale Hin- und Rückflüge Flug ...
Auslandsreisen. Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland während maximal 6-wöchiger Reisen wird zu erstattet. Als Heilbehandlung gelten:
Auslandsreisen. 1. Alle Einladungsbriefe an die Partner im Ausland sollten von der Kirchenleitung auf Empfehlung des „PRESBYTERIAL SECRETARY“ (DEKAN) geschrieben werden.
Auslandsreisen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Als Richtlinien gelten die jeweils aktuellen Angaben des Auswärtigen Amtes zur Berücksichtigung von sicherheitseingeschränkten Reisezonen. Dem Mieter obliegt die Pflicht zur Einhaltung landestypischer Verkehrspflichten und Gesetze. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich in der Europäischen Union (EU) gestattet. Die Durchfahrt- und oder Reise in folgende Länder ist hiervon ausgenommen und wird nicht gestattet: Türkei/Russland/ Ukraine/CZ/PL/RO/BG. Fahrten nach CH/NO/UK sind vom Vermieter ausdrücklich gestattet.