Nebentätigkeiten. Jeder Angestellte hat dem Dienstgeber Nebentätig- keiten, für die er ein Entgelt über der ASVG-Geringfü- gigkeitsgrenze erzielt, innerhalb von einem Monat schriftlich zu melden. Widerspricht der Dienstgeber in- nerhalb von 4 Wochen dieser Meldung nicht, gilt die Nebenbeschäftigung als genehmigt, soweit die be- triebliche Verwendung nicht beeinträchtigt wird. Fachlich einschlägige außerbetriebliche Tätigkeiten sowie Nutzungen der betrieblichen Infrastruktur be- dürfen einer schriftlichen Genehmigung. Aus solchen Genehmigungen kann keinerlei Haftung des Dienst- gebers abgeleitet werden.
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Samples: Kollektivvertrag Für Land Und Forstwirtschaftliche Angestellte, Kollektivvertrag Für Land Und Forstwirtschaftliche Angestellte
Nebentätigkeiten. Jeder Angestellte hat dem Dienstgeber Nebentätig- keitenNebentätigkeiten, für die er ein Entgelt über der ASVG-Geringfü- gigkeitsgrenze Geringfügigkeitsgrenze erzielt, innerhalb von einem Monat schriftlich zu melden. Widerspricht der Dienstgeber in- nerhalb innerhalb von 4 Wochen dieser Meldung nicht, gilt die Nebenbeschäftigung als genehmigt, soweit die be- triebliche betriebliche Verwendung nicht beeinträchtigt wird. Fachlich einschlägige außerbetriebliche Tätigkeiten sowie Nutzungen der betrieblichen Infrastruktur be- dürfen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung. Aus solchen Genehmigungen kann keinerlei Haftung des Dienst- gebers Dienstgebers abgeleitet werden.
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Samples: Kollektivvertrag Für Land Und Forstwirtschaftliche Angestellte, Kollektivvertrag