Begrenzung Musterklauseln

Begrenzung. Die Leistungen je versichertes Ereignis sind auf die in der Police eingetragene Versicherungssumme begrenzt, es sei denn, die Gesellschaft sei durch die schweizerische bzw. liechtensteinische Gesetzgebung oder durch ein internationales Versicherungsabkommen zu einer höheren Versicherungssumme verpflichtet.
Begrenzung. Für eine versicherte Person sind Leistungen gemäß Abschnitt 3.1 auf 70 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt. on-zsz70_tb-0004 Inhaltsübersicht Seite 2 von 20
Begrenzung. Für diesen Versicherungsschutz ist die Gesamtentschädigungsleistung mit dem in der Tabelle ABVG 2007 Art.3.1. bzw. der Polizze dafür angegebenen Betrag gemeinsam für Xxxxxx und Kosten gemäß ABVG 2007 Art. 6 und 7 sowie allfälliger wei- tergehender Zusatzdeckungen auf erstes Risiko pro Schadenfall begrenzt, auch wenn gleichzeitig mehrere versicherte Erdbe- benereignisse zusammentreffen. Davon ausgenommen sind die Mehrkosten für eine Ersatzwohnung für Mieter gemäß ABVG 2007 Art.7.2. Darüber hinaus ist dieser Grenzbetrag die Höchstentschädigung pro Erdbebenschadenereignis, und steht für alle Erdbeben- schadenereignisse pro Kalenderjahr insgesamt nur einmal zur Verfügung.
Begrenzung. Für diesen Versicherungsschutz ist die Gesamtentschädigungsleistung mit dem in der Tabelle ABVG 2007 Art.3.1. bzw. der Polizze dafür angegebenen Betrag gemeinsam für Xxxxxx und Kosten gemäß ABVG 2007 Art. 6 und 7 sowie allfälliger wei- tergehender Zusatzdeckungen auf erstes Risiko pro Schadenfall begrenzt, auch wenn mehrere versicherte Ereignisse aus den Gefahren gemäß Pkt. 1. zusammentreffen. Davon ausgenommen sind die Mehrkosten für eine Ersatzwohnung für Mieter gemäß ABVG 2007 Art.7.2. 3.1. Begrenzung pro Kalenderjahr
Begrenzung. Kinder müssen min. von einem Versicherten nach dem Versicherungsvertrag für jeden Flug während der Versicherungsfrist begleitet werden.
Begrenzung. DIE SCHADLOSHALTUNG DURCH ROCKET NACH DIESER ZIFF. A3 FÜR SCHADENSERSATZ, DER DURCH RECHTSKRÄFTIGE GERICHTSURTEILE ODER DURCH VERGLEICH FESTGELEGT WIRD, IST DER HÖHE NACH BEGRENZT AUF DIE SCHADENSBERECHNUNG DURCH LIZENZANALOGIE AUF DER GRUNDLAGE ANGEMESSENER LIZENZGEBÜHREN. DIESE BEGRENZUNG GILT NICHT, SOWEIT ZIFF. A4 EINE VOLLSTÄNDIGE UND UNBESCHRÄNKTE HAFTUNG VON ROCKET, DER MIT ROCKET VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER DER LIZENZGEBER VON ROCKET VORSIEHT. DIESE ZIFF. A3 BESCHREIBT IM ÜBRIGEN DIE GESAMTE HAFTUNG JEDER PARTEI SOWIE DEN EINZIGEN RECHTSBEHELF DER JEWEILS ANDEREN PARTEI IM HINBLICK AUF DIE SCHADLOSHALTUNG BEI VERLETZUNGEN VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN.
Begrenzung. Die Haftung für Schäden, die nicht von § 675y erfasst sind, ist auf 12.500 Euro begrenzt, es sei denn es handelt sich um Schäden aufgrund einer nicht autorisierten Überweisung, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OPP, um Gefahren, die OPP besonders übernommen hat oder einen Zinsschaden des Verkäufers. OPP haftet nicht, wenn der Schaden auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruht, auf das OPP keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder der Umstand von OPP auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
Begrenzung. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird begrenzt auf die Höhe der jährlichen Beratungsgebühr, maximal auf die vertraglich vereinbarte Deckungssumme der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. Der Auftragnehmer erarbeitet Empfehlungen, über deren Umsetzung die Betriebsleitung des beratenen Betriebes entscheidet. Für Xxxxxxx, die bei der Umsetzung von Strategien entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Begrenzung. Guthaben werden nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt (maximaler Anlagebetrag). Die Bank wird dem Kunden den anfänglichen maximalen Anlagebetrag sowie etwaige Änderungen (üblicherweise im vierteljährlichen Rhythmus) gesondert mitteilen.
Begrenzung. In jedem Fall ist die Summe der Entschädigungszahlungen, die der Dienstleister dem Kunden während der gesamten Vertragsdauer eventuell zu leisten hat, auf die tatsächliche Summe des erlittenen und vom Kunden nachgewiesenen Schadens begrenzt, in jedem Fall jedoch auf die Summe, die dem Mittelwert der effektiv vom Kunden an den Dienstleister für die T2i Softwares und die vom Dienstleister vertragsgemäß erbrachten Wartungsleistungen bis zum Schadensereignis in einem Zeitraum von 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Gebühren entspricht, soweit eine derartige Begrenzung nach anwendbarem Recht zulässig ist.