Common use of Netzzutrittsentgelt Clause in Contracts

Netzzutrittsentgelt. Mit dem Netzzutrittsentgelt begleicht der Netzkunde alle Aufwendungen des Netzbetreibers, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an das Netz oder einer vom Netzkun- den verursachten Änderung (z.B. Erhöhung der Netznutzung) des Anschlusses unmittelbar verbunden sind. Das Netzzutrittsentgelt entfällt insoweit als die Anschlussanlage oder deren Abänderung im Einverständnis mit dem Netzbetreiber von einem hierzu Befugten im Auftrag und auf Rechnung des Netzkunden hergestellt wird. Ein geleistetes Netzzutrittsentgelt ist unverzinslich und grundsätzlich nicht rückzahlbar.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, stadtwerkeschwaz.at, www.wasserkraft-soelden.at

Netzzutrittsentgelt. Mit dem Netzzutrittsentgelt begleicht der Netzkunde Netzkun- de alle Aufwendungen des Netzbetreibers, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an das Netz oder einer vom Netzkun- den Netzkunden verursachten Änderung (z.B. Erhöhung der Netznutzung) des Anschlusses unmittelbar verbunden sind. Das Netzzutrittsentgelt Netz- zutrittsentgelt entfällt insoweit als die Anschlussanlage Anschlussan- lage oder deren Abänderung im Einverständnis mit dem Netzbetreiber von einem hierzu Befugten im Auftrag und auf Rechnung des Netzkunden hergestellt herge- stellt wird. Ein geleistetes Netzzutrittsentgelt ist unverzinslich und grundsätzlich nicht rückzahlbar.

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Samples: www.ikb.at

Netzzutrittsentgelt. Mit dem Netzzutrittsentgelt begleicht der Netzkunde alle Aufwendungen des Netzbetreibers, die mit der erstmaligen erstma- ligen Herstellung eines Anschlusses an das ein Netz oder einer vom Netzkun- den verursachten Änderung (z.B. der Abänderung eines Anschlusses, infolge Erhöhung der Netznutzung) des Anschlusses Anschlussleistung unmittelbar verbunden sind. Das Netzzutrittsentgelt entfällt insoweit als die Anschlussanlage Anschlussan- lage oder deren Abänderung im Einverständnis mit dem Netzbetreiber von einem hierzu hiezu Befugten im Auftrag und auf Rechnung des Netzkunden hergestellt wird. Ein geleistetes Netzzutrittsentgelt ist unverzinslich und grundsätzlich nicht rückzahlbar.

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Samples: ewerk.kematenintirol.at

Netzzutrittsentgelt. Mit dem Netzzutrittsentgelt begleicht der Netzkunde alle Aufwendungen des Netzbetreibers, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an das Netz oder einer vom Netzkun- den Netzkunden verursachten Änderung (z.B. Erhöhung der Netznutzung) des Anschlusses unmittelbar verbunden sind. Das Netzzutrittsentgelt entfällt insoweit als die Anschlussanlage oder deren Abänderung im Einverständnis mit dem Netzbetreiber von einem hierzu Befugten im Auftrag und auf Rechnung des Netzkunden hergestellt wird. Ein geleistetes Netzzutrittsentgelt ist unverzinslich und grundsätzlich nicht rückzahlbar.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Netzzutrittsentgelt. Mit dem Netzzutrittsentgelt begleicht der Netzkunde alle Aufwendungen Auf- wendungen des Netzbetreibers, die mit der erstmaligen Herstellung Her- stellung eines Anschlusses an das Netz oder einer vom Netzkun- den Netz- kunden verursachten Änderung (z.z. B. Erhöhung der NetznutzungNetznut- zung) des Anschlusses unmittelbar verbunden sind. Das Netzzutrittsentgelt entfällt insoweit als die Anschlussanlage oder deren Abänderung im Einverständnis mit dem Netzbetreiber Netzbe- treiber von einem hierzu Befugten im Auftrag und auf Rechnung Rech- nung des Netzkunden hergestellt wird. Ein geleistetes Netzzutrittsentgelt ist unverzinslich und grundsätzlich grund- sätzlich nicht rückzahlbar.

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Samples: www.ikb.at

Netzzutrittsentgelt. Mit dem Netzzutrittsentgelt begleicht der Netzkunde Netzkun- de alle Aufwendungen des Netzbetreibers, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an das Netz oder einer vom Netzkun- den Netzkunden verursachten Änderung (z.B. Erhöhung der Netznutzung) des Anschlusses An- schlusses unmittelbar verbunden sind. Das Netzzutrittsentgelt Netzzu- trittsentgelt entfällt insoweit als die Anschlussanlage oder deren Abänderung im Einverständnis mit dem Netzbetreiber von einem hierzu Befugten im Auftrag Auhrag und auf Rechnung des Netzkunden hergestellt wird. Ein geleistetes Netzzutrittsentgelt ist unverzinslich und grundsätzlich nicht rückzahlbar.

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Samples: www.stww.at