Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt) Musterklauseln

Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 1. Der Netzkunde hat die Neuerrichtung oder die Änderung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen, Daten und Nachweise beizuschließen. Als Mindestanforderung ist ein Anschlussantrag mit den genauen und vollständigen Angaben zum Netzkunden, Ort, Art und Umfang der gewünschten Netznutzung, ggf. samt Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen an den Netzbetreiber zu übermitteln. Im Einzelnen kann der Netzbetreiber zur Beurteilung des Netzanschlusses zusätzliche erforderliche Unterlagen und Nachweise verlangen. Für den Antrag sollen die vom Netzbetreiber aufgelegten Formulare verwendet werden. Hinsichtlich Erklärungen des Netzkunden, die mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen, kann der Netzbetreiber nachträglich eine schriftliche Erklärung verlangen. Sollte vor Beginn der Aufnahme der Netzdienstleistungen eine Beurteilung der örtlichen Situation erforderlich sein, dann wird sich der Netzbetreiber bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ein Ersatztermin ehestmöglich zu vereinbaren. 2. Der Netzbetreiber hat auf vollständige schriftliche Anträge auf Netzzutritt innerhalb angemessener, vierzehn Tage nicht überschreitender Frist ab Einlangen mit einem konkreten Vorschlag betreffend die weitere Vorgangsweise zu reagieren. Bei Netzkunden, die auf den Netzebenen 1 bis 6 anzuschließen sind, verlängert sich diese Frist auf einen Monat. Der Netzbetreiber hat dabei insbesondere eine Ansprechperson zu benennen und über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer der Herstellung des Netzanschlusses oder der Erhöhung der Anschlussleistung zu informieren. Ein Antrag ist als vollständig anzusehen, wenn er die folgenden Mindestinformationen enthält: a. Name und Anschrift des Antragstellers bzw. des Netzzugangsberechtigten und Anschrift des anzuschließenden Objekts; b. Bei neu zu errichtenden Anlagen: Lageplan (falls für Planung des Verteilernetzbetreibers notwendig); c. Gewünschter Beginn der Belieferung oder Einspeisung; d. Bei Netzbenutzern mit der Ausnahme von Haushaltskunden: Höchstleistung in kW, die den tatsächlichen Kapazitätsbedürfnissen des Netzbenutzers entspricht; e. Bei Netzbenutzern der Netzebenen 1 bis 6 zusätzlich: Projektpläne und technische Unterlagen, je nach An...
Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 4 IV. Anschlussanlage 5 V. Grundinanspruchnahme 7 C) NETZNUTZUNG 9
Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 1 IV. Anschlussanlage 2 V. Grundinanspruchnahme 2
Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt). 4 C) NETZNUTZUNG 9

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