Neue Risiken. Für Risiken gemäß Ziffern 2.1 bis 2.5, die nach Abschluss des Versicherungs- vertrages neu entstehen, bedarf der Versicherungsschutz – abweichend von Ziffer 3.1 (3) und 4 AHB – besonderer Vereinbarung.
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Samples: Haftpflicht Versicherung