Nicht-finanzielle Leistungskriterien Musterklauseln

Nicht-finanzielle Leistungskriterien. Die auf Nachhaltigkeit und kulturelle Aspekte aus- gerichteten nicht-finanziellen Leistungskriterien sind der- zeit drei Kategorien zugeordnet und gelten einheitlich für den gesamten Vorstand. Diese Kategorien bilden weitere zentrale Bausteine der Unternehmensstrategie, z. B. Integrität und Mitarbeiterzufriedenheit als unverzichtbare Bestandteile einer agilen, zukunftsorientierten und sozialen Werten verpflichteten Unternehmenskultur oder Qualität als unverzichtbare Voraussetzung von Kunden- zufriedenheit und langfristigem und nachhaltigem Ver- kaufserfolg. Auch für die nicht-finanziellen Ziele sind messbare Kriterien hinterlegt, die nach Abschluss des Geschäftsjahres durch einen Ziel-/Ist-Vergleich eine klare Zielerreichung aufweisen. Methodisch werden hierfür z. B. Umfragen mit der Belegschaft und mit Kunden heran- gezogen. Ferner werden branchenübliche statistische Erhebungen über z. B. die Qualität der Produkte bzw. Serviceleistungen verwendet um die Zielerreichungen festzulegen. Dabei ist ein Zu- oder Abschlag auf den Ziel- erreichungsgrad für die finanziellen Leistungskriterien des Jahresbonus von insgesamt bis zu 10 %-Punkten möglich. Der Aufsichtsrat behält sich das Recht vor, andere als die genannten Kategorien als nicht-finanzielle Leistungs- kriterien auszuwählen, wenn dies vor dem Hintergrund der Umsetzung der Unternehmensstrategie geboten ist. Die nicht-finanziellen Leistungskriterien stammen auch dann aus einer oder mehreren der folgenden Kategorien: Unternehmens stehen, möglichst messbar sind und eine transparente Ermittlung der jeweiligen Zielerreichung möglich ist. Derzeit hat der Aufsichtsrat die Themen- cluster „CO2“, „Sicherheitsinnovationen“ und „ESG- Stakeholdermanagement“ als relevant für die Trans- formationsziele festgelegt. Aus dem Zielerreichungsgrad für die Transformationsziele und dem strategischen, organisatorischen und strukturellen Beitrag des Gesamtvorstands leitet der Auf- sichtsrat unter Würdigung des wirtschaftlichen Umfelds und der Wettbewerbssituation/-positionierung einen gemeinsamen Zielerreichungsgrad des Vorstands ab. Hierbei ist ein Zu- oder Abschlag auf den Zielerreichungs- grad für die finanziellen Leistungskriterien des Jahres- bonus von bis zu 25 %-Punkten möglich. Die zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegten Ziele werden ebenso wie die Zielerreichung im Vergütungs- bericht ex-post offengelegt. Der Gesamtauszahlungsbetrag aus dem Jahresbonus ist begrenzt auf das 2-Fache der Grundvergütung des ent- sprechende...
Nicht-finanzielle Leistungskriterien. Zur Integration von nicht-finanziellen Zielen und weiterer qualitativer Leistungskriterien in das Vorstandsvergütungssystem sowie zur Beurteilung der kollektiven Leistung des Vorstands als Gesamtgremium sieht die Tantieme einen sogenannten „Modifier“ mit einer Bandbreite von 0,9 bis 1,1 vor. Die Festsetzung des Modifiers erfolgt anhand eines vorab festgelegten Krite- rienkatalogs. Diese Kriterien können auch auf Nachhaltigkeit ausgerichtete ESG-Ziele umfas- sen. Als mögliche Kriterien für den Modifier kommen in Betracht: - Strategische Unternehmensziele wie die Erreichung wichtiger strategischer Unterneh- mensziele (einschließlich Mergers & Acquisitions) oder die nachhaltige strategische, technische oder strukturelle Unternehmensentwicklung; - Optional: ESG-Ziele wie Arbeitssicherheit und Gesundheit, Compliance, Energie und Umwelt, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterbelange oder Unternehmenskultur. Die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr werden vor Beginn des entsprechenden Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat festgelegt. Dabei handelt es sich um zwei bis vier Ziele je Geschäftsjahr. Die für den Modifier für das konkrete Geschäftsjahr zu Anwendung kommenden nicht-finanzi- xxxxx Xxxxx sowie die daraus resultierenden Zielerreichungen werden ebenfalls in dem für das betreffende Geschäftsjahr erstellten Vergütungsbericht offengelegt.
Nicht-finanzielle Leistungskriterien. Die nicht-finanziellen Ziele beziehen sich auf Leistungskriterien aus den Bereichen Umwelt, So- ziales und Governance (Environment, Social and Governance, ESG-Ziele). Der Aufsichtsrat legt für das bevorstehende Geschäftsjahr bis zu zwei nicht-finanzielle Ziele und deren Gewichtung fest. Nicht-finanzielle Ziele orientieren sich an der Nachhaltigkeitsstrategie der Schaeffler Gruppe und verankern damit verbundene Maßnahmen in der Vergütung. Der Aufsichtsrat setzt die Zielstaffeln für die nicht-finanziellen Leistungskriterien jährlich fest. Die Zielerreichung für das entsprechende Geschäftsjahr wird anhand des Vergleichs des jeweili- gen Istwerts mit dem festgelegten Zielwert ermittelt.
Nicht-finanzielle Leistungskriterien. Neben den finanziellen Leistungskriterien wird der Aufsichtsrat vor Beginn ei- nes jeden Geschäftsjahres für einzelne oder alle Vorstandsmitglieder nicht-fi- nanzielle Leistungskriterien aus den nachfolgenden Bereichen festlegen, die in Form eines nicht-finanziellen Beitragsfaktors ("Nicht-Finanzieller Beitragsfak- tor") in die Ermittlung der Zielerreichung mit einem Wert zwischen 0,8 und 1,2 in die Ermittlung der Zielerreichung einfließen. Die Festsetzung des Nicht-Finanziellen Beitragsfaktors dient der Einbeziehung qualitativer Leistungskriterien zur Beurteilung der individuellen und kol- lektiven Leistung der Vorstandsmitglieder in Hinblick auf die Berücksichtigung strategischer Zielsetzungen, der erfolgreichen Organisationsentwicklung und guter Unternehmensführung.