Finanzielle Ziele Musterklauseln

Finanzielle Ziele. 1 Die SBB erwirtschaftet ein Jahresergebnis, das zu einer finanziell gesunden Basis des Gesamtunternehmens führt. In jedem Bereich soll mittelfristig ein ausgegliche- ner Cashflow erreicht werden.
Finanzielle Ziele. Als finanzielle Leistungskriterien verwendet die Gesellschaft im Rahmen der LTI- Vergütung und jeweils wie folgt gewichtet (in Bezug auf 100 % der LTI-Zielvergütung): • die Total Shareholder Return (TSR)-Performance (30 % = TSR-Faktor) und • die Entwicklung der Immobilienrendite des Unternehmens (40 % = IR-Faktor). Der Gesamtzielerreichungsgrad der finanziellen Ziele entspricht der Summe der jeweils wie vorstehend gewichteten Zielerreichungsgrade in Bezug auf die LTI-Ziele (TSR- Faktor x TSR-Zielerreichungsgrad + IR-Faktor x IR-Zielerreichungsgrad = Gesamtzielerreichungsgrad finanzielle Ziele). Der Schwellenwert für jedes finanzielle Ziel beträgt 50 % (bei Verfehlung ist der Zielerreichungsgrad = Null), der maximal berücksichtigungsfähige Zielerreichungsgrad beträgt jeweils 250 %.
Finanzielle Ziele. Dieser Teil des STI bemisst sich am Ergebnis vor Steuern und Zinsen des Konzerns (Konzern-EBIT vor Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmen- werte). Das Ziel-EBIT wird jährlich nach Vorlage der Unternehmensplanung des Vorstands durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Folgejahr festge- legt. Die Zielerreichung wird anhand des Vergleichs des erreichten Ist-Xxxxx mit dem Ziel-EBIT anhand einer Bonuskurve ermittelt. G 005 DIE VARIABLE JAHRESVERGÜTUNG INTEGRIERT DAS ERREICHEN NICHT-FINANZIELLER ZIELE G 004 STI-Zielwert x STI: DAS ZIEL-EBIT WIRD JÄHRLICH VOM AUFSICHTSRAT FESTGELEGT G 005 Zielerreichung (in %) 150 125 100 0 Mindestwert Ziel-EBIT Maximalwert Unterschreitet der Ist-Wert einen vom Aufsichts- rat festgelegten Mindestwert, entfällt diese variable Vergütungskomponente. Überschreitet der Ist- Wert einen vom Aufsichtsrat festgelegten Maxi- malwert, ist die Auszahlung auf 150 % des Zielwerts dieser STI-Komponente begrenzt.
Finanzielle Ziele. Die finanziellen Leistungskriterien sind EBITDA-Marge und Umsatzwachstum. Zusammen bilden die beiden Leistungskriterien wichtige Indikatoren für die Umsetzung der Unternehmensstrategie und incentivieren ein langfristiges profitables Wachstum. Die EBITDA-Xxxxx setzt das EBITDA der Gesellschaft ins Verhältnis zum Umsatz und spiegelt die Profitabilität der Gesellschaft wider. Maßgeblich ist die durchschnittliche EBITDA-Marge auf Grundlage des geprüften Konzernabschlusses der PVA TePla AG in den vier Geschäftsjahren der Performance Periode. Das Leistungskriterium Umsatzwachstum setzt wichtige Anreize zur Umsetzung unserer Wachstumsstrategie. Maßgeblich ist das durchschnittliche Umsatzwachstum in den vier Geschäftsjahren der Performance Periode. Das Umsatzwachstum in einem Geschäftsjahr berechnet sich durch den Vergleich des Umsatzes in dem entsprechenden Geschäftsjahr mit dem Umsatz im vorausgegangenen Geschäftsjahr, jeweils auf Grundlage des geprüften Konzernabschlusses der PVA TePla AG. Nach Ablauf der Performance Periode wird die Zielerreichung in dem jeweiligen Leistungskriterium auf Basis der Zielsetzung des Aufsichtsrats berechnet. Dafür legt der Aufsichtsrat für jedes finanzielle Leistungskriterium für die Tranche einen Wert für eine Zielerreichung von 100 % (Zielwert), einen Wert für eine Zielerreichung von 50 % (unterer Schwellenwert) sowie einen Wert für eine Zielerreichung von 150 % (oberer Schwellenwert) fest. Liegt der tatsächlich erreichte Wert eines Leistungskriteriums unterhalb des unteren Schwellenwerts, so beträgt die Zielerreichung 0 %. Die maximale Zielerreichung beträgt 150 %. Bei einer Performance zwischen den gesetzten Ziel- und Schwellenwerten wird die Zielerreichung durch lineare Interpolation berechnet. Bei der Zielsetzung orientiert sich der Aufsichtsrat an der strategischen Zielsetzung der Gesellschaft. Die aus der Strategie abgeleiteten (nicht-finanziellen) Ziele (inklusive ESG) werden im LTI mit einer Gewichtung von 30 % berücksichtigt. Unter Berücksichtigung des nachfolgend dargestellten, strategieabgeleiteten beispielhaften Kriterienkatalogs legt der Aufsichtsrat für jede Tranche die konkreten Ziele sowie deren jeweilige Gewichtung fest, wobei er darauf achtet, dass sich die Ziele zu denen im STI unterscheiden. So wird sichergestellt, dass die Ziele relevant, strategie-abgeleitet und quantifizierbar sind. Für die aus der Strategie abgeleiteten (nicht-finanziellen) Ziele (inklusive ESG) definiert der Aufsichtsrat analog zu den fi...
Finanzielle Ziele. Wichtigste Steuerungsgrö)en im Berichtswesen sind die Finanz- kennziffern: Umsatzrendite (ROS) – auf Basis des EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) Vermögensrendite (ROCE) – auf Basis des EBIT (CE = durchschnittlich eingesetztes Kapital, definiert als Summe aus Goodwill, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Nettoumlaufvermögen) Cash-Generation je Geschäftsfeld und -bereich (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern abzüglich Investitionen sowie Veränderungen des Nettoumlaufvermögens) Free Cashflow (Mittelzufluss/-abfluss aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit) Verschuldungsgrad (Gearing) (Nettofinanzschulden zu Eigenkapital der Anteilseigner) ZIELVORGABEN FÜR 2012 IN DEN TRADITIONELLEN ARBEITSGEBIETEN ERREICHT Zur Bilanzpressekonferenz im Xxxx 2012 hatten wir folgende Jahresziele aufgestellt: Bei gesamtwirtschaftlicher Erholung im zweiten Halbjahr sollten Konzernumsatz und -EBIT weiter wachsen Verschuldungsgrad verbleibt bei rund 0,5 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen von bis zu 150 Mio. € Free Cashflow von etwa minus 60 Mio. € (vor Akquisitionen) KONZERNUMSATZ GEWACHSEN Obwohl es im zweiten Halbjahr nicht zu der erhofften Kon- junkturbelebung gekommen ist, sondern im vierten Quartal sogar Anzeichen einer Konjunkturabschwächung bestanden, haben wir mit einem Konzernumsatzwachstum von rund 8 % (bereinigt um Fisipe Akquisition und Projektanpassungen in 2012) das Umsatzziel erreicht.
Finanzielle Ziele. Xxxxxxx konnte die meisten seiner finanziellen Unternehmensziele erreichen: TEUR 2020 Ist 2021 Ist 2021 Prognose Umsätze 679 2.355 "signifikante Steigerung" Investitionen in Sachanlagen 7.124 8.617 "gleiche Höhe" Investitionen in immaterielle 9.319 3.360 "leicht niedriger" Vermögenswerte Xxxxxxx erzielte im Vergleich zu 2020 einen deutlichen Umsatzanstieg von TEUR 1.676 auf TEUR 2.355. Die Investitionen in das Anlagevermögen stiegen von TEUR 7.125 im Jahr 2020 auf TEUR 8.594 im Jahr 2021. Dies war etwas höher als ursprünglich geplant, was auf zusätzliche Investitionen in die Produktionsstätte in Oberpfaffenhofen bei München, Deutschland, sowie in die Tochtergesellschaft Mynaric USA zurückzuführen ist. Die deutliche Reduzierung der Investition in immateriellen Vermögenswerten von TEUR 9.319 im Jahr 2020 auf TEUR 3.360 im Jahr 2021 ist auf der Fertigstellung der Entwicklung der aktivierten Air- und Space Technologie im Juni 2020 bzw. im Xxxx 2021 zurückzuführen. Weitere Entwicklungskosten wurden nicht in den immateriellen Vermögenswerten aktiviert, sondern ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt und daher nicht als Investitionen ausgewiesen. Der Fertigstellung der Entwicklung der aktivierten Air- und Space-Technologie und die damit verbundene Umstellung der bilanziellen Behandlung der Entwicklungskosten wurde im Budget 2021 nicht berücksichtigt, was der Hauptgrund für die Differenz zur Prognose ist. Der Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals stieg deutlich an, vor allem von Kunden in den USA, und zwar von drei Einheiten Ende 2020 auf 40 Einheiten Ende 2021, während die Zahlungseingänge aus Kundenverträgen von Mio. EUR 1,9 im Jahr 2020 auf Mio. EUR 3,9 im Jahr 2021 anstiegen. Das Betriebsergebnis verringerte sich aufgrund des Ausbaus der Entwicklungs-, Produktions- und IT-Kapazitäten sowie der Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter im Jahr 2021 von Mio. -EUR 20,1 auf Mio. EUR -42,4. Insgesamt hat Xxxxxxx die meisten seiner finanziellen Unternehmensziele für 2021 erreicht. Im Geschäftsjahr 2021 gab es die folgende Änderung in der Zusammensetzung des Vorstands: Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17. Februar 2021 ist Xxxxxxx Xxxxxxx mit Wirkung zum 17. Februar 2021 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden. Im Geschäftsjahr 2021 kam es zu folgenden Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Das Mitglied des Aufsichtsrats Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf d...

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.