Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen Für Pauschalreisen, Pauschalreisevertrag, Allgemeine Reisebedingungen Für Pauschalreisen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage wardie ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden ihm zuzurechnen sindsind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handeltLeistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende Kunde einzelne Reiseleistungen, Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer vertrags- gemäßer Erbringung der Reiseveranstalter Veranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des ReisepreisesReise- preises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags Pauschalreisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter Veranstalter wird sich auf Anfrage des Kunden um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage wardie ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden ihm zuzurechnen sindsind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter XXXXXX wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handeltLeistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende oder Mitreisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch aus GründenAnspruch, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter so wird sich SELECT HOLIDAYS bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handeltLeistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. In diesem Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.
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Samples: Reisevertrag
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage wardie ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden ihm zuzurechnen sindsind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonsti- gen zwingenden Gründen / Krankheit), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich Wir werden uns um die Erstattung der ersparten ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handeltLeistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Reisebedingungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer vertragsgemässer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
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Samples: General Terms and Conditions
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sindAnspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter Reise- veranstalter wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sei denn, dass es sich nur um völlig unerhebliche Aufwendungen Leis- tungen handelt.
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Samples: Reisebedingungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage wardie FENNERS REISEN ordnungsgemäß angeboten hat, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem vom Reisenden zuzurechnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter XXXXXXX REISEN wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handeltLeistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. FENNERS R EISEN empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch aus GründenAnspruch, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten er- sparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handeltunerhebli- che Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Reiseveranstalter
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage wardie ihmordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden ihm zuzurechnen sindsind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter .CUNARD wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handeltLeistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende Reisesende einzelne ReiseleistungenReise- leistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage warwaren, nicht in Anspruch An- spruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er der Reisende keinen Anspruch auf anteilige Erstattung Erstat- tung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe ihn nicht dem Reisenden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt Reisevertrages berech- tigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen Auf- wendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfälltSoweit solche ersparten Aufwendungen an den Reiseveranstal- ter erstattet werden, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handeltwird der Reisever- anstalter diese auch an den Reisenden erstatten.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende Reiseende einzelne ReiseleistungenReiseleis- tungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Er- bringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen zuzurech- nen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige an- teilige Erstattung des Reisepreises, soweit so- weit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien kosten- freien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung Ver- pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
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Samples: Pauschalreisevertrag