Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften Musterklauseln

Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Xxxxxx und dem Reise- vermittler der Vertrag über die Reisevermittlung einer Pauschalreise zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Auftrags zur Reisevermittlung dar.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. MIT DER ANNAHME DES VERMITTLUNGSAUFTRAGS DES KUNDEN DURCH DEN VERMITTLER KOMMT ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM VERMITTLER DER VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG VON REISELEISTUNGEN ZUSTANDE. AUFTRAG UND ANNAHME BEDÜRFEN KEINER BESTIMMTEN FORM. WIRD DER AUFTRAG AUF ELEKTRONISCHEM WEG (E-MAIL, INTERNET, ONLINE-BUCHUNGSFORMULAR, FAX, MESSENGER DIENSTE) ERTEILT, SO BESTÄTIGT DER VERMITTLER DEN EINGANG DES AUFTRAGS UNVERZÜGLICH AUF ELEKTRONISCHEM WEG. DIESE EINGANGSBESTÄTIGUNG STELLT NOCH KEINE BESTÄTIGUNG DER ANNAHME DES VERMITTLUNGSAUFTRAGS DAR.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Xxxxxx und dem Reisevermittler der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail, Internet, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651v BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner (Leistungserbringer) der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Beförderungs- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Buchungen von Reiseleistungen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Rieseleistung mit dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Gastes/Karteninhabers durch die OATS kommt zwischen dem Xxxx/Karteninhaber und der OATS der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen kei- ner bestimmten Form. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Xxxx/Karteninhabers und der OATS ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenste- hen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, den Bedingungen dieses Abschnitts und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Ge- schäftsbesorgung. Für die Rechte und Pflichten des Gastes/Karteninhabers gegenüber dem Ver- tragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffe- nen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hin- weis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zu- ständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlasse- nen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1 Die Definition der Reisevermittlung und des Reisevermittlers ergeben sich aus § 651v BGB.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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