Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften Musterklauseln

Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. 1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffe- nen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäfts- besorgung. 1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten verbun- denen Reiseleistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags dar. 1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. 1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbeson- dere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. 1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. 1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Xxxxxx und dem Reisevermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail, Internet, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des § 651w BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern (Leistungserbringer) der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - deren Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Buchungen von Reiseleistungen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Reiseleistung mit dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. MIT DER ANNAHME DES VERMITTLUNGSAUFTRAGS DES KUNDEN DURCH DEN VERMITTLER KOMMT ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM VERMITTLER DER VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG VON REISELEISTUNGEN ZUSTANDE. AUFTRAG UND ANNAHME BEDÜRFEN KEINER BESTIMMTEN FORM. WIRD DER AUFTRAG AUF ELEKTRONISCHEM WEG (E-MAIL, INTERNET, ONLINE-BUCHUNGSFORMULAR, FAX, MESSENGER DIENSTE) ERTEILT, SO BESTÄTIGT DER VERMITTLER DEN EINGANG DES AUFTRAGS UNVERZÜGLICH AUF ELEKTRONISCHEM WEG. DIESE EINGANGSBESTÄTIGUNG STELLT NOCH KEINE BESTÄTIGUNG DER ANNAHME DES VERMITTLUNGSAUFTRAGS DAR. 1.2. DIE BEIDERSEITIGEN RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN UND DES VERMITTLERS ERGEBEN SICH, SOWEIT DEM NICHT ZWINGENDE GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ENTGEGENSTEHEN, AUS DEN IM EINZELFALL VERTRAGLICH GETROFFENEN VEREINBARUNGEN, DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN, INSBESONDERE DER §§ 651A FF BGB I.V.M. ART. 250FF. EGBGB UND §§ 675, 631 FF. BGB ÜBER DIE ENTGELTLICHE GESCHÄFTSBESORGUNG. 1.3. FÜR DIE RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN GEGENÜBER DEM VERTRAGSPARTNER DER VERMITTELTEN LEISTUNG GELTEN AUSSCHLIESSLICH DIE MIT DIESEM GETROFFENEN VEREINBARUNGEN, INSBESONDERE – SOWEIT WIRKSAM VEREINBART – DESSEN REISE- ODER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. OHNE BESONDERE VEREINBARUNG ODER OHNE BESONDEREN HINWEIS GELTEN BEI BEFÖRDERUNGSLEISTUNGEN DIE AUF GESETZLICHER GRUNDLAGE VON DER ZUSTÄNDIGEN VERKEHRSBEHÖRDE ODER AUFGRUND INTERNATIONALER ÜBEREINKOMMEN ERLASSENEN BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN UND TARIFBESTIMMUNGEN.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1 Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch DESIGNREISEN kommt zwischen dem Kunden und DESIGNREISEN der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. 1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt DESIGNREISEN den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. 1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von DESIGNREISEN ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, 1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme Ihres Vermittlungsauftrags durch uns als Reisevermittler kommt zwischen Ihnen und uns der Vertrag über die Reisever- mittlung zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigen wir den Eingang des Auftrags unver- züglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Auftrags zur Reisevermittlung dar. 1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten von Ihnen und uns ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen ent- gegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäfts- bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. 1.3. Für Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter oder Leis- tungserbringer gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - so- weit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Verein- barung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehör- de oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarif- bestimmungen. 1.4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts- verkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertrags- abschluss: a) Ihnen wird der Ablauf der elektronischen Bu- chung in der entsprechenden Anwendung erläu- tert. b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesam- ten Buchungsformulars eine entsprechende Kor- rekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der elektronischen Bu- chung angebotenen Vertragssprachen sind an- gegeben. d) Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Mög- lichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflich- tig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung schließen Sie einen Vermittlungsvertrag mit uns über die Vermittlung einer Reiseleistung. f) Mit Ihrer Buchung fragen Sie bei uns verbind- lich eine bestimmte Leistung eines Anbieters an. Sie erhalten unmittelbar nach Ihrer Buchung eine elektronische Eingangsbestätigung Ihrer verbind- lichen Buchungsanfrage per E-Mail zugesandt. g) Die Übermittlung der B...

Related to Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften

  • Übergangs- und Schlussvorschriften 36 Anwendung weiterer Tarifverträge § 37

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

  • Leistungsvoraussetzungen Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn 1. die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen europäischen Staat festgestellt worden ist. Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte; 2. der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nachweist, dass - eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat, - eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in den letzten zwei Jahren die Vermögensauskunft über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder - ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahrenen mangels Masse abgelehnt wurde, und 3. an den Versicherer die Ansprüche gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten werden und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehändigt wird. Der Versicherungsnehmer hat an der Umschreibung des Titels auf den Versicherer mitzuwirken.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Leistungsvoraussetzung Für Inlays, Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierung wird nur ge- leistet, wenn und soweit der Versicherer vor Beginn der Behandlung aufgrund eines Heil- und Kostenplanes des Behandlers dies schriftlich zugesagt hat. Eine Zusage wird erteilt, wenn die vorgesehenen Be- handlungen der Art und dem Umfang nach medizinisch notwendig sind. Die Kosten des Heil- und Kostenplans gehören zu den erstattungsfähi- gen Behandlungskosten.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Unterschriften Ort, Datum Ort, Datum

  • Sicherheitsvorschriften Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen, b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten, c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.