UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS Musterklauseln

UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 28.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken.
UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 47.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zu ändern, zu übersetzen oder in anderer Weise zu bearbeiten. Dies gilt sinngemäß auch für die Softwaredokumentation. Reverse Engineering, Disassemblierung und Dekompilierung der Software sind, außer in den Fällen des § 69e Urhebergesetzes, unzulässig.
UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 28.1 ACS überlässt ausschließlich Software von Fremdherstellern. Der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht, es sei denn, dass dieser von Hersteller ausdrücklich mitgeliefert wird.
UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 48.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde das einfache und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Software zu eigenen, internen Zwecken. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, die Software zu ändern, zu übersetzen oder in anderer Weise zu bearbeiten. Dies gilt sinngemäß auch für die Softwaredokumentation. Reverse Engineering, Disassemblierung und Dekompilierung der Software sind, außer in den Fällen des § 69e Urhebergesetzes, unzulässig. 48.2 sector27 GmbH überlässt ausschließlich Software von Fremdherstellern. Der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten. 48.3 Softwaredokumentationen werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationen können auch nur in einer Fremdsprache, in elektronischer Form oder als Online-Hilfe

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.