Common use of Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG Clause in Contracts

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von nordischnet, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt zehn Euro beziehungsweise 20 % der vertraglich verein­ barten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinaus­ gehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätes­ tens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von nordischnet, sofern diese die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt zehn Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hi­ nausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

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Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von nordischnetteranet, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt zehn Euro beziehungsweise 20 % der vertraglich verein­ barten vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinaus­ gehenden hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätes­ tens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von nordischnetteranet, sofern diese die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt zehn Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hi­ nausgehenden hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

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Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochenunter- brochen, kann der Kunde von nordischnetder Gesellschaft, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt zehn Euro beziehungsweise 20 % der vertraglich verein­ barten vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem monatlichen Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinaus­ gehenden hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung Aktivie- rung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens spä- testens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätes­ tens spätestens innerhalb des folgenden ArbeitstagesArbeits- tages, kann der Endnutzer von nordischnetder Gesellschaft, sofern diese die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt zehn 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hi­ nausgehenden hinausgehenden Schadensersatz zu verlangenver- langen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen sol- chen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Partners zugrunde liegen. Abweichungen davon sind nicht mög- lich. Zahlungen jeglicher Art finden aber ausschließlich im Ver- hältnis zwischen Kunde und TNG statt. An den Partner hat der Kunde keine Zahlungen zu leisten.

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