No-show. 13.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
No-show. 13.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises hat er den vollen Reisepreis zu entrichtenbezahlen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale 100 zu entrichten: 100% des Reisepreises zu entrichten.Reisepreises
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter, Allgemeine Geschäftsbedingungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale 100 zu entrichten: 100% des Reisepreises zu entrichtenReisepreises.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
No-show. 13.114.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er die jeweilige Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises gemäß Pkt. 2 zu entrichtenbezahlen.
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Samples: Reisebedingungen, General Terms and Conditions
No-show. 13.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er oben genannte Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale 100 von 100% des Reisepreises zu entrichten.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
No-show. 13.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise Ab- reise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt man- gelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestelltklar- gestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises hat er folgende Entschädigungs- pauschale zu entrichten: 100 Prozent des Reisepreises.
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Samples: Spezielle Reise Und Geschäftsbedingungen Für Bergwelten Veranstaltungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises zu entrichten: 100 %.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale 100 zu entrichten: wenn der Reisende am geplanten Reisedatum nicht erscheint und somit auf alle vereinbarten Reiseleistungen verzichtet, werden 100% des Reisepreises zu entrichtenals Entschädigungspauschale einbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale zu entrichten: 100 % des Reisepreises zu entrichten.vom Gesamtpreis
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises zu entrichten.: 100%
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
No-show. 13.1. 14.1 No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er die jeweilige Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises gemäß Pkt. 2 zu entrichtenbezahlen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale zu entrichten: 100 % des Reisepreises zu entrichtenReisepreises.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale zu entrichten: 100 % des Reisepreises zu entrichten.bei Flug- und Fernreisen, 85 % bei Bus- und Bahnreisen
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No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises hat er Entschädigungen/Rücktrittsgebühren (vgl. 15.3.1 bzw. 15.3.2. bzw. 15.3.3) zu entrichten.
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Samples: Reise Und Geschäftsbedingungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises zu entrichten.: 100% der Reiseleistungen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
No-show. 13.117.1. No-–show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale 100 zu entrichten: 85% des Reisepreises zu entrichten.Reisepreises
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Samples: Geschäftsbedingungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises hat dieser die Entschädigungskosten laut Pkt. 15.3 zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er die jeweilige Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises gemäß Anhang Stornokonditionen zu entrichtenbezahlen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale 100 zu entrichten: 100% des Reisepreises zu entrichten.Reisepreises.100% des Reisepreises
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No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters weiteres klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er folgende Entschädigungspauschale 100 % des Reisepreises zu entrichten.: Flusskreuzfahrten 100% Gruppenreisen 85%
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Samples: Reiseveranstaltungsbedingungen
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er eine Entschädigungspauschale 100 in Höhe von 85% des Reisepreises zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
No-show. 13.116.1. No-show liegt vor, wenn der Reisende Rei- sende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibende Reiseleistung verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind als hat er eine Entschädigungspauschale von 100 % des Reisepreises zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter