Normale Laufzeit. Der vorliegende VERTRAG tritt nach Unterzeichnung durch sämtliche Parteien in Kraft und behält seine Gültigkeit bis zum (durch den NSV und den ORGANISATOR zu vereinbarendes Datum). Der ORGANISATOR und der NSV bleiben über das Enddatum hinaus für die Erfüllung ihrer Pflichten gemäss dem vorliegenden VERTRAG in vollem Umfang haftbar.
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Normale Laufzeit. Der vorliegende VERTRAG tritt nach Unterzeichnung durch sämtliche Parteien in Kraft und behält seine Gültigkeit bis zum (durch den NSV und den ORGANISATOR zu vereinbarendes Datum). Der ORGANISATOR und der NSV bleiben über das Enddatum hinaus für die Erfüllung ihrer Pflichten gemäss dem vorliegenden VERTRAG in vollem vol- lem Umfang haftbar.
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