Common use of Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen Clause in Contracts

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt. 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Tele- fon (Mail Order/Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internet- zahlungen innerhalb des EWR ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinsele- ment/Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- ber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- was, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte Authentifizierung bei Mastercard/Visa Card-Zahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Kreditkartenantrag

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder entwe- der an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.Akzeptanzstellen 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber Karteninha- ber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Tele- fon Telefon (Mail Order/Telephone Order) ausnahmsweise darauf dar- auf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben ange- geben werden. Sofern für Internet- zahlungen Internetzahlungen innerhalb des EWR ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber Karten- inhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinsele- mentSeinselement/InhärenzIn- härenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- ber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- wasetwas, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise bei- spielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren Bezahl- verfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen Sonder- bedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte gesicherte Authentifizierung bei Mastercard/Visa Card-Zahlungen Kartenzahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum KartenantragKarten- antrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung Kundenauthentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei- spielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle Akzeptanz- stelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den werden oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger vertrauenswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung Kunden- authentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen Akzeptanzstellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder entwe­ der an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.Akzeptanzstellen 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber Karteninha­ ber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Tele- fon Telefon (Mail Order/Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichtenverzich­ ten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben ange­ geben werden. Sofern für Internet- zahlungen Internetzahlungen innerhalb des EWR ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber Karten­ inhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinsele- ment/Seinselement/ Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- Karteninha­ ber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- wasetwas, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren Bezahl­ verfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen Sonder- bedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte gesicherte Authentifizierung bei Mastercard/Visa Card-Zahlungen Card­Zahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum KartenantragKarten­ antrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung Kundenauthentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei­ spielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle Akzeptanz­ stelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den werden oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger vertrauenswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung Kunden­ authentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen Akzeptanzstellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen einzufüh- ren oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal Ter- minal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose kon- taktlose Bezahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben einzuge- ben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal kann anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe des App-Kennworts bzw. des Fingerabdrucks (sofern vom Smartphone unterstützt) von der Entsperrfunktion gefordertApp gefor- dert werden. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet gekenn- zeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion des App-Kennworts, ohne Fingerabdruck und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt. 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle Akzeptanz- stelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte Bestell- karte bzw. per Tele- fon Telefon (Mail Order/Telephone OrderOr- der) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine KartennummerKarten- nummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite Karten- rückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angebenange- ben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Visa/Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende Laufzeit- ende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte ge- nannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internet- zahlungen innerhalb des EWR Internetzahlungen ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung Nut- zung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinsele- ment/Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- ber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- was, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren Be- zahlverfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte Authentifizierung gesicherte Authentifizie- rung bei MastercardVisa/Visa Card-Zahlungen Mastercard Kartenzahlungen im InternetInter- net“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.Akzeptanzstellen 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Tele- fon (Mail Order/Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internet- zahlungen innerhalb des EWR ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinsele- ment/Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- ber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- was, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte Authentifizierung bei Mastercard/Visa Card-Zahlungen Kartenzahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 3.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag Bargeld- betrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer elektro- nischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch alter- nativ die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits Kleinstbe- tragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt. 4.2 3.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Tele- fon Telefon (Mail Order/Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 3.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Mastercard/Mastercard oder Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende Laufzeit- ende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internet- zahlungen Internetzahlungen innerhalb des EWR ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (WissenselementWissens- element, Besitzelement, Seinsele- mentSeinselement/Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- ber Karteninhaber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- wasetwas, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung Ge- sichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren für Internetzahlungen Internet- zahlungen werden mit dem Karteninhaber der Firma in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte gesicherte Authentifizierung bei Mastercard/Master- card oder Visa Card-Zahlungen Kartenzahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung Kundenauthentifi- zierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelthan- delt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse Transaktionsanalyse als risikoarm risiko- arm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden wiederkeh- renden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den abge- sehen werden oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell indi- viduell auf eine Liste vertrau- enswürdiger vertrauenswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werdenwer- den.

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Samples: Einsatzbedingungen Der Mastercard® Und Visa Firmenkreditkarte

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.Akzeptanzstellen 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle Akzeptanz- stelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte Bestell- karte bzw. per Tele- fon Telefon (Mail Order/Telephone OrderOr- der) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine KartennummerKarten- nummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite Karten- rückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angebenange- ben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Visa/Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende Laufzeit- ende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte ge- nannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internet- zahlungen innerhalb des EWR Internetzahlungen ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung Nut- zung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinsele- ment/Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- ber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- was, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren Be- zahlverfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte Authentifizierung gesicherte Authentifizie- rung bei MastercardVisa/Visa Card-Zahlungen Mastercard Kartenzahlungen im InternetInter- net“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.Akzep- tanzstellen 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Tele- fon Te- lefon (Mail Order/Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Visa/Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internet- zahlungen innerhalb des EWR Inter- netzahlungen ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle Akzeptanz- stelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinsele- ment/Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- ber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- was, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte gesicherte Authentifizierung bei MastercardVisa/Visa Card-Zahlungen Mastercard Kartenzahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werden.

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Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige voll- ständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal kann anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe des App-Kennworts bzw. des Fingerabdrucks (sofern vom Smartphone unterstützt) von der Entsperrfunktion gefordertApp gefordert werden. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion des App-Kennworts, ohne Fingerabdruck und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt. 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Tele- fon Telefon (Mail Order/Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen stattdes- sen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke Karten- marke (Visa/Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internet- zahlungen innerhalb des EWR Internetzahlungen ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle Akzep- tanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinsele- ment/Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- ber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- was, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte gesicherte Authentifizierung bei MastercardVisa/Visa Card-Zahlungen Mastercard Kartenzahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet gekennzeich- net ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten Kartenda- ten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt. 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Tele- fon (Mail Order/Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internet- zahlungen innerhalb des EWR ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinsele- ment/Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- ber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- was, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte Authentifizierung bei Mastercard/Visa Card-Zahlungen Kartenzahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen digita- len Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits Kleinstbetrags- limits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt. 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Tele- fon Telefon (Mail Order/Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen unterzeich- nen und stattdessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige KartenprüfzifferKar- tenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internet- zahlungen Internetzahlungen innerhalb des EWR ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (WissenselementWissens- element, Besitzelement, Seinsele- mentSeinselement/Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwas, das nur der Karteninha- ber Karteninhaber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- wasetwas, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren für Internetzahlungen Internet- zahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte Authentifizierung gesicherte Authentifi- zierung bei Mastercard/Visa Card-Zahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung Kundenauthentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den werden oder wenn der Karteninhaber Karten- inhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger vertrauenswür- diger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung Kunden- authentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen Akzeptanzstellen außerhalb des EWR optional opti- onal vom Herausgeber gefordert werden.

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Samples: Kartenvertragsbedingungen

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder entwe- der an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.Akzeptanzstellen 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber Karteninha- ber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Tele- fon Telefon (Mail Order/Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichtenverzich- ten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben.. 0125123017 BBBank 10.18 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Visa/Mastercard/Visa), die Kartennummer, das Laufzeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer00108 010 II 7.18 Seite 3 wurden, aber niemals • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die PIN angegeben werdenKarte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Sofern für Internet- zahlungen innerhalb des EWR ein Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung von Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten wird der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch Karteninhaber über den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinsele- ment/Inhärenz) freigegeben werden: Wissenselemente (etwasGeldautomaten, das nur der Karteninha- ber weiß, wie die PIN, ein Kennwort Kartenzahlungs- terminal oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitz- elemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (et- was, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die ge- sicherte Authentifizierung bei Mastercard/Visa Card-Zahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kundenau- thentifizierung bei vom Karteninhaber veranlassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transaktionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen wer- den oder wenn der Karteninhaber durch die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrau- enswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzeptanz- stellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werdenunterrichtet.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten