Common use of Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen Clause in Contracts

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.

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Samples: www.sparda-bank-hamburg.de, www.die-vrbank.de, www.psd-berlin-brandenburg.de

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 3.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag Bargeld- betrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer elektro- nischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch alter- nativ die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits Kleinstbe- tragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.

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Samples: www.gls-laden.de

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige voll- ständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal kann anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe des App-Kennworts bzw. des Fingerabdrucks (sofern vom Smartphone unterstützt) von der Entsperrfunktion gefordertApp gefordert werden. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion des App-Kennworts, ohne Fingerabdruck und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.

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Samples: www.vbu-volksbank.de

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen einzufüh- ren oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal Ter- minal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose kon- taktlose Bezahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben einzuge- ben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal kann anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe des App-Kennworts bzw. des Fingerabdrucks (sofern vom Smartphone unterstützt) von der Entsperrfunktion gefordertApp gefor- dert werden. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet gekenn- zeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion des App-Kennworts, ohne Fingerabdruck und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.

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Samples: www.volksbank-jever.de

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet gekennzeich- net ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten Kartenda- ten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.

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Samples: www.vrbsaale-unstrut.de

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen digita- len Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits Kleinstbetrags- limits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.

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Samples: kontoeroeffnung.gls.de