Common use of Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs Clause in Contracts

Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 3.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Zypern, gestattet. Zusätzlich ist die Benutzung des Fahrzeugs in Albanien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Xxxxxx und der Schweiz gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.

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Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 3.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Zypern, gestattet. Zusätzlich ist die Benutzung des Fahrzeugs in Albanien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Xxxxxx und der Schweiz gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung Kraftfahrver- sicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.

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Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 3.1. 3.1 Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich ausschliesslich innerhalb der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Zypern, gestattet. Zusätzlich ist die Benutzung des Fahrzeugs in Albanien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Xxxxxx und der Schweiz gestattet. Außerhalb Ausserhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.

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Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 3.16.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist Das Fahrzeug darf ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Zypern, gestattetbenutzt werden. Zusätzlich ist die Benutzung des Fahrzeugs darf es in Albanien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Xxxxxx und der Schweiz gestattetbenutzt werden. Außerhalb Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein VersicherungsschutzVersicherungsschutz besteht. Will Möchte der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist bedarf er hierzu eine schriftliche vorherige vorher einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters erforderlichVermieters.

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Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 3.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Zypern, gestattet. Zusätzlich ist die Benutzung des Benutzungdes Fahrzeugs in Albanien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Xxxxxx und der Schweiz gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.

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