Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters Musterklauseln

Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht wurden, wie bspw. Reisegepäck, Kameras oder Fahrräder. Bei Verkehrsunfällen ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter alle zur Durchsetzung seiner eigenen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber Unfallgegnern erforderlichen Daten in Textform mitzuteilen, dies gilt auch für entsprechende Ansprüche seiner Beifahrer und Mitreisenden.
Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.
Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. Im Falle eines Verkehrsunfalls, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Gebrauchstüchtigkeit des Fahrzeuges nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Endet der Vertrag dadurch bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden vertraglichen Ansprüche, insbesondere Schadensersatz einschließlich Ersatz von Mangelfolgeschäden verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt Seitens des Vermieters nicht, wenn der Mieter den Verkehrsunfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei Unfällen (auch ohne Fremdeinwirkung), Brand, Wildschäden und sonstige Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdeinwirkung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeug und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen schriftlich festzuhalten. Bei allen anderen Verkehrsunfällen haftet der Mieter für alle unfallbedingten Schäden des Vermieters, insbesondere Reparaturkosten oder der Kosten einer Ersatzbeschaffung und Nutzungsausfall. Die Haftung des Mieters bei den Reparaturkosten ist jedoch der Höhe nach beschränkt auf den Betrag der Selbstbeteiligung des Vermieters gemäß dem für das Fahrzeug festgelegten Höhe im Mietvertrag. Führt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (z.B. Unfallflucht) oder das Verhalten des Mieters welches für den Verkehrsunfall ursächlich war, oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, das sicher die für das Fahrzeug bestehende Kasko-Versicherung auf einen Haftungsausschluss im Versicherungsvertrag gegenüber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter unbeschränkt für alle Vermögensschäden des Vermieters. Eine Haftungsbeschränkung des Mieters in Höhe der Selbstbeteiligung tritt in diesem Fall nicht ein. Sollte das Fahrzeug nach einem durch den Mieter verschuldeten oder teilverschuldeten Unfall oder technischen Defekt nicht mehr vom Mieter an den vereinbarten Rückgabeort gebracht werden können, so haftet der Mieter mit € 2,- pro KM für den Transport vom Rückgabeort zum Standpunkt und wieder retour.
Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1 Der Mieter setzt sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung um diesen zu informieren
Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Bei Unfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand und allen Elementarschäden (z.B. Xxxxx, Xxxxx) hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfall- bzw. Schadensbericht mit Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten.
Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht wurden (z.B. Reisegepäck, technische Geräte, Fahrräder).
Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Ge- brauchstauglichkeit des Wohnmobils nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Ver- trag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.
Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters zählen insbesondere auch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.

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