Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen Musterklauseln

Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 11.1. Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 3.1 Soweit dem Kunden von Kapsch Softwareprodukte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Serviceleistung ermöglicht wird, steht dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form innerhalb des Unternehmens des Kunden in Österreich zu benutzen (Lizenzprogramme).
Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 11.1 Sämtliche (Immaterialgüter-)Rechte an den Services stehen KBC zu und es wird dem Kunden kein, nicht im jeweiligen Angebot oder in einer Zusatzvereinbarung, explizit angeführtes weitergehendes (Nutzungs-)Recht am bzw. iZm dem jeweiligen Service eingeräumt.
Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 10.1 Soweit dem Auftraggeber von UNIT-IT Softwareprodukte überlassen werden oder dem Auftraggeber die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Auftraggeber das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 3.1 Soweit dem Kunden von KBC Softwareprodukte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Serviceleistung ermöglicht wird, steht dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form innerhalb des Unternehmens des Kunden in Österreich zu benutzen (Lizenzprogramme). Insoweit diese Bedingungen nichts Gegenteiliges regeln, gelten jedenfalls die Softwarebedingungen der KBC in ihrer jeweils geltenden Form.
Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 1. Soweit dem Auftraggeber von Supanz Softwareprodukte überlassen werden oder dem Auf- traggeber die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, wird dem Auftraggeber die nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizen- zierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Werknutzungsbewilligung erteilt, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 9.1 Soweit dem Kunden von docu tools Produkte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Produkten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, jederzeit einseitig durch docu tools entziehbare beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 13.1. Soweit dem Kunden von RDI Softwareprodukte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. Bei Verstößen wird der Kunde RDI schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.
Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. 11.1. Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. 11.2. Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf "Stand-Alone-PCs" ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.
Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen. Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. Erbringt mtms auf Auftrag oder Wunsch des Kunden sowohl entgeltliche als auch nicht entgeltliche Softwareentwicklungsleistungen (z.B. Applikationen werden für den AG angepasst, erweitert oder eigene Module entwickelt, Landingpages bereitgestellt oder auch kundenspezifische Interfaces, so steht dem AG ebenfalls nur das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. Alle anderen Rechte an der Software (Source Code), Designs oder eventuellen Verfahren verbleiben bei mtms, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.Für dem AG vom AN überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.Die Rechte des AG nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.Alle dem AG vom AN überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.Der AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass er bei Verwendung von Lichtbildern, Texten, Videos oder anderen rechtlich geschützten Informationen oder Medien, über die dazu notwendigen Rechte verfügt. Sollte mtms diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN schad- und klaglos halten.