Nutzungsrechte des Anwenders Musterklauseln

Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1. a) Dem Anwender wird durch diese Ver- einbarung das Recht eingeräumt, be- stimmten natürlichen Personen Nut- zungsrechte an der Software bis zu der in der Vereinbarung vorgesehe- nen Anzahl von Named Usern zuzu- weisen und die Software für den An- wender durch die Benutzer nutzen zu lassen. Ein Named User bezeichnet eine natürliche Person die vom End- kunden auf unbeschränkte Zeit als Nutzer eines Produktes bestimmt wird und die mittels verschiedenen Endge- räte auf eine Software zugreift bzw. diese verwendet. Die Zuweisung von Named Usern erfolgt nach Bestim- mung durch Sage:
Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1 Der Anwender erwirbt eine Einzellizenz, er ist berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal-Computer zu installieren. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz der Software auf einem Netzwerk-Server ist nicht erlaubt. Bei einer Einzellizenz bezieht sich das Nutzungsrecht nach diesen Lizenzbedingungen nur auf einen Standort.
Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1 BS gestattet dem Anwender, die von ihm gemietete Lösung zeitlich beschränkt, d. h. während der Vertragslaufzeit bestimmungsge- mäß entsprechend der Leistungsbeschreibung im Datenblatt in dem dort beschriebenen Um- fang zu nutzen. Diese Nutzungsrechtseinräu- mung bezieht sich auch auf Software-Bestand- teile, die im Rahmen von Upgrades, Updates und Hotfixes während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist die Aktivierung der Lö- sung durch den Anwender mittels der von BS nach Annahme der Bestellung des Anwenders durch BS an den Anwender übermittelten Ak- tivierungs-E-Mail und des damit verbundenen Aktivierungsprozesses. Eine über den verein- barten Umfang hinausgehende Nutzung der Lösung ist unzulässig.
Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1 Sage gestattet dem Anwender, die von ihm erworbene Lösung zeitlich beschränkt, d. h. während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß entsprechend der Leistungsbeschreibung mit der erworbenen Anzahl gleichzeitiger Nutzer/Clients zu nutzen, Näheres regelt Teil B.. Voraussetzung für die Nutzung ist die Aktivierung der Lösung durch Sage nach Annahme der Bestellung des Anwenders durch Sage. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Lösung ist unzulässig.
Nutzungsrechte des Anwenders. 2.1 Der Kunde erhält das nicht ausschließli- che, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht auf die Software mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels ei- nes Browsers und/oder einer Applikation (App) verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte an der Softwareapplikation erhält der Kunde nicht.
Nutzungsrechte des Anwenders. 4.1 Sage gestattet dem Anwender, die von ihm erworbene Sage Office Online zeitlich beschränkt während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß entsprechend der Produktbeschreibung und Benutzer- dokumentation zu nutzen. Die Nutzungsberechtigung ist auf die erworbenen Module, die hierfür jeweils konkret erworbene Anzahl gleichzeitiger Nutzer (User) und auf die vom Anwender bei Sage für das konkrete Modul als Named User registrierten Personen beschränkt. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der sage Office Online ist unzulässig. Voraussetzung für die Nutzung ist die Aktivierung der sage Office Online durch Sage. Die Nutzung der Leistungen kann nur unter Verwendung einer dem Anwender zugewiesenen persönlichen ID und eines Passworts erfolgen. Da es sich um eine Named-User-Lösung handelt, muss jeder User vor dem ersten Zugriff namentlich bei Sage registriert werden. Änderungen von Named Usern führt Xxxx auf Anweisung des Anwenders aus. Einzelheiten ergeben sich aus der Produktbeschreibung und der Benutzerdokumentation. Der Austausch eines jeden Named Users ist nur dreimal pro Monat zulässig, insbesondere aufgrund eines Mitarbeiterwechsels. Wird ein Named User öfter gewechselt, so gilt dies als Bestellung eines neuen Named Users.
Nutzungsrechte des Anwenders. 4.1 4.1 Sage gestattet dem Anwender, die von ihm erworbene Sage Office Line 24 zeitlich beschränkt während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß entsprechend der Produktbeschreibung und Benutzer-dokumentation zu nutzen. Die Nutzungsberechtigung ist auf die erworbenen Module, die erworbene Anzahl gleichzeitiger Nutzer (User) und auf die vom Anwender bei Sage als Named User registrierten Personen beschränkt. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Sage Office Line 24 ist unzulässig. Voraussetzung für die Nutzung ist die Aktivierung der Sage Office Line 24 durch Sage. Die Nutzung der Leistungen kann nur unter Verwendung einer dem Anwender zugewiesenen persönlichen ID und eines Passworts erfolgen. Da es sich um eine Named-User-Lösung handelt, muss jeder User vor dem ersten Zugriff namentlich bei Sage registriert werden. Änderungen von Named Usern führt Xxxx auf Anweisung des Anwenders aus. Einzelheiten ergeben sich aus der Produktbeschreibung und der Benutzerdokumentation. Der Austausch eines jeden Named Users ist nur einmal pro Monat zulässig, insbesondere aufgrund eines Mitarbeiterwechsels. Wird ein Named User öfter gewechselt, so gilt dies als Bestellung eines neuen Named Users.
Nutzungsrechte des Anwenders 

Related to Nutzungsrechte des Anwenders

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und