Nutzungsrechte an der Software Musterklauseln

Nutzungsrechte an der Software. 1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
Nutzungsrechte an der Software. 4.1 Die Produkte der GBTEC AG sind urheberrechtlich geschützt. Die GBTEC AG räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und zeitlich auf die vereinbarte Dauer beschränkte Recht ein, die von ihr zur Verfügung gestellte Benutzeroberfläche des Services zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden, auszuführen und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie den Service für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Ein darüber hinaus gehendes Recht wird dem Kunden nicht eingeräumt.
Nutzungsrechte an der Software. 4.1. Der Dienstanbieter (oder sein Lizenzgeber) behält sich alle Rechte an der Software vor, die nicht ausdrücklich durch diese Nutzungsbedingungen gewährt werden.
Nutzungsrechte an der Software. 3.1 teech räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software nur zeitlich befristet während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
Nutzungsrechte an der Software. Avaya räumt dem Kunden, in Bezug auf die gemäß einer Bestellung zur Verfügung gestellte Software, ein Nutzungsrecht (Lizenz) gemäß Abschnitt 3 ein. Das Eigentum an der Software verbleibt bei Avaya und seinen Lizenzgebern. Ungeachtet dessen ist der Kunde berechtigt, ihm gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Kopien der gelieferten Software für die Dauer der Lizenz zu behalten.
Nutzungsrechte an der Software. (1) Das Recht zur Nutzung der Software unterliegt einer zwischen Cortrium und dem Endnutzer geschlossenen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung sensibler Daten, wie der Patienten-ID und der aufgezeichneten EKG-Daten, gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO).
Nutzungsrechte an der Software. 1.2.1. Der Käufer erhält das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen. Dieses Recht ist auf die Nutzung auf der im Vertrag definierten Hardware oder virtuellen Systemumgebung beschränkt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, darf der Käufer die Software ausschließlich für sein Unternehmen und für die dort anfallenden Geschäftsfälle nutzen. Weiters ist das Nutzungsrecht auf die im Vertrag angegebene Anzahl von Programmnutzern oder Transaktionen beschränkt.
Nutzungsrechte an der Software. 10.1 Die I-CON räumt dem Kunden an allen Korrekturen Nutzungsrechte in dem Umfang ein, wie sie an dem Programm, mit dem sie bestimmungsgemäß genutzt werden oder das sie ersetzen sollen, bestehen.
Nutzungsrechte an der Software. 12.1 Alle Rechte an der Software, insbesondere das Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und - durchführung einschließlich Gewährleistung, Anpassung und Pflege überlassenen Programmen, Unterlagen und Informationen stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich redtoo zu, auch soweit diese Gegenstände durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an diesen Gegenständen nur die in Nr. 11 genannten, nicht ausschließlichen Befugnisse.
Nutzungsrechte an der Software. 12.1 Sofern der Kunde acadon Software bestellt, räumt acadon dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die acadon Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses (bei SaaS-Dienstleistungen) bzw. dauerhaft (beim Kauf) bestimmungsgemäß zu nutzen. Die acadon Software darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der acadon Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem konkreten Inhalt des jeweiligen Angebots.