Nutzungsrechte an der Software. 4.1 Die Produkte der GBTEC AG sind urheberrechtlich geschützt. Die GBTEC AG räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und zeitlich auf die vereinbarte Dauer beschränkte Recht ein, die von ihr zur Verfügung gestellte Benutzeroberfläche des Services zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden, auszuführen und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie den Service für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Ein darüber hinaus gehendes Recht wird dem Kunden nicht eingeräumt.
4.2 Der Kunde ist berechtigt, den Service selbst oder durch seine Angestellten zu nutzen, sofern diese durch ihn als berechtigte Nutzer unter Angabe der jeweils zugehörigen E-Mail-Adressen registriert sind. Es gilt die Nutzer-Definition gem. Ziffer 2.4. Die berechtigten Nutzer sind der GBTEC AG namentlich eindeutig im Rahmen der Registrierung und/oder über die entsprechende Funktion innerhalb der Software zu benennen. Es können im Laufe des Vertragsverhältnisses neue Nutzer zugeschaltet, deaktiviert oder ausgetauscht werden (Ziffer 10.1 ist zu beachten). Lizenznehmer gegenüber der GBTEC AG ist ausschließlich der Kunde. Der Funktionsumfang des Service kann je nach buchbaren Möglichkeiten innerhalb der CLOUD-Lösung bei Bedarf sehr kurzfristig erweitert bzw. reduziert werden (Ziffer 10.1 ist zu beachten).
4.3 Der Kunde ist nicht befugt, den Service über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, die nicht als berechtigte Nutzer registriert sind.
4.4 Es ist dem Kunden nicht gestattet, den Service oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern.
4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an dem Service vorzunehmen. Insbesondere ist er nicht berechtigt, deren Funktionalität im Wege des sog. Reverse Engineering zu untersuchen oder zu dekompilieren, sie in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden. Dies gilt nicht für Änderungen, die zur Beseitigung von Fehlern erforderlich sind, wenn die GBTEC AG mit der Beseitigung des Fehlers in Verzug ist, die Beseitigung des Fehlers verweigert oder wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht durchführen kann.
4.6 Sofern die GBTEC AG während der Laufzeit neue Vers...
Nutzungsrechte an der Software. CIP räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS- Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.
Nutzungsrechte an der Software. 6.1 Der Anbieter räumt dem Anwender zu dem sich aus dem Vertrag ergebenden Zweck und in dem sich aus dem Vertrag ergebenden Umfang ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags befristetes, räumlich auf Deutschland beschränktes, nicht auf Dritte übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software in ausführbarer Form („Objektcode“) zu eigenen Zwecken oder Zwecken der mit dem Anwender ggf. i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ein. Dies beinhaltet das Recht zur Vervielfältigung der Software zum Zweck der Inbetriebnahme.
6.2 Andere als sich aus Ziff. 6.1 ergebenden Rechte an der Software werden nicht begründet. Der Anwender ist insbesondere nicht zur Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Software sowie zu deren Bereitstellung im Wege der Vermietung (z.B. Application Service Providing, Software as a Service) berechtigt. Ein Anspruch auf Überlassung der Software im Quelltext („Source Code“) oder dessen Hinterlegung besteht nicht.
6.3 Sofern der Anbieter unter dem Vertrag neue Versionen der Software („Aktualisierungen”) zur Verfügung stellt, stehen dem Anwender die Nutzungsrechte mit deren Installation auch an den Aktualisierungen zu. Die Nutzungsrechte an der vorausgegangenen Version erlöschen mit Installation der Aktualisierung. Etwaige Sicherungskopien vorausgegangener Versionen sind unverzüglich zu vernichten oder zu löschen, sofern diese nicht ausnahmsweise zur erneuten Installation der Software benötigt werden.
6.4 An der in der Software enthaltenen Open Source Software („OSS”) räumt der Anbieter dem Anwender abweichend nur diejenigen Nutzungsrechte ein, die nach den für die jeweilige OSS geltenden Lizenzbedingungen auf den Anwender übertragen werden können. Die in der Software enthaltene OSS ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
6.5 Sind dem Anbieter zustehende Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder von dem Anbieter lizenzierte Rechte Dritter erforderlich, damit der Anwender von den ihm eingeräumten Nutzungsrechten an der Software vertragsgemäß Gebrauch machen kann, gewährt der Anbieter dem Anwender an dem jeweiligen Gegenstand der vorbestehenden Rechte ein einfaches, nicht ausschließliches, unwiderrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Zweck der Inanspruchnahme der dem Anwender an der Software zustehenden Nutzungsrechte. Der Anbieter gewährleistet, dass er sich die hierfür notwendigen Rechte von Dritt...
Nutzungsrechte an der Software. 4.1. Der Dienstanbieter (oder sein Lizenzgeber) behält sich alle Rechte an der Software vor, die nicht ausdrücklich durch diese Nutzungsbedingungen gewährt werden.
4.2. Der Dienstanbieter räumt dem Kunden während der Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software für seine eigenen internen Geschäftszwecke gemäß dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
4.3. Der Dienstanbieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen neue und aktualisierte Versionen der Software („Updates“) herzustellen. Der Dienstanbieter bietet dem Kunden die Software stets in der aktuellen Version an. Soweit der Dienstanbieter dem Kunden im Einzelfall Updates der Software überlässt, gelten die unter diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates.
4.4. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, ergibt sich der jeweilige Umfang der Nutzung aus dem gewählten Lizenzpaket. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, darf der Kunde die Software nicht an Dritte vertreiben, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen.
4.5. Lizenzen: Die Software wird in verschiedenen Lizenzpaketen angeboten. Der Umfang des jeweiligen Lizenzpakets ergibt sich aus dem Angebot, oder aus der zum Zeitpunkt der Annahme durch den Dienstanbieter auf xxx.xxxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Übersicht zu den Lizenzpaketen. Im Fall von Widersprüchen geht das Angebot vor.
Nutzungsrechte an der Software. 3.1 teech räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software nur zeitlich befristet während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
3.2 Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
3.3 Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von teech, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oder Ähnlichem) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Ausgeschlossen sind Verträge mit der teech Education GmbH, die ein solches Vorgehen gestatten.
Nutzungsrechte an der Software. 3.1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software bexio während der Dauer des Vertrages im Rahmen des jeweiligen Leistungsumfangs bestimmungsgemäss zu nutzen.
3.2. Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder vom Provider schriftlich genehmigt wurde. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten, etc.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).
3.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software unberechtigten Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder vom Provider schriftlich genehmigt wurde.
3.4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unrechtmässige Nutzung der Software durch Dritte wirksam verhindert wird.
Nutzungsrechte an der Software. Avaya räumt dem Kunden, in Bezug auf die gemäß einer Bestellung zur Verfügung gestellte Software, ein Nutzungsrecht (Lizenz) gemäß Abschnitt 3 ein. Das Eigentum an der Software verbleibt bei Avaya und seinen Lizenzgebern. Ungeachtet dessen ist der Kunde berechtigt, ihm gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Kopien der gelieferten Software für die Dauer der Lizenz zu behalten.
Nutzungsrechte an der Software. 2.1 Für die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Software.
2.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an der gelieferten Software ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden mangels anderer Vereinbarungen zum Einsatz der Software auf einem einzelnen PC oder einem einzelnen Gerät (Einzelplatzlizenz).
Nutzungsrechte an der Software. 6.3.1 Die Software wird zeitlich befristet überlassen, nicht veräußert. Der Provider räumt dem Kunden das auf die Dauer des Vertrages zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste im Rahmen des Geschäftsbetriebs zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen.
6.3.2 „Nutzen“ im Sinne dieses Vertrags ist jedes vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen in den Arbeitsspeicher oder Speichern der Anwendungssoftware zum Zweck ihrer Ausführung. Zur Nutzung gehören auch die Ausführungen der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen Programme. Hierzu zählt nicht die (vorübergehende) Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
6.3.3 Nicht umfasst ist das Recht, die Software zu ändern, zu bearbeiten, umzugestalten, zu ergänzen, zu erweitern, zu zerlegen und neu zusammenzusetzen, zu dekompilieren und/oder dies durch Dritte machen zu lassen und diese dann zu nutzen; eine Änderung der Anwendungssoftware sowie Fehlkorrekturen sind nicht zulässig. Es ist untersagt, die Software einem Reverse- Engineering zu unterziehen.
6.3.4 Der Kunde darf die Software an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch weitervermieten und verleasen.
6.3.5 Der Kunde ist in Ausnahme zu Ziff. 6.3.1 befugt, die Software auch Backend-Nutzern (vgl. Ziff. 2.3) zugänglich zu machen.
6.3.6 Jeder ECHO Code ist jeweils nur einmal für ein spezifisches Produkt nutzbar. Nutzungen für andere Produkte, sonstige Dritte oder Mehrfachnutzungen sind nicht erlaubt.
Nutzungsrechte an der Software. 12.1 Sofern der Kunde acadon Software bestellt, räumt acadon dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die acadon Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses (bei SaaS-Dienstleistungen) bzw. dauerhaft (beim Kauf) bestimmungsgemäß zu nutzen. Die acadon Software darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der acadon Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem konkreten Inhalt des jeweiligen Angebots.
12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die erworbene Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, zB im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“.
12.3 acadon erwirbt für den Kunden in dessen Namen die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software erforderlichen Nutzungsrechte an der jeweiligen Drittanbieter-Software, und zwar unter den jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters.