Common use of Nutzungsrechte des Kunden Clause in Contracts

Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software) 9.1 RPG räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Lieferungen vertragsgemäß zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristet. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben (insbesondere im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung). Ferner ist der Kunde nicht befugt, die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigen, es sei denn dies ist für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie erforderlich. 9.2 Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragen. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG an Dritte vermieten oder verleihen. Überträgt der Kunde das Nutzungsrecht an Dritte, ist er verpflichtet, dem Dritten die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen und Beschränkungen aufzuerlegen. 9.3 Die Lieferungen können Teile enthalten, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. 9.4 RPG überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG dem Kunden auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellen. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ist der Kunde nicht befugt, Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickeln.

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Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software)4.1. Die Ausstattung, den Titel, den Preis und alle sonstigen Merkmale des zu veröffentlichenden Leistungsergebnisses und dessen Vertriebs und der Werbung bestimmt allein der Kunde in eigener Verantwortung. 9.1 RPG räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Lieferungen vertragsgemäß zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristet4.2. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben (insbesondere erhält - vorbehaltlich seiner Rechte am Originaltext - im Wege Rahmen des Vertragszwecks alle Rechte zur umfassenden, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, Nutzung und Verwertung (selbst und/oder durch Dritte) der öffentlichen Zugänglichmachungurheberrechtlich geschützten Werke (Übersetzungen u.a.), welche die TERRITORY in Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden schafft. Ferner ist Das umfasst das Recht zu Änderungen, Ergänzungen, Kürzungen, Zusammenfassungen sowie zur Aktualisierung und sonstigen Bearbeitung, und zwar ganz oder in kleinen oder größeren Teilen auch in anderen Werken des Kunden. Das Werk und dessen Teile können in der Werbung des Kunden genutzt werden. Alle Nutzungsrechte an unseren Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte nach der vertraglichen Vereinbarung an den Kunden übertragen worden sein, der Kunde aber mit Leistungspflichten nach diesem Vertrag in Verzug geraten, fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an uns zurück. 4.3. Der Kunde kann die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung der TERRITORY bedarf. 4.4. Sofern nicht befugtabweichend vereinbart, verzichtet die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigen, es sei denn dies TERRITORY auf eine Nennung als Urheber. Eine Druckfreigabe durch die TERRITORY hinsichtlich der erbrachten Leistungen ist für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie nicht erforderlich. 9.2 Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte 4.5. Die TERRITORY steht vorbehaltlich der Regelung in Ziffer VI. 1.3. dafür ein, dass durch ihre Tätigkeit die Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Sie steht außerdem dafür ein, dass sie sich von Personen, die an Dritte den Übersetzungen oder sonstigen Leistungen mitarbeiten, die Rechte gemäß dieser Ziffer VI. 4.2. und VI. 4.3. in gleichem Umfang einräumen lässt, sowie die Berechtigung, diese Rechte an den Kunden weiter zu übertragen. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG an Dritte vermieten oder verleihen. Überträgt der Kunde das Nutzungsrecht an Dritte, ist er verpflichtet, dem Dritten die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen und Beschränkungen aufzuerlegen. 9.3 4.6. Das gesamte zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages bestehende geistige Eigentum der jeweiligen Partei sowie Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen des zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehenden geistigen Eigentums bleiben im Eigentum der jeweiligen Partei. Die Lieferungen können Teile enthaltenTERRITORY bleibt in jedem Fall berechtigt, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) im Zuge des Auftrags entwickelte Methoden, Techniken und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Erfahrungen ohne Bezug zum Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machenbei anderen Kunden der TERRITORY zu verwenden. 9.4 RPG überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG dem Kunden auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellen. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ist der Kunde nicht befugt, Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickeln.

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Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software)10.1 Der Kunde erhält nach Maßgabe des Nutzungsvertrags sowie der nachfol- genden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung der abonnierten Module der Datenbank bzw. zur Nutzung der im Einzelabruf bezogenen Doku- mente oder der Inhalte der bezogenen E-Mail-Dienste für sich und für die ver- traglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden. 9.1 RPG räumt 10.2 Das Nutzungsrecht berechtigt zur Recherche in der Datenbank, zum Abruf von Dokumenten und zum Lesezugriff, zum Herunterladen und einmaligen Abspeichern eines Dokuments auf dem Endgerät des Kunden das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Lieferungen vertragsgemäß zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristetoder des berechtigten Nutzers sowie zum einmaligen Ausdruck des Dokuments. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit (insbesondere im Wege Rahmen der öffentlichen Zugänglichmachung)Rechts- und Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung oder der behördlichen oder gerichtlichen Tätigkeit) berechtigt, weitere Kopien eines Dokuments oder des Inhalts eines bezogenen E-Mail-Dienstes zu erstellen und diese ganz oder auszugsweise an einzelne Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines konkreten Vorgangs erfolgt. Ferner Darüber hinausgehende Vervielfältigungen oder die sonstige Nutzung oder Verwertung von Do- kumenten oder Trefferlisten sind nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung des Verlags zulässig. Der systematische automatisierte Abruf von Dokumenten und Trefferlisten, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dokumenten und Trefferlisten, die systematische Weitergabe von Dokumenten und Trefferlisten oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung der Datenbank zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung (Recherche und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten) sind unzulässig. 10.3 Heruntergeladene Dokumente und Trefferlisten dürfen grundsätzlich nur für die Dauer des Abonnements gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen; der Verlag verzichtet auf eine Rückgabe. Die dauerhafte Archivierung von her- untergeladenen Dokumenten oder Trefferlisten ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierungen in geringem Umfang. Der Kunde ist berechtigt, zu Archivierungszwecken pro Fall, Vorgang oder Akte bis zu 50 Dokumente auszudrucken oder auf Da- tenträger auf Dauer zu speichern. 10.4 Sofern der Kunde nicht befugtnach Maßgabe des Nutzungsvertrags die Berechtigung zum Einzeldokumentbezug aus der Datenbank erwirbt, kann er das bezogene Dokument während eines Zeitraums von 90 Kalendertagen seit dem erstmaligen Abruf erneut abrufen, ohne dass hierfür eine weitere Vergütung zu entrichten ist. In beck-online.DIE WIRTSCHAFTSDATENBANK und in den Schwacke-Anwen- dungen berechtigt der Einzeldokumentbezug lediglich zum einmaligen Abruf. 10.5 Die Nutzung der Datenbank ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der berechtigten Nutzer beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen, sofern kein Zugriff mittels IP-Check vereinbart ist. Die Zugangs- berechtigung der betreffenden berechtigten Nutzer wird vom Verlag per Email oder schriftlich bestätigt. 10.6 Die Nutzung ist auf den Abruf von maximal 200 verschiedenen Dokumen- ten pro berechtigtem Nutzer und Kalendertag beschränkt. Der Verlag ist berechtigt, für zusätzlich abgerufene Dokumente eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der aktuell für den Abruf von Einzeldokumenten geltenden Preise zu verlangen. Der Verlag behält sich überdies vor, bei einer Überschreitung des genannten Volumens die Zugriffs-, Abruf- und Downloadgeschwindigkeit für den betreffenden Nutzer für den Rest des betreffenden Kalendertags zu drosseln. 10.7 Ein berechtigter Nutzer kann per Nutzerkennung und Passwort zeitgleich immer nur einmal an der Datenbank angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen. 10.8 Nutzungsrechte, die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigenaufgrund gesetzlicher Lizenzen - insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG - wahrgenommen werden dürfen, es sei denn dies ist für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie erforderlichwerden im Nut- zungsvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einge- räumt und werden hierdurch nicht berührt. Am RightsDirect-Programm der VG Wort nimmt der Verlag mit seinen Inhalten nicht teil. 9.2 10.9 Der Verlag ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere ent- sprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragenkeine Vorrichtun- gen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die techni- schen Maßnahmen des Verlags zu umgehen oder zu überwinden. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG an Dritte vermieten insbe- sondere keine Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder verleihenver- gleichbare Technologien einsetzen, die automatisiert Inhalte aus der Datenbank abrufen. Überträgt Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist der Verlag berechtigt, den Zu- gang zur Datenbank sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Ver- lags, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. 10.10 Der Kunde das Nutzungsrecht an Dritteist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. 10.11 Der Kunde ist er verpflichtet, dem Dritten die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen und Beschränkungen aufzuerlegen. 9.3 Die Lieferungen können Teile enthalten, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. 9.4 RPG überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG dem Kunden Verlag auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellenhin schrift- lich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Datenbank zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nut- zung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und An- sprüche des Verlags bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher 10.12 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt der Kunde aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seiner Aus- kunftspflicht nach Ziffer 10.11 nicht nach, so ist der Kunde nicht befugtVerlag berechtigt, Software die mut- maßlich entgangene Vergütung nach billigem Ermessen zu dekompilierenschätzen; §§ 315 ff. BGB finden Anwendung. Als Kriterien für die Schätzung können u.a. die Zahl der Dokumentabrufe im betreffenden Verlängerungszeitraum im Vergleich zu den vorangehenden Bezugs- oder Verlängerungszeiträumen und die Anzahl der beim Kunden tätigen Berufsträger herangezogen werden. Zu den Berufsträgern zählen neben den für den Kunden tätigen Personen mit abgeschlossener Ausbildung auch in der Ausbildung befindliche Personen (z.B. Praktikanten und Referendare), sofern sie Zugang zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickelnder Datenbank erhalten und darin Recherchen für den Kunden durchführen.

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Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software)10.1 Der Kunde erhält nach Maßgabe des Nutzungsvertrags sowie der nachfol- genden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung der abonnierten Module der Datenbank bzw. zur Nutzung der im Einzelabruf bezogenen Doku- mente oder der Inhalte der bezogenen E-Mail-Dienste für sich und für die ver- traglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden. 9.1 RPG räumt 10.2 Das Nutzungsrecht berechtigt zur Recherche in der Datenbank, zum Abruf von Dokumenten und zum Lesezugriff, zum Herunterladen und einmaligen Ab- speichern eines Dokuments auf dem Endgerät des Kunden das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Lieferungen vertragsgemäß zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristetoder des berechtigten Nutzers sowie zum einmaligen Ausdruck des Dokuments. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit (insbesondere im Wege Rahmen der öffentlichen Zugänglichmachung)Rechts- und Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung oder der behördlichen oder gericht- lichen Tätigkeit) berechtigt, weitere Kopien eines Dokuments oder des Inhalts eines bezogenen E-Mail-Dienstes zu erstellen und diese ganz oder auszugsweise an einzelne Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit der Bear- beitung eines konkreten Vorgangs erfolgt. Ferner Darüber hinausgehende Vervielfälti- gungen oder die sonstige Nutzung oder Verwertung von Dokumenten oder Tref- ferlisten sind nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung des Verlags zu- lässig. Der systematische automatisierte Abruf von Dokumenten und Treffer- listen, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dokumenten und Trefferlisten, die systematische Weitergabe von Dokumenten und Treffer- listen oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung der Datenbank zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermitt- lung (Recherche und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten) sind unzulässig. 10.3 Heruntergeladene Dokumente und Trefferlisten dürfen grundsätzlich nur für die Dauer des Abonnements gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen; der Verlag verzichtet auf eine Rückgabe. Die dauerhafte Archivierung von her- untergeladenen Dokumenten oder Trefferlisten ist nicht zulässig. Hiervon aus- genommen sind fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierungen in gerin- gem Umfang. Der Kunde ist berechtigt, zu Archivierungszwecken pro Fall, Vorgang oder Akte bis zu 50 Dokumente auszudrucken oder auf Datenträger auch über die Vertragslaufzeit hinaus zu speichern. 10.4 Sofern der Kunde nicht befugtnach Maßgabe des Nutzungsvertrags die Berechtigung zum Einzeldokumentbezug aus der Datenbank erwirbt, kann der berechtigte Nutzer das bezogene Dokument während eines Zeitraums von 90 Kalendertagen seit dem erstmaligen Abruf erneut abrufen, ohne dass hierfür eine weitere Ver- gütung zu entrichten ist. In beck-online.DIE WIRTSCHAFTSDATENBANK berech- tigt der Einzeldokumentbezug lediglich zum einmaligen Abruf. 10.5 Die Nutzung der Datenbank ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der berechtigten Nutzer beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen, sofern kein Zugriff mittels IP-Check vereinbart ist. Die Zugangs- berechtigung der betreffenden berechtigten Nutzer wird vom Verlag per Email oder schriftlich bestätigt. 10.6 Die Nutzung ist auf den Abruf von maximal 200 verschiedenen Dokumen- ten pro berechtigtem Nutzer und Kalendertag beschränkt. Der Verlag ist berech- tigt, für zusätzlich abgerufene Dokumente eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der aktuell für den Abruf von Einzeldokumenten geltenden Preise zu verlangen. Der Verlag behält sich überdies vor, bei einer Überschreitung des genannten Volumens die Zugriffs-, Abruf- und Downloadgeschwindigkeit für den betreffenden Nutzer für den Rest des betreffenden Kalendertags zu dros- seln. 10.7 Ein berechtigter Nutzer kann per Nutzerkennung und Passwort zeitgleich immer nur einmal an der Datenbank angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen. 10.8 Nutzungsrechte, die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigenaufgrund gesetzlicher Lizenzen - insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG - wahrgenommen werden dürfen, es sei denn dies ist für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie erforderlichwerden im Nut- zungsvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einge- räumt und werden hierdurch nicht berührt. Am RightsDirect-Programm der VG Wort nimmt der Verlag mit seinen Inhalten nicht teil. 9.2 10.9 Der Verlag ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere ent- sprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragenkeine Vorrichtun- gen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die techni- schen Maßnahmen des Verlags zu umgehen oder zu überwinden. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG an Dritte vermieten insbe- sondere keine Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder verleihenver- gleichbare Technologien einsetzen, die automatisiert Inhalte aus der Datenbank abrufen. Überträgt Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist der Verlag berechtigt, den Zu- gang zur Datenbank sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Ver- lags, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. 10.10 Der Kunde das Nutzungsrecht an Dritteist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. 10.11 Der Kunde ist er verpflichtet, dem Dritten die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen und Beschränkungen aufzuerlegen. 9.3 Die Lieferungen können Teile enthalten, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. 9.4 RPG überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG dem Kunden Verlag auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellenhin schrift- lich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Datenbank zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nut- zung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und An- sprüche des Verlags bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher 10.12 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt der Kunde aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seiner Aus- kunftspflicht nach Ziffer 10.11 nicht nach, so ist der Kunde nicht befugtVerlag berechtigt, Software die mut- maßlich entgangene Vergütung nach billigem Ermessen zu dekompilierenschätzen; §§ 315 ff. BGB finden Anwendung. Als Kriterien für die Schätzung können u.a. die Zahl der Dokumentabrufe im betreffenden Verlängerungszeitraum im Vergleich zu den vorangehenden Bezugs- oder Verlängerungszeiträumen und die Anzahl der beim Kunden tätigen Berufsträger herangezogen werden. Zu den Berufsträgern zählen neben den für den Kunden tätigen Personen mit abgeschlossener Ausbil- dung auch in der Ausbildung befindliche Personen (z.B. Praktikanten und Re- ferendare), sofern sie Zugang zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickelnder Datenbank erhalten und darin Recherchen für den Kunden durchführen.

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Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software)10.1 Der Kunde erhält nach Maßgabe des Nutzungsvertrags sowie der nachfol- genden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung der abonnierten Module der Datenbank bzw. zur Nutzung der im Einzelabruf bezogenen Doku- mente oder der Inhalte der bezogenen E-Mail-Dienste für sich und für die ver- traglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden. 9.1 RPG räumt 10.2 Das Nutzungsrecht berechtigt zur Recherche in der Datenbank, zum Abruf von Dokumenten und zum Lesezugriff, zum Herunterladen und einmaligen Abspeichern eines Dokuments auf dem Endgerät des Kunden das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Lieferungen vertragsgemäß zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristetoder des berechtigten Nutzers sowie zum einmaligen Ausdruck des Dokuments. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit (insbesondere im Wege Rahmen der öffentlichen Zugänglichmachung)Rechts- und Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung oder der behördlichen oder gerichtlichen Tätigkeit) berechtigt, weitere Kopien eines Dokuments oder des Inhalts eines bezogenen E-Mail-Dienstes zu erstellen und diese ganz oder auszugsweise an einzelne Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines konkreten Vorgangs erfolgt. Ferner Darüber hinausgehende Vervielfältigungen oder die sonstige Nutzung oder Verwertung von Do- kumenten oder Trefferlisten sind nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung des Verlags zulässig. Der systematische automatisierte Abruf von Dokumenten und Trefferlisten, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dokumenten und Trefferlisten, die systematische Weitergabe von Dokumenten und Trefferlisten oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung der Datenbank zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung (Recherche und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten) sind unzulässig. 10.3 Heruntergeladene Dokumente und Trefferlisten dürfen grundsätzlich nur für die Dauer des Abonnements gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen; der Verlag verzichtet auf eine Rückgabe. Die dauerhafte Archivierung von her- untergeladenen Dokumenten oder Trefferlisten ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierungen in geringem Umfang. Der Kunde ist berechtigt, zu Archivierungszwecken pro Fall, Vorgang oder Akte bis zu 50 Dokumente auszudrucken oder auf Da- tenträger auch über die Vertragslaufzeit hinaus zu speichern. 10.4 Sofern der Kunde nicht befugtnach Maßgabe des Nutzungsvertrags die Berechtigung zum Einzeldokumentbezug aus der Datenbank erwirbt, kann der berechtigte Nutzer das bezogene Dokument während eines Zeitraums von 90 Kalendertagen seit dem erstmaligen Abruf erneut abrufen, ohne dass hierfür eine weitere Ver- gütung zu entrichten ist. In beck-online.DIE WIRTSCHAFTSDATENBANK berechtigt der Einzeldokumentbezug lediglich zum einmaligen Abruf. 10.5 Die Nutzung der Datenbank ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der berechtigten Nutzer beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen, sofern kein Zugriff mittels IP-Check vereinbart ist. Die Zugangs- berechtigung der betreffenden berechtigten Nutzer wird vom Verlag per Email oder schriftlich bestätigt. 10.6 Die Nutzung ist auf den Abruf von maximal 200 verschiedenen Dokumen- ten pro berechtigtem Nutzer und Kalendertag beschränkt. Der Verlag ist berechtigt, für zusätzlich abgerufene Dokumente eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der aktuell für den Abruf von Einzeldokumenten geltenden Preise zu verlangen. Der Verlag behält sich überdies vor, bei einer Überschreitung des genannten Volumens die Zugriffs-, Abruf- und Downloadgeschwindigkeit für den betreffenden Nutzer für den Rest des betreffenden Kalendertags zu drosseln. 10.7 Ein berechtigter Nutzer kann per Nutzerkennung und Passwort zeitgleich immer nur einmal an der Datenbank angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen. 10.8 Nutzungsrechte, die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigenaufgrund gesetzlicher Lizenzen - insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG - wahrgenommen werden dürfen, es sei denn dies ist für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie erforderlichwerden im Nut- zungsvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einge- räumt und werden hierdurch nicht berührt. Am RightsDirect-Programm der VG Wort nimmt der Verlag mit seinen Inhalten nicht teil. 9.2 10.9 Der Verlag ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere ent- sprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragenkeine Vorrichtun- gen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die techni- schen Maßnahmen des Verlags zu umgehen oder zu überwinden. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG an Dritte vermieten insbe- sondere keine Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder verleihenver- gleichbare Technologien einsetzen, die automatisiert Inhalte aus der Datenbank abrufen. Überträgt Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist der Verlag berechtigt, den Zu- gang zur Datenbank sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Ver- lags, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. 10.10 Der Kunde das Nutzungsrecht an Dritteist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. 10.11 Der Kunde ist er verpflichtet, dem Dritten die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen und Beschränkungen aufzuerlegen. 9.3 Die Lieferungen können Teile enthalten, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. 9.4 RPG überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG dem Kunden Verlag auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellenhin schrift- lich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Datenbank zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nut- zung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und An- sprüche des Verlags bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher 10.12 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt der Kunde aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seiner Aus- kunftspflicht nach Ziffer 10.11 nicht nach, so ist der Kunde nicht befugtVerlag berechtigt, Software die mut- maßlich entgangene Vergütung nach billigem Ermessen zu dekompilierenschätzen; §§ 315 ff. BGB finden Anwendung. Als Kriterien für die Schätzung können u.a. die Zahl der Dokumentabrufe im betreffenden Verlängerungszeitraum im Vergleich zu den vorangehenden Bezugs- oder Verlängerungszeiträumen und die Anzahl der beim Kunden tätigen Berufsträger herangezogen werden. Zu den Berufsträgern zählen neben den für den Kunden tätigen Personen mit abgeschlossener Ausbildung auch in der Ausbildung befindliche Personen (z.B. Praktikanten und Referendare), sofern sie Zugang zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickelnder Datenbank erhalten und darin Recherchen für den Kunden durchführen.

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Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software)a. Der Kunde erhält das einfache, auf die Dauer des gewählten Abonnements befristete, nicht auf Dritte übertragbare Recht zur Nutzung der freizuschaltenden Online-Produkte von sp-datenbanken gemäß der Produktbeschreibung bzw. der Abonnement-Vereinbarung. 9.1 RPG räumt b. Die Nutzung ist auf die Stückzahl des jeweils abonnierten Loseblattwerks bzw. die in der Abon- nement-Vereinbarung festgelegte Anzahl von Anwendern in dem Unternehmen oder der Institution des Kunden beschränkt. Die Zugangsberechtigung wird dem Kunden schriftlich bestätigt. c. Aus sp-datenbanken abgerufene Inhalte dürfen vom Anwender nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Ver- pachten oder Verleihen von Programmen oder Dokumenten, ist unzulässig. d. Die Nutzung von sp-datenbanken über die beim Verlag lizenzierte Anzahl Anwender hinaus ist nicht ausschließliche zulässig. Das gilt auch für nicht registrierte Anwender innerhalb des Unternehmens oder der Institution des Kunden. Es ist insbesondere unzulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der Datenbank oder zur Datenbank gehörige Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen oder auf weitere Datenträger zu kopieren oder mit anderen Retrieval-Systemen abzuspeichern. e. Die dauerhafte Speicherung von heruntergeladenen Daten ist nicht zulässig. f. Dem Kunden ist es verboten, Zugang zu sp-datenbanken zu erlangen oder diese zu nutzen, wenn er hierbei mechanisch-technische, maschinelle, robotertechnische, programmiertechnische oder andere automatisierte Mittel und nicht unterlizenzierbare Recht einAnwendungen, die Lieferungen vertragsgemäß nicht Teil der Online-Dienste sind, verwendet. g. Der Verlag ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu nutzentreffen oder treffen zu lassen, die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindern. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristetInsbesondere kann der Ver- lag entsprechende Zugangssperren installieren oder installieren lassen. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben (insbesondere im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung). Ferner ist der Kunde nicht befugt, die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigen, es sei denn dies ist für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie erforderlich. 9.2 Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragen. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG an Dritte vermieten oder verleihen. Überträgt der Kunde das Nutzungsrecht an Dritte, ist er verpflichtet, dem Dritten Verlag die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Informationen und Beschränkungen aufzuerlegenUnterlagen zur Verfügung zu stellen. 9.3 Die Lieferungen können Teile enthalten, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. 9.4 RPG überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG dem Kunden auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellen. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ist der Kunde nicht befugt, Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickeln.

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Samples: Nutzungsvertrag

Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software) 9.1 RPG räumt dem Kunden 4.1 Der Kunde erhält das einfache, auf die Dauer des Abonnements befristete, nicht ausschließliche und auf Dritte übertragbare, sowie nicht unterlizenzierbare Recht einzur Nutzung der freizuschaltenden PROMA-Datenbank zu dem Zweck, Datensätze zu suchen sowie selektierte Datensätze anzuzeigen und auszudrucken. 4.2 Aus der PROMA-Datenbank abgerufene Inhalte dürfen vom Kunden nur für den eigenen Gebrauch ver- wendet werden. Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Programmen oder Dokumenten, ist unzulässig. 4.3 Die Nutzung der PROMA-Datenbank über die bei PAVIS lizenzierte Anzahl von Anwendern hinaus ist unzulässig. Das gilt auch für nicht registrierte Anwender innerhalb des Unternehmens oder der Institution des Kunden. Es ist insbesondere unzulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der Daten- bank oder zur Datenbank gehörige Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen oder auf weitere Datenträger zu kopieren oder mit anderen Retrievalsystemen abzuspeichern. 4.4 Die dauerhafte Speicherung von heruntergeladenen Daten ist nicht zulässig. 4.5 Dem Kunden ist es verboten, Zugang zu der PROMA-Datenbank zu erlangen oder diese zu nutzen, wenn er hierbei mechanisch-technische, maschinelle, robotertechnische, programmiertechnische oder andere au- tomatisierte Mittel und Anwendungen, die Lieferungen vertragsgemäß nicht Teil der Online-Dienste sind, verwendet. Der Kund darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu nutzenumgehen oder zu überwinden. 4.6 Bei einem Verstoß des Kunden ist PAVIS berechtigt, den Zugang des Kunden sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Dieses Nutzungsrecht Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt. 4.7 PAVIS ist auf berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, die eine Nutzung über den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristetvertraglich zulässi- gen Umfang hinaus verhindern. Insbesondere kann PAVIS entsprechende Zugangssperren installieren. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben (insbesondere im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung). Ferner ist der Kunde nicht befugt, die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigen, es sei denn dies ist für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie erforderlich. 9.2 Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragen. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG an Dritte vermieten oder verleihen. Überträgt der Kunde das Nutzungsrecht an Dritte, ist er verpflichtet, dem Dritten PAVIS die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Informationen und Beschränkungen aufzuerlegenUnterlagen zur Verfügung zu stellen. 9.3 Die Lieferungen können Teile enthalten, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. 9.4 RPG überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG dem Kunden auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellen. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ist der Kunde nicht befugt, Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickeln.

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Samples: Nutzungsvertrag

Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software) 9.1 RPG R&S räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Lieferungen vertragsgemäß zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristet. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben (insbesondere im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung). Ferner ist der Kunde nicht befugt, die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigen, es sei denn dies ist für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie erforderlich. 9.2 Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragen. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG R&S an Dritte vermieten oder verleihen. Überträgt der Kunde das Nutzungsrecht an Dritte, ist er verpflichtet, dem Dritten die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen und Beschränkungen aufzuerlegen. 9.3 Die Lieferungen können Teile enthalten, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG R&S wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. 9.4 RPG R&S überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG R&S dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG R&S dem Kunden auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellen. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ist der Kunde nicht befugt, Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickeln.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software)10.1 Der Kunde erhält nach Maßgabe des Nutzungsvertrags sowie der nachfol- genden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung der abonnierten Module der Datenbank bzw. zur Nutzung der im Einzelabruf bezogenen Doku- mente oder der Inhalte der bezogenen E-Mail-Dienste für sich und für die ver- traglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden. 9.1 RPG räumt 10.2 Das Nutzungsrecht berechtigt zur Recherche in der Datenbank, zum Abruf von Dokumenten und zum Lesezugriff, zum Herunterladen und einmaligen Abspeichern eines Dokuments auf dem Endgerät des Kunden das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Lieferungen vertragsgemäß zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristetoder des berechtigten Nutzers sowie zum einmaligen Ausdruck des Dokuments. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit (insbesondere im Wege Rahmen der öffentlichen Zugänglichmachung)Rechts- und Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung oder der behördlichen oder gerichtlichen Tätigkeit) berechtigt, weitere Kopien eines Dokuments oder des Inhalts eines bezogenen E-Mail-Dienstes zu erstellen und diese ganz oder auszugsweise an einzelne Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines konkreten Vorgangs erfolgt. Ferner Darüber hinausgehende Vervielfältigungen oder die sonstige Nutzung oder Verwertung von Do- kumenten oder Trefferlisten sind nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung des Verlags zulässig. Der systematische automatisierte Abruf von Dokumenten und Trefferlisten, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dokumenten und Trefferlisten, die systematische Weitergabe von Dokumenten und Trefferlisten oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung der Datenbank zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung (Recherche und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten) sind unzulässig. 10.3 Heruntergeladene Dokumente und Trefferlisten dürfen grundsätzlich nur für die Dauer des Abonnements gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen; der Verlag verzichtet auf eine Rückgabe. Die dauerhafte Archivierung von her- untergeladenen Dokumenten oder Trefferlisten ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierungen in geringem Umfang. Der Kunde ist berechtigt, zu Archivierungszwecken pro Fall, Vorgang oder Akte bis zu 50 Dokumente auszudrucken oder auf Da- tenträger auf Dauer zu speichern. 10.4 Sofern der Kunde nicht befugtnach Maßgabe des Nutzungsvertrags die Berechtigung zum Einzeldokumentbezug aus der Datenbank erwirbt, kann er das bezogene Dokument während eines Zeitraums von 15 Kalendertagen seit dem erstmaligen Abruf erneut abrufen, ohne dass hierfür eine weitere Vergütung zu entrichten ist. In beck-online.DIE WIRTSCHAFTSDATENBANK und in den Schwacke-Anwen- dungen berechtigt der Einzeldokumentbezug lediglich zum einmaligen Abruf. 10.5 Die Nutzung der Datenbank ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der berechtigten Nutzer beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen, sofern kein Zugriff mittels IP-Check vereinbart ist. Die Zugangs- berechtigung der betreffenden berechtigten Nutzer wird vom Verlag per Email oder schriftlich bestätigt. 10.6 Die Nutzung ist auf den Abruf von maximal 200 verschiedenen Dokumen- ten pro berechtigtem Nutzer und Kalendertag beschränkt. Der Verlag ist berechtigt, für zusätzlich abgerufene Dokumente eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der aktuell für den Abruf von Einzeldokumenten geltenden Preise zu verlangen. Der Verlag behält sich überdies vor, bei einer Überschreitung des genannten Volumens die Zugriffs-, Abruf- und Downloadgeschwindigkeit für den betreffenden Nutzer für den Rest des betreffenden Kalendertags zu drosseln. 10.7 Ein berechtigter Nutzer kann per Nutzerkennung und Passwort zeitgleich immer nur einmal an der Datenbank angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen. 10.8 Nutzungsrechte, die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigenaufgrund gesetzlicher Lizenzen - insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG - wahrgenommen werden dürfen, es sei denn dies ist für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie erforderlichwerden im Nut- zungsvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einge- räumt und werden hierdurch nicht berührt. 9.2 10.9 Der Verlag ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere ent- sprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragenkeine Vorrichtun- gen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die techni- schen Maßnahmen des Verlags zu umgehen oder zu überwinden. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG an Dritte vermieten insbe- sondere keine Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder verleihenver- gleichbare Technologien einsetzen, die automatisiert Inhalte aus der Datenbank abrufen. Überträgt Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist der Verlag berechtigt, den Zu- gang zur Datenbank sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Ver- lags, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. 10.10 Der Kunde das Nutzungsrecht an Dritteist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. 10.11 Der Kunde ist er verpflichtet, dem Dritten die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen und Beschränkungen aufzuerlegen. 9.3 Die Lieferungen können Teile enthalten, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. 9.4 RPG überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG dem Kunden Verlag auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellenhin schrift- lich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Datenbank zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nut- zung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und An- sprüche des Verlags bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher 10.12 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt der Kunde aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seiner Aus- kunftspflicht nach Ziffer 10.11 nicht nach, so ist der Kunde nicht befugtVerlag berechtigt, Software die mut- maßlich entgangene Vergütung nach billigem Ermessen zu dekompilierenschätzen; §§ 315 ff. BGB finden Anwendung. Als Kriterien für die Schätzung können u.a. die Zahl der Dokumentabrufe im betreffenden Verlängerungszeitraum im Vergleich zu den vorangehenden Bezugs- oder Verlängerungszeiträumen und die Anzahl der beim Kunden tätigen Berufsträger herangezogen werden. Zu den Berufsträgern zählen neben den für den Kunden tätigen Personen mit abgeschlossener Ausbildung auch in der Ausbildung befindliche Personen (z.B. Praktikanten und Referendare), sofern sie Zugang zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickelnder Datenbank erhalten und darin Recherchen für den Kunden durchführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software) 9.1 RPG RSCH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche ausschliessliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Lieferungen vertragsgemäß vertragsgemäss zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristet. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben (insbesondere im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung). Ferner ist der Kunde nicht befugt, die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigen, es sei denn dies ist für die bestimmungsgemäße bestimmungsgemässe Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie erforderlich. 9.2 Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragen. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG RSCH an Dritte vermieten oder verleihen. Überträgt der Kunde das Nutzungsrecht an Dritte, ist er verpflichtet, dem Dritten die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen und Beschränkungen aufzuerlegen. 9.3 Die Lieferungen können Teile enthalten, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG RSCH wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. 9.4 RPG überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG dem Kunden auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellen. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ist der Kunde nicht befugt, Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickeln.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsrechte des Kunden. (insbesondere an Software)10.1 Der Kunde erhält nach Maßgabe des Nutzungsvertrags sowie der nachfol- genden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung der abonnierten Module der Datenbank bzw. zur Nutzung der im Einzelabruf bezogenen Doku- mente oder der Inhalte der bezogenen E-Mail-Dienste für sich und für die ver- traglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden. 9.1 RPG räumt 10.2 Das Nutzungsrecht berechtigt zur Recherche in der Datenbank, zum Abruf von Dokumenten und zum Lesezugriff, zum Herunterladen und einmaligen Ab- speichern eines Dokuments auf dem Endgerät des Kunden das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Lieferungen vertragsgemäß zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist es zeitlich unbefristetoder des berechtigten Nutzers sowie zum einmaligen Ausdruck des Dokuments. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Lieferung oder Teile hiervon zu bearbeiten, umzuarbeiten, umzugestalten und öffentlich wiederzugeben im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit (insbesondere im Wege Rahmen der öffentlichen Zugänglichmachung)Rechts- und Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung oder der behördlichen oder gericht- lichen Tätigkeit) berechtigt, weitere Kopien eines Dokuments oder des Inhalts eines bezogenen E-Mail-Dienstes zu erstellen und diese ganz oder auszugsweise an einzelne Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit der Bear- beitung eines konkreten Vorgangs erfolgt. Ferner Darüber hinausgehende Vervielfälti- gungen oder die sonstige Nutzung oder Verwertung von Dokumenten oder Tref- ferlisten sind nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung des Verlags zu- lässig. Der systematische automatisierte Abruf von Dokumenten und Treffer- listen, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dokumenten und Trefferlisten, die systematische Weitergabe von Dokumenten und Treffer- listen oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung der Datenbank zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermitt- lung (Recherche und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten) sind unzulässig. 10.3 Heruntergeladene Dokumente und Trefferlisten dürfen grundsätzlich nur für die Dauer des Abonnements gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen; der Verlag verzichtet auf eine Rückgabe. Die dauerhafte Archivierung von her- untergeladenen Dokumenten oder Trefferlisten ist nicht zulässig. Hiervon aus- genommen sind fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierungen in gerin- gem Umfang. Der Kunde ist berechtigt, zu Archivierungszwecken pro Fall, Vorgang oder Akte bis zu 50 Dokumente auszudrucken oder auf Datenträger auch über die Vertragslaufzeit hinaus zu speichern. 10.4 Sofern der Kunde nicht befugtnach Maßgabe des Nutzungsvertrags die Berechtigung zum Einzeldokumentbezug aus der Datenbank erwirbt, kann der berechtigte Nutzer das bezogene Dokument während eines Zeitraums von 90 Kalendertagen seit dem erstmaligen Abruf erneut abrufen, ohne dass hierfür eine weitere Ver- gütung zu entrichten ist. 10.5 Die Nutzung der Datenbank ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der berechtigten Nutzer beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen, sofern kein Zugriff mittels IP-Check vereinbart ist. Die Zugangs- berechtigung der betreffenden berechtigten Nutzer wird vom Verlag per E-Mail oder schriftlich bestätigt. 10.6 Die Nutzung ist auf den Abruf von maximal 200 verschiedenen Dokumen- ten pro berechtigtem Nutzer und Kalendertag beschränkt. Der Verlag ist berech- tigt, für zusätzlich abgerufene Dokumente eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der aktuell für den Abruf von Einzeldokumenten geltenden Preise zu verlangen. Der Verlag behält sich überdies vor, bei einer Überschreitung des genannten Volumens die Zugriffs-, Abruf- und Downloadgeschwindigkeit für den betreffenden Nutzer für den Rest des betreffenden Kalendertags zu dros- seln. 10.7 Ein berechtigter Nutzer kann per Nutzerkennung und Passwort zeitgleich immer nur einmal an der Datenbank angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen. 10.8 Nutzungsrechte, die Lieferungen oder Teile hiervon zu vervielfältigenaufgrund gesetzlicher Lizenzen - insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG - wahrgenommen werden dürfen, es sei denn dies ist für die bestimmungsgemäße Nutzung oder zur Anfertigung einer Sicherheitskopie erforderlichwerden im Nut- zungsvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einge- räumt und werden hierdurch nicht berührt. Am RightsDirect-Programm der VG Wort nimmt der Verlag mit seinen Inhalten nicht teil. 9.2 10.9 Der Verlag ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere ent- sprechende Zugangssperren zu installieren. Der Verlag behält sich das Recht zu Vervielfältigungen für das Text und Data Mining gemäß § 44b UrhG vor. Der Kunde darf zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragenkeine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Verlags zu umgehen oder zu überwinden. Er darf Lieferungen jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung von RPG an Dritte vermieten insbesondere keine Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder verleihenvergleichbare Technologien einsetzen, die auto- matisiert Inhalte aus der Datenbank abrufen. Überträgt Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist der Verlag berechtigt, den Zugang zur Datenbank sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Verlags, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. 10.10 Der Kunde das Nutzungsrecht an Dritteist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. 10.11 Der Kunde ist er verpflichtet, dem Dritten die sich aus den Nr. 9.1 bis 9.5 ergebenden Verpflichtungen und Beschränkungen aufzuerlegen. 9.3 Die Lieferungen können Teile enthalten, die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter unterliegen (wie z.B. etwaige Standardsoftware Dritter oder Open Source Software) und die vorrangig vor den Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten. RPG wird an geeigneter Stelle auf diese Teile und deren gesonderten Nutzungsbedingungen hinweisen und dem Kunden diese gesonderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. 9.4 RPG überlässt dem Kunden Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) ohne Quellcode (source code) und Quellcodedokumentation. Dies gilt auch dann, wenn RPG dem Kunden an anderer Stelle ein Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung oder Umgestaltung einräumt. Sehen die gesonderten Nutzungsbedingungen Dritter (Nr. 9.3) jedoch die Herausgabe von Quellcodes vor, wird RPG dem Kunden Verlag auf dessen Verlangen den danach herausgabepflichtigen Quellcode übergeben oder zum Download bereitstellenhin schrift- lich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Datenbank zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nut- zung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und An- sprüche des Verlags bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt. 9.5 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher 10.12 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder schriftlicher vertraglicher Regelungen ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt der Kunde aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seiner Aus- kunftspflicht nach Ziffer 10.11 nicht nach, so ist der Kunde nicht befugtVerlag berechtigt, Software die mut- maßlich entgangene Vergütung nach billigem Ermessen zu dekompilierenschätzen; §§ 315 ff. BGB finden Anwendung. Als Kriterien für die Schätzung können u.a. die Zahl der Dokumentabrufe im betreffenden Verlängerungszeitraum im Vergleich zu den vorangehenden Bezugs- oder Verlängerungszeiträumen und die Anzahl der beim Kunden tätigen Berufsträger herangezogen werden. Zu den Berufsträgern zählen neben den für den Kunden tätigen Personen mit abgeschlossener Ausbil- dung auch in der Ausbildung befindliche Personen (z.B. Praktikanten und Re- ferendare), sofern sie Zugang zu disassemblieren oder anderweitig zur Erlangung des Quellcodes zurück zu entwickelnder Datenbank erhalten und darin Recherchen für den Kunden durchführen.

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