NUTZUNGSRECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. 2.1. SAP räumt dem Auftraggeber während der Laufzeit ein einfaches und nicht-übertragbares Recht zur Nutzung des Cloud Service (einschließlich seiner Implementierung und Konfiguration), der SAP Materialien und Dokumentation ausschließlich zur Abwicklung der internen Geschäftsvorfälle des Auftraggebers und seiner Verbundenen Unternehmen jeweils gemäß den vertraglichen Bedingungen, insbesondere der produktspezifischen Ergänzenden Bedingungen, und der Dokumentation, ein. Der Auftraggeber darf den Cloud Service weltweit nutzen, ausgenommen aus solchen Ländern heraus, wo eine solche Nutzung aufgrund von Exportrecht unzulässig ist. Die Regelungen zur Nutzung des Cloud Service gelten auch für die SAP Materialien und die Dokumentation.
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