Einräumung von Rechten. 1. Für die Laufzeit des Nutzungsvertrags erhältst du das kostenfreie, einfache, nicht übertragbare Recht, die App nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
Einräumung von Rechten. SAP gewährt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den Digital Interconnect Service und die Dokumentation, wie gemäß der Vereinbarung gestattet, ausschließlich für die internen Geschäftsvorgänge des Auftraggebers zu nutzen.
Einräumung von Rechten. 3.1. Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Lizenznehmer erworbenen Lizenzanzahl entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Lizenznehmer. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem Lizenzschein. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Lizenznehmer nicht das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ziff. 3.4 bleibt unberührt.
Einräumung von Rechten. 6.1 e-hoi sichert zu, über die Urheber- und/oder Nutzungsrechte oder sonstige Rechte Dritter aller in vorausgegangenen Punkten erwähnten Inhalte zu verfügen.
Einräumung von Rechten. (a) Nutzungsrechte am Cloud Service für den Provider SAP gewährt dem Provider ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den SAP Cloud Service (einschliesslich dessen Implementierung und Konfigurierung), die Cloud-Materialien und die Dokumentation im Vertragsgebiet ausschliesslich dafür zu nutzen, um (i) eine Integration zwischen dem SAP Cloud Service und dem Provider-Service zu entwickeln; (ii) die BPO-Services gemäss den in der Ersten Order Form beschriebenen Bedingungen gegenüber potenziellen Kunden zu demonstrieren und (iii) Kunden für den SAP Cloud Service und die Provider-Services einheitlich Support bereitzustellen. Diese Nutzungsrechteeinräumung gilt gleichermassen für die Cloud-Materialien und die Dokumentation.
Einräumung von Rechten. (a) Nutzungsrechte am Cloud Service für den Provider
Einräumung von Rechten. 13.2.1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit das zeitliche und einfache, nicht übertragbare Recht, den Lizenzgegenstand nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen.
Einräumung von Rechten. 7.1. Die Firma 3D-Darsteller ist berechtigt, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation jeweils zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen Arbeit zu erstellen und zu archivieren. Die Firma 3D-Darsteller behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden.
Einräumung von Rechten. 8.1. Mit der Abnahme sowie nach vollständi- ger Bezahlung sämtlicher offener Forderun- gen erwirbt der Kunde die vereinbarten Rechte an der Leistung bzw. dem Werk, ins- besondere die urheberrechtlichen Verwer- tungsrechte nach Maßgabe der Vereinba- rung und der folgenden Bestimmungen.
Einräumung von Rechten. Der Kunde verschafft und gewährt der X. Xxxxxxxxx AG unentgeltlich die erforderlichen Rechte, insbesondere Durchleitungsrechte für die ihn und/ oder Dritte versorgenden Anschlüsse, Leitungen, Anlagen, Übergabestellen usw. auf seinen Grundstücken. Diese Rechte gewährt der Kunde der X. Xxxxxxxxx AG für die Dauer des Bestandes der Anlage.