Nutzungsüberlassung Musterklauseln

Nutzungsüberlassung. Der Provider stellt dem Kunden die Nutzung der in der Anlage „Softwarespezifikation“ bezeichneten Soft- ware „fleetstage“ (nachfolgend „Software“ genannt) in dem dort näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Die Software wird von dem Provider an dem in der Anlage „Softwarespezifikation“ vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf den IT-Systemen des Providers. Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Provider be- triebenen Übergabepunkt ins Internet. Der Provider stellt dem Kunden darüber hinaus Speicherkapazität – gemäß Definition in der Anlage „Softwarespezifikation“ – auf seinen IT-Systemen für die entstehenden Anwendungsdaten der Software zur Verfügung.
Nutzungsüberlassung. Wir verschaffen und erhalten unserem Vertragspartner den Zugang zur Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Software im in vorstehender Nr. 1 dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen geregelten Umfang über ein Datennetz. Dazu speichern wir die Software bei einem von uns beauftragten Hosting- Unternehmen auf von uns gemieteten, dedizierten Servern, die mittels Browser über das Internet für eine geschlossene Benutzergruppe, bestehend aus dem Vertragspartner und den vom Vertragspartner autori- sierten Außendienstmitarbeitern bzw. Handelspartnern, erreichbar sind. Eine genauere Spezifikation des Nutzerkreises erfolgt durch das jeweilige Angebot. Der Zugriff auf die Software sowie die volle Funktionalität der Software wird für die im Angebot näher spezifizierten Browser und deren dort spezifizierten Versionsstand sichergestellt. Des Weiteren stellen wir für das vertragsgegenständliche Portal dem Vertragspartner ein Benutzerhand- buch in elektronischer Form zur Verfügung.
Nutzungsüberlassung. 3.1 Die Software wird an dem von MAXINTIME definierten Übergabepunkt zur Nutzung bereitgestellt. Der Lizenzgeber teilt dem Endnutzer die Übergabepunkte mit. Alternativ kann in Absprache mit MAXINTIME ein persönliches Enterprise System eingerichtet werden, welches dem Kunden in einer gesonderten E-Mail mitgeteilt wird.
Nutzungsüberlassung. 4.1 Beginn, Dauer und reguläre Beendigung der Nutzungsüberlassung
Nutzungsüberlassung. (1) Die Geräte werden O ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen (In diesem Fall gilt Nummer 4 dieser Muster-Nutzungsvereinbarung nicht). O zur dienstlichen Nutzung überlassen. Eine private Nutzung ist im Rahmen dieser Vereinbarung unter dem Vorbehalt des Widerrufs zulässig.
Nutzungsüberlassung