Obhuts- und Sorgfaltspflicht Musterklauseln

Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet. Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen. Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, werden 500€ von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung durchführen zu lassen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist. Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, ist nur in speziellen für Kleintierbesitzer vorgesehenen und markierten Bussen gestattet. Diese sind gegen Sonder-Gebühr buchbar. In allen anderen – nicht als „Dogbus“ markierten – Bussen sind keine Tiere erlaubt. Fällt der Vermieterin eine Zuwiderhandlung auf, muss der Mieter sämtliche gesondert Reinigungskosten übernehmen (Tierhaarentfernung, Ozonbehandlung etc.) sowie einen Betrag in Höhe von 500€ für den Wertverlust des Fahrzeugs entrichten. Sollte ein „Dogbus“ durch die Mitnahme eines Kleintiers zerkratzt oder besonders verschmutzt sein, behält sich die Vermieterin ebenfalls vor, dem Mieter den entsprechenden Wertverlust am Mietfahrzeug sowie Reinigungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern, so dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten. Die Mieter haften gegenüber der spotcatchers für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen ergeben. Das Versäumnis kann einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter beeinflussen. Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen. Das Rauchen im Fahrzeug ist strikt untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot fällt einer Sonderreinigungspauschale von € 500,00 an und wird von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung durchführen zu lassen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist. Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, ist gestattet. Diese sind gegen eine Sondergebühr buchbar.
Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Der Mieter unterliegt hinsichtlich der Mietsache der Sorgfaltspflicht und ist verpflichtet die Betriebsanleitungen des Fahrzeuges sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Fahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der europäischen Union sowie Norwegen, Island, Kroatien, Andorra, Albanien, Mazedonien, Bosnien Herzegowina und der Schweiz benutzt werden. Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind vor Abfahrt dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Ausgeschlossen sind Reisen in die Türkei, Russland, Marokko, Tunesien und alle anderen nicht EU-Länder innerhalb des geografischen Europas. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. entriegelter Gasflasche gestattet. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die bei der Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den Mieter zu tragen. Der Mieter ist in der Pflicht, Fähr- und andere Transportschäden dem Vermieter anzuzeigen. Ein Totalverlust des Fahrzeugs durch Untergang ist durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt. Für die Einhaltung der Devisen- Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind Mieter und Mietreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen. Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, ist nur in speziellen für Kleintierbesitzer vorgesehenen und markierten Bussen gestattet. Fällt dem Vermieter eine Zuwiderhandlung auf, muss der Mieter sämtliche extra Reinigungskosten übernehmen (Tierhaarentfernung, Ozonbehandlung etc.) sowie einen Betrag in Höhe von 500€ für den Wertverlust des Fahrzeugs entrichten.
Obhuts- und Sorgfaltspflicht. 11.1 Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäss zu verschliessen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet. 11.2Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen. 11.3Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, werden CHF 500.- von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung durchführen zu lassen. 11.4Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Sofern verfügbar und auf der Website ausgewiesen können «DogVans» gebucht werden, welche die Mitnahme von Hunden ermöglicht. Voraussetzung ist, dass der Hund gemäss Strassenverkehrsgesetz in einer Transportbox mitgeführt wird.

Related to Obhuts- und Sorgfaltspflicht

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.