Obhutsschäden. Nicht versichert sind Ansprüche aus Schäden an Sachen, die ein Versicherter zum Gebrauch, zur Bearbeitung, Verwahrung oder Beförderung oder aus anderen Gründen (wie in Kommission, zu Ausstellungszwecken) übernommen oder die er gemietet, geleast oder gepachtet hat.
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Obhutsschäden. Nicht versichert sind Ansprüche aus Schäden an Sachen, die ein Versicherter zum Gebrauch, zur Bearbeitung, Verwahrung Ver- wahrung oder Beförderung oder aus anderen Gründen (wie in Kommission, zu Ausstellungszwecken) übernommen übernom- men hat oder die er gemietet, geleast oder gepachtet hat. Vorbehalten bleibt Art. 1.4.2.
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